| Sonderbeiträge im Verein kommen immer mal wieder vor. Aber wann dürfen überhaupt außerordentliche Beiträge, neben den Regelbeiträgen, erhoben werden? Lesen mehr zu den inhaltlichen und rechtlichen Voraussetzungen in unserem heutigen Newsletter! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Wann darf ein Verein außerordentliche Beiträge erheben?
§ 58 Nr. 2 BGB regelt im Vereinsrecht zum Beitragswesen, dass die Satzung zwingend regeln muss, ob überhaupt Beiträge erhoben werden und welche das im Einzelnen sind. Wie sieht es bei außerordentlichen Beiträgen aus? Zum Beitrag >
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Die Künstlersozialabgabe 2025
Man kann damit rechnen: auch für das kommende Jahr wird es bei der Abgabenhöhe von 5% pro Jahr bleiben. Zum Beitrag >
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Zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Lehrern und Dozenten
Immer wieder greift die Rechtsprechung zuvor geprüfte Vereinsvorgänge auf, bei denen es um die oft umstrittene sozialversicherungsrecht- liche Beurteilung von Lehrerinnen, Dozenten, Ausbilderinnen, Übungsleitern in gemeinnützigen Organisationen geht. Zum Beitrag >
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Ehrenamtsfreibetrag gilt auch für Aufsichtsratstätigkeiten!
Für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche, nebenberufliche Tätigkeit bei einer kommunalen GmbH kann der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG in Anspruch genommen werden. Zum Beitrag >
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