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| | | | Sehr geehrter Herr Do, was raten Sie einem Arbeitnehmer, wenn Sie Weisungen seines Chefs für unrechtmäßig halten? Gerade bei Versetzungen gibt es häufig Streit. Wer sich aber vor einer gerichtlichen Klärung weigert, riskiert Abmahnung oder Kündigung. Als Anwalt wissen Sie, wie wichtig das Weisungsrecht im Arbeitsleben ist. Der Zehnte Senat des BAG will nun die Rechtsprechung ändern. Mehr dazu in unserem Newsletter - zusätzlich finden Sie unterhalb des Beitrags einen Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | | |
Versetzung: Wann müssen Arbeitnehmer Weisungen folgen? | | Müssen Arbeitnehmer einer Weisung ihres Chefs auch dann folgen, wenn sie diese für „unbillig“ halten? Die Frage stellt sich insbesondere bei Versetzungen. Bislang muss nach der BAG-Rechtsprechung erst ein Gericht rechtskräftig feststellen, dass die Weisung unrechtmäßig war - bis dahin war ggf. einer Versetzung vorläufig zu folgen. Der Zehnte Senat des BAG möchte diese Rechtsprechung ändern. Mehr erfahren | | |
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Handy am Steuer: Verbot auch beim Kontrollieren und fehlender SIM-Karte | | Wer während der Fahrt mit einem Pkw sein Mobiltelefon in den Händen hält und mittels des Home-Buttons kontrolliert, ob das Telefon tatsächlich ausgeschaltet ist, benutzt das Telefon im Sinne der Straßenverkehrsordnung und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und auch bei einer fehlenden SIM-Karte ist jede Nutzung des Handys verboten. Das hat das OLG Hamm in zwei Verfahren entschieden. Mehr erfahren | | |
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Ausstattung des Kindes mit Kleidern und Sportgeräten | Die Pflicht zur Ausstattung des Kindes mit der für den Umgang erforderlichen Bekleidung obliegt bis zur Grenze eines paritätischen Wechselmodells dem betreuenden Elternteil. Spezifisches, besonders teures oder umfangreiches Sport- oder Freizeitgerät kann im Einzelfall von der Ausstattungspflicht im Rahmen des Umgangs ausgenommen sein. Das hat das Kammergericht entschieden. Mehr erfahren | |
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Nachbarschaftsstreit: Musizieren als Lärm? | Selbst wenn ein Musikinstrument bei beidseits geschlossenen Fenstern deutlich zu vernehmen ist, muss der Geräuschpegel für Nachbarn nicht unzumutbar sein. Das hat das Amtsgericht München entschieden und die Klage von Hauseigentümern gegen das Musizieren von Nachbarskindern abgewiesen. Das Gericht ging davon aus, dass jedenfalls in der Regel nicht in der Mittagszeit musiziert wurde. Mehr erfahren | |
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