Das Land unterstützt Maßnahmen, die zur Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesellschaft und am Erwerbsleben beitragen. In diesem Jahr stehen dafür zusätzliche Fördermittel in Höhe von mindestens 250.000 Euro bereit. Die Antragsfrist endet am 29. Februar 2024. |