Sehr geehrte Damen und Herren, die betriebsbedingte Kündigung ist die mit Abstand häufigste Entlassungsart. Kennen Ihre Mandanten die vielen rechtlichen Fallstricke? Einer davon ist die Sozialauswahl, mit der die „Kündigungskandidaten“ bestimmt werden müssen. Jetzt hat das BAG klargestellt: Ein hohes Lebensalter kann dabei ein Vorteil, aber auch ein Nachteil sein. Arbeitgeber können auch zu Lasten von Arbeitnehmern berücksichtigen, dass der Renteneintritt zeitnah bevorsteht. Erfahren Sie mehr zum Urteil in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |