| | Sehr geehrte Damen und Herren, bei Auffahrunfällen sagt der Volksmund: Wenn's hinten kracht, gibt's vorne Geld. Sie kennen natürlich den juristischen Hintergrund: Gegen den Auffahrenden spricht ein Anscheinsbeweis, dass er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat oder unaufmerksam war. Aber klar: Keine Regel, ohne Ausnahme. Das OLG Frankfurt hat jetzt für die in der Praxis häufigen Verkehrsunfälle nach einem Wechsel der Fahrbahn verschiedene Gründe für eine andere Haftungsverteilung aufgezeigt - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion | | |
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| | Auffahrunfall: Wann greift der Anscheinsbeweis? | | | | Bei einem Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich gegen den Auffahrenden. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Anscheinsbeweis entkräftet ist, wenn das vorausfahrende Fahrzeug einen Spurwechsel unvermittelt abbricht, wieder in die vorherige Fahrbahn einschert und abbremst. Das Gericht ging im Streitfall von einer hälftigen Haftungsverteilung aus. Mehr erfahren | | |
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| | Spezialreport KostBRÄG 2025: Hier klicken und gratis downloaden! | | | | Nachdem die RVG Reform durch das Ampel-Aus zunächst ausgebremst wurde, hat der Bundestag die Novelle am 31. Januar 2025 beschlossen – jetzt unter dem neuem Namen KostBRÄG 2025 und mit erweitertem Teil zur Betreuervergütung. Unsere Kostenrechts-Expertin Carmen Wolf hat für Sie unseren RVG Spezialreport deshalb bereits auf den neuesten Stand gebracht! Sie liefert Ihnen damit einen topaktuellen, hervorragenden Überblick über die anstehenden Änderungen im Kostenrecht sowie zusätzlich eine Synopse speziell zu den Änderungen im RVG. Sichern Sie sich hier Ihren Gratis-Download und erfahren Sie, für welche Arbeitsgänge Sie demnächst mehr Honorar erwarten können! |
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| | Kontogebühren: Verjährung von Rückzahlungsansprüchen | | | | Der BGH hatte in 2021 sog. Zustimmungsfiktionsklauseln bei der Erhöhung von Kontoführungsgebühren gegenüber Verbrauchern für unwirkam erklärt. Nun hat der BGH in einem Musterfeststellungsverfahren u.a. entschieden, dass der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche nicht durch eine mögliche Rechtsunkenntnis bis zum Senatsurteil vom 27.04.2021 hinausgeschoben wurde. Mehr erfahren | | |
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| | Kein Urlaubsverzicht durch gerichtlichen Vergleich | | | | Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst im Wege eines gerichtlichen Vergleichs nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“. Das hat das BAG klargestellt. Demnach darf weder der gesetzliche Urlaubsanspruch noch ein erst künftig entstehender Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaub im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden. Mehr erfahren |
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| | Photovoltaikanlage: Vertragskündigung bei unterlassener Reinigung? | | | | Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine unterlassene Reinigung einer gemieteten Photovoltaikanlage keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das Gericht lehnte auch einen Sachmangel der gemieteten Solaranlage ab. Eine Verschmutzung der Paneele begründet demnach jedenfalls dann keinen Sachmangel, wenn die Anlage insgesamt die nach dem Vertrag erwartete Leistung erbringt. Mehr erfahren |
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