Newsletter für Betriebsräte: BAG sagt: Auch kleinere Gremien sind möglich
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | finden sich nicht genügend Bewerber und Bewerberinnen für das Betriebsratsamt, steht das einer Betriebsratswahl nicht entgegen. Ein Betriebsrat kann auch mit einer geringeren als der gesetzlichen Mitgliederzahl errichtet werden, entschied jetzt das BAG. Eine weitere wichtige Entscheidung hat das BAG zum Einsichtsrecht des Betriebsrats in Bewerbungsunterlagen gefällt: Verwenden Arbeitgeber ein Softwareprogramm für das Bewerbungsverfahren, genügt es, wenn sie dem Betriebsrat ein digitales Einsichtsrecht in die Bewerbungsunterlagen einräumen.
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Viel Freude beim Informieren und morgen einen schönen 1. Mai! Herzliche Grüße Leslie Schilling REDAKTION
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DGB-Aufruf zum 1. Mai »Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit« Der 1. Mai (Tag der Arbeit) ist in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitglieder rufen bundesweit zu Kundgebungen für eine bessere Arbeitswelt auf. Die zentrale DGB-Kundgebung findet am 1.5.2024 in Hannover statt.
| Menschenrechte EU-Lieferkettengesetz setzt sich durch Das EU-Parlament hat den umstrittenen Entwurf zum europäischen Lieferkettengesetz angenommen. Das Gesetz soll die Menschenrechte stärken und Kinder- und Zwangsarbeit vorbeugen.
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Betriebsratswahl Auch kleinere Gremien sind möglich Eine gute Nachricht für Betriebsratsgründer: Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Beschäftigte als Mitglieder zu wählen sind, kann auch ein Betriebsrat mit einer geringeren als der gesetzlichen Mitgliederzahl errichtet werden. Das entspreche dem Willen des Gesetzgebers, Betriebsräte zu bilden, wenn die nötige Mindest­zahl von Beschäftigten vorliegt – so das BAG.
| Einsichtsrecht BAG: Digitales Einsichtsrecht in Bewerbungsunterlagen Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung neuer Beschäftigter. Hierfür müssen ihm auch die Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden. Führt der Arbeitgeber das Bewerbungsverfahren per Personalmanagement­system durch, reicht aber ein digitales Einsichtsrecht für den Betriebsrat aus. So hat es das BAG entschieden.
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»Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 20 Jahre Betriebliches Einliederungsmanagement Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde 2004 eingeführt. Das Präventionsverfahren dient allen Beschäftigten, welche die Voraussetzungen erfüllen. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 4/2024 gibt Eberhard Kiesche einen Rück- und Ausblick. Ein weiteres wichtiges Thema der Ausgabe ist die Barrierefreiheit von Wahlen!
| Aus »Gute Arbeit« Kooperation der Akteure im Arbeitsschutz Für einen wirksamen Gesundheitsschutz ist es wichtig, dass die handelnden Personen gut zusammenarbeiten und alle Akteure kooperieren und sich abstimmen. Das gilt auch für die Beteiligung der Interessen­vertretungen, die einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen haben. Mehr dazu lest Ihr in »Gute Arbeit« 3/2024.
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Wolfgang Däubler, Thomas Klebe, Peter Wedde
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| | Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und andere Arbeitsschutzvorschriften
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| Mit Wahlordnung und EBR-Gesetz Neu: 19. Auflage 2024 – sofort lieferbar
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Ralf Pieper
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Arbeitsschutzrecht
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Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und andere Arbeitsschutzvorschriften
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Wolfgang Däubler, Thomas Klebe, Peter Wedde
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BetrVG Kommentar für die Praxis
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Mit Wahlordnung und EBR-Gesetz Neu: 19. Auflage 2024 – sofort lieferbar
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