Täglich werden Unmengen von Daten durch die öffentliche Verwaltung erhoben. Ob Bevölkerung, Umwelt, Verkehr, Bildung oder Wissenschaft: Open Data, oder auch „offene Daten“, bezeichnen frei zugängliche Daten, die verwendet und weiterverbreitet werden dürfen. Seit 2017 besagt §12 des E-Government-Gesetzes (EGovG), dass Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung verpflichtet sind, ihre erhobenen Daten öffentlich zugänglich zu machen. Die Veröffentlichung dieser Datenmengen bietet enorme Chancen. Lesen Sie hier den ganzen Artikel.
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