Sehr geehrte Damen und Herren, Bankgebühren und Kreditkosten geraten immer wieder in den Fokus der Gerichte. Haben Sie für Ihre Mandanten schon Vertragsklauseln von Banken moniert und Erstattungsansprüche geltend gemacht? Jetzt hat der EuGH geklärt, wann bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens, eine Absenkung der Kreditkosten verlangt werden kann. Da es hierbei auf die Art der Gebühren ankommt, müssen Bankkunden vor missbräuchlichen Kostenverlagerungen geschützt werden. Erfahren Sie mehr zum EuGH-Urteil in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |