Werden die Bilder nicht angezeigt? Zur Webseitenansicht
Sehr geehrter Herr Do,
wie kann man eine Unterstützung für die Vereinsführung schaffen, welche einen schnellen Überblick über Stand und Entwicklung des Vereins gibt und hilft, diesen zukunftsfähig aufzustellen? Wir geben Ihnen hierzu in unserem heutigen Newsletter einen Überblick, was mit Balanced Scorecard möglich ist.
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion w w w. verein-aktuell. de
 
 
Aktuell
Instrument der Vereinsführung: Balanced Scorecard
 
Vereinsführung scheint erst einmal ein einfaches Thema zu sein. Mitgliedsbeiträge einsammeln, Vereinsprogramm organisieren und die Buchhaltung ordentlich machen. Für viele Vereine ist dies aber nicht mehr ausreichend.
 
 
Zum Beitrag >
VBG-Beitrag – so kann der Verein für den Haushalt 2018 planen
 
Mitte Mai 2018 wird der Beitrag jedes Vereins mit Angestellten zur gesetzlichen Unfallversicherung wieder fällig. Er wird als einziger Beitrag in der Sozialversicherung nachträglich und nur einmal pro Jahr berechnet. Umso wichtiger ist es, dass die entsprechenden Mittel für den Beitrag 2017 im Vereinshaushalt des kommenden Jahres bereitstehen.
 
 
Zum Beitrag >
Vorsicht vor Aufwandsentschädigungen!
 
Seit der Einführung der Ehrenamtspauschale ist das Thema Vergütung des Vorstands des Vereins, aber auch anderer Organmitglieder des e. V. (z. B. „Präsidium“ und Aufsichtsrat), ein zentrales Thema in der Praxis.
 
 
Zum Beitrag >
ANZEIGE
Vereinsrechtliche Rückforderungsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist
 
Der Vorsitzende eines Vereins hatte seinem Sohn aus den Mitteln des Vereins ohne vertragliche Grundlage und ohne weiteren Nachweis ca. 3.500 Euro überwiesen. Das Geld war dem Verein nicht zurückerstattet worden, sodass der Verein gegen den Empfänger der Zahlung auf Rückzahlung klagte.
 
 
Zum Beitrag >
Fristlose Kündigung wegen illoyalen Verhaltens einer Geschäftsführerin
 
Betreibt jemand auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl eines Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
 
 
Zum Beitrag >
ANZEIGE
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse newsletter@newslettercollector.com. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier 
 
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier. 
Impressum
 
Redaktion Lexware verein aktuell
Annette Ziegler
(verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV)
 
Verlags-/​Redaktionsanschrift:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
D-79111 Freiburg
Telefon: 0761/898-0
 
E-Mail: verein@lexware.de
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg
Registergericht Freiburg, HRA 4408
Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua
 
Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert,
Markus Dränert, Jörg Frey, Birte Hackenjos,
Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger,
Dr. Carsten Thies
Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe
 
Steuernummer: 06392/11008
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835