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Sehr geehrte Damen und Herren,

vor zwei Wochen schrieb ich an dieser Stelle über die Überbrückungshilfen, die in ihre zweite Phase gingen, und dass ich gerne mal wieder über etwas anderes als Corona schreiben würde.

Geht aber nicht, denn dann würden Ihnen Informationen zur November-Wirtschaftshilfe entgehen, und damit wäre auch keinem geholfen. 

Bei dieser »außerordentlichen Wirtschaftshilfe – Novemberhilfe« werden auch Solo-Selbstständige ausdrücklich berücksichtigt. Aber: Wieder ist die Rede davon, dass die finanzielle Hilfe dazu gedacht ist, dass Unternehmen »damit insbesondere ihre Fixkosten decken können«. Nicht alle Solo-Selbstständigen haben aber nennenswerte Fixkosten, denken Sie etwa an selbstständige Fotografinnen und Fotografen: Die Lizenzgebühren für die Software zur Bildbearbeitung verursacht ein paar Fixkosten, nicht aber Foto-Ausrüstung und Computer. Vor allem gibt kein Ladenlokal, für das die Miete überwiesen werden muss. Was es gibt: Die private Miete, Essen, Krankenversicherung, Altersvorsorge und so weiter. Auch diese Posten wollen finanziert werden.

Ach, übrigens: Von einer »Überbrückungshilfe III« wird auch schon geschrieben. Das Thema lässt uns nicht so schnell los.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 
Bis zum nächsten Mal
Ihre
 
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
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