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Guten Tag Herr Do,
sicherlich stehen in vielen Vereinen, Verbänden und Organisationen mit einem anderen Rechtsträger, ob gemeinnützig oder nicht, Satzungsänderungen im Raum.
Man kann es nur empfehlen: sehen Sie sich nochmals genau die bisherige Satzung durch, ob man auf die neue Rechtsänderung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die zudem bereits ab 1.1.2025 gelten wird, nicht reagieren sollte.
 
Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter!
 
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start für das Jahr 2025!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Aufpassen beim künftigen Satzungscheck!
 
Ein Blick in die Satzung: gut vorbereitet sein für 2025.
 
 
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Mehr Luft auf der Geschäftsstelle?
 
Der bisherige notwendige Umgang mit „Papier“ und den meist dann bereits archivierten Unterlagen stößt oft auch bei Vereinen an die Grenze der räumlichen Nutzungsmöglichkeiten.
 
 
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Aufpassen: am 31. Dezember 2024 können Vereins-Forderungen verjähren!
 
Nach § 195 Abs. 1 BGB verjähren Forderungen und Zahlungsansprüche des Vereins gegenüber Dritten/ Mitglieder regelmäßig in 3 Jahren.
 
 
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Ist man als freiwilliger Helfer im Reitverein stets gesetzlich unfallversichert?
 
Über einen Sachverhalt, der in der Vereinspraxis sicher nicht so selten ist, wenn das gefahrenlos und ohne Unfall geschieht: Ein Reiterverein beteiligte bewusst bei der Durchführung von Reitstunden die Eltern/Erziehungsberechtigten.
 
 
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