Vermieter und Eigentümergemeinschaften können ihre Zustimmung für den Einbau von Balkonkraftwerken künftig nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Und: Das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" wurde überarbeitet und fördert nun auch moderne Einzelraumfeueranlagen.͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
| Mitspracherecht ja, Zustimmungsverweigerung jein: Wer ein Steckersolargerät auf dem Balkon betreiben will, bekommt ordentlich Rückenwind vom Bundestag. Vermieter und Eigentümergemeinschaften können ihre Zustimmung für den Einbau künftig nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Was jetzt für sie gilt, lesen Sie im ersten Beitrag. Während 2025 so mancher alte Holzofen kalt bleiben oder ausgetauscht werden wird, besteht für moderne Einzelraumfeueranlagen sogar wieder die Chance, gefördert zu werden. Welche Anlagen im überarbeiteten KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" berücksichtigt sind und wie viel Förderung möglich ist, erfahren Sie in der zweiten News. Wir wünschen eine spannende Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
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Balkonkraftwerk: Das gilt für WEG & Vermieter | |
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Heizen mit Holz: Was wird gefördert, wann ist der Ofen aus? | |
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