Am Mittwoch, den 24. Januar urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Förderung im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) keine staatliche Beihilfe darstellt. Damit gab der EuGH einer Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die EU-Kommission statt. Für die KWK-Branche ist das kürzlich gesprochene Urteil eine Errungenschaft. Seit Jahren hatte Brüssel den Daumen auf der KWK-Förderung, immer wieder musste die Branche auf die Freigabe von Fördergeldern warten. Im EuGH-Urteil heißt es: „Der Umstand, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beträgen durch die Netzbetreiber auf einem Gesetz beruht und bestimmten Unternehmen unbestreitbare Vorteile gewährt, kann der Regelung jedoch nicht den Charakter einer staatlichen Beihilfe verleihen.“ Wichtig ist als nächstes, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zügig die Verhandlungen für die Verlängerung und Anpassung des Ende 2026 auslaufenden KWKG aufnimmt. Die Weiterentwicklung des KWKG dürfte mit dem neuen Spielraum deutlich einfacher werden.
B.KWK-Präsident Claus Heinrich Stahl erklärt: „Als Verband haben wir schon immer die Auffassung vertreten, dass die KWKG-Förderung keine staatliche Beihilfe darstellt und haben die Klage der Bundesregierung unterstützt. Mit dem Urteil hat der Rechtsstreit einen sehr positiven Ausgang für die Energiebranche genommen. Das Bundeswirtschaftsministerium kann sich nicht mehr hinter dem Argument verstecken, dass eine höhere Anpassung der Förderung aufgrund der beihilferechtlichen Vorbehalte aus Brüssel nicht möglich sei." |