CO2-Preis: Neue Kosten für Vermieter / Gaspreis: Grünes Licht für Soforthilfen. Außerdem: Gaspreisbremse ab Januar, Entlastung für Wärmepumpenbesitzer und Mieten-Bestandsschutz
| Wer zahlt die CO2-Abgabe? Die gerechte Verteilung schwebt schon seit Langem wie ein Damoklesschwert über den Vermietern. Nun gab es eine Entscheidung: Der Bundestag hat ein Stufenmodell verabschiedet, das im Januar 2023 in Kraft tritt. Künftig müssen sich Vermieter dann an den Kosten beteiligen. Die Details lesen Sie in der Top-News. Schon im Dezember dagegen sollen die Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden kommen. Dafür hat der Bundesrat diesen Monat den Weg geebnet. Einen Überblick über die Entwicklungen verschaffen Sie sich im zweiten Beitrag. Wir wünschen eine informative Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
|
| |
|
| |
CO2-Preis: Vermieter müssen ab 2023 mitzahlen | |
| Vermieter müssen sich künftig am CO2-Preis für das Heizen beteiligen. Bisher zahlen die Mieter die Abgabe alleine. Ab Januar 2023 soll ein Stufenmodell die Kostenaufteilung neu regeln. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Jetzt weiterlesen > |
|
|
| |
| |
| | | | | | |
Zeit Ihr Unternehmen in die digitale Zukunft zu führen | Eine moderne Softwarelösung sollte der Ausgangspunkt aller digitalen Maßnahmen sein, um ein Unternehmen nachhaltig auf den neuesten technischen Stand in die Zukunft zu führen. Die schnell voranschreitende Digitalisierung, hohe Serviceanforderungen & Kostendruck erfordern entsprechendes handeln.
|
|
|
| |
| | | | |
|
| |
| |
| |
Wärmepumpen: Bund verspricht Entlastung beim Strompreis | |
| Bis 2024 sollen 500.000 Wärmepumpen pro Jahr installiert werden – die sparen fossile Energie, kosten aber mehr Strom. Wirtschaftsminister Robert Habeck kündigte bei einem Gipfel in Berlin eine Sonderregelung bei der Strompreisbremse an, um Eigentümer neuer Wärmepumpen finanziell zu entlasten. Jetzt weiterlesen > |
|
|
| |
| |
Justizminister der Länder für Mieten-Bestandschutz | |
| Die Justizministerkonferenz hat sich bei ihrem Herbsttreffen in Berlin für einen rechtlichen Bestandsschutz für günstige Mieten bei einem Umzug in kleinere Wohnungen ausgeprochen. Vom Bund gefordert werden in den entsprechenden Beschlüssen auch weitere Regelungen zum Schutz von Mietern. Jetzt weiterlesen > |
|
|
| | | | | | |
Die richtige Luftfeuchte in Bürogebäuden | Atemwegserkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit im Büro. Beschwerden über das Raumklima sind häufig. Erfahren Sie, die neuesten Erkenntnisse zur Übertragung von Viren und wie Sie mit Hilfe modernster technischer Luftbefeuchter ein gesundes Büroklima schaffen können.
|
|
|
| |
| | | | |
|
| |
| |
| |
| |
| |
| |
| |
| |
| |
| |
| |
| |
| |
|
| |
|
| | |
| |
Diesen Newsletter weiterempfehlen
| |
| | |
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse newsletter@newslettercollector.com. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier. | |
|
| |
| |
Impressum Redaktion ImmobilienWirtschaft Dirk Labusch (verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV) Verlags-/Redaktionsanschrift: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 D-79111 Freiburg Telefon: 0761/898-0 E-Mail: immobilienwirtschaft@haufe.de |
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg Registergericht Freiburg, HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Isabel Blank, Iris Bode, Jörg Frey, Matthias Schätzle, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Link zur Datenschutzerklärung |
|
|
|
|