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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1052 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 28. Januar 2021 |
fr: bart
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Willkommen bart,
bei der 1052. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nchste Ausgabe kommt am 04. Februar 2021.
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INHALT Ausgabe #1052
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01)...News: bernahme - Ethos Capital schluckt Donuts!
02)...News: nTLDs - ICANN schliet teure Auktionslcke
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .at, .cd und .sl
04)...Recht: icrm.com - UDRP-Streit um eine Abkrzung
05)...Recht: UDRP - Die domainerfreundlichen Panelisten 2020
06)...Handel: speechify.com - Gesprochenes fr US$ 75.000,-
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07)...Event: ICANN - 70. Meeting findet nur virtuell statt
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) bernahme - Ethos Capital schluckt Donuts!
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Vor wenigen Wochen noch wegen der bernahme von Afilias in den
Schlagzeilen, wird Donuts Inc. nun selbst geschluckt: Ethos Ca-
pital, gescheiterter Bewerber um .org, hat die Mehrheit an der
mit 239 verwalteten Domains weltgrten nTLD-Registry bernom-
men.
Viel an Informationen zu der bernahme liegt bisher nicht vor,
denn mehr als eine drre Erklrung auf der eigenen Website hat
Ethos Capital bisher nicht verffentlicht. Dort verknden Erik
Brooks und Fadi Chehad: "As Co-CEOs of Ethos Capital, LLC
(Ethos Capital), we are happy to announce that Ethos Capital
has decided to increase its stake in Donuts Inc. (Donuts) by
agreeing to acquire a controlling interest in the company. Do-
nuts is an outstanding business and leader in their industry.
We are excited to partner with the very capable team at Donuts
and support their commitment to reliability, security and sta-
bility. Ethos Capital was founded on the principle that opera-
ting expertise is mission critical to making sound investment
decisions and adding value to portfolio companies." Verffent-
licht wurde diese Erklrung am 22. Januar 2021, Angaben zum
Kaufpreis liegen bisher nicht vor.
Auch zu Ethos Capital, einer im Jahr 2019 gegrndeten Private
Equity Investmentgesellschaft, sind Informationen bisher spr-
lich gest. Bekannt ist, dass man mittlerweile ein Team von
ber 20 Mitarbeitern beschftigt. Am bekanntesten ist Chehad,
der von 2012 bis 2016 als CEO von ICANN fungierte. ffentli-
che Bekanntheit erlangte Ethos Capital Ende 2019, als man fr
US$ 1,135 Mrd., umgerechnet also knapp EUR 1,026 Mrd., die Ge-
sellschaftsanteile an der Public Interest Registry (PIR) und
damit die Rechte an .org von der gemeinntzigen Internet Soci-
ety (ISOC) erwerben wollte. Im Mai 2020 platzte der Deal je-
doch, nachdem ICANN dem "change of control" die Zustimmung
versagte. Die Begrndung las sich wie eine Klatsche fr Ethos
Capital; der Finanzinvestor habe "no meaningful plan to pro-
tect or serve the .ORG community". Ob ICANN sich nun auch ge-
gen die bernahme von Donuts stellt, bleibt abzuwarten; ffent-
liche uerungen gibt es dazu bisher ebenfalls nicht.
Fr Brooks und Chehad schliet sich damit ein Kreis. In ihrer
gemeinsamen Zeit bei der Investmentgesellschaft Abry Partners
hatten sie 2018 die bernahme von Donuts vorangetrieben; von
dort verkauft Abry Partners diese Beteiligung weiter an Ethos
Capital. Wer aktuell die weiteren Gesellschaftsanteile an Do-
nuts hlt, ist ffentlich nicht bekannt; mit Adams Street Part-
ners, Austin Ventures, Generation Partners oder Stahurricane,
die aktuell von Donuts als "Grnder/Investoren" genannt werden,
drfte es sich aber wohl ebenfalls um Finanzinvestoren handeln.
Die Mitteilung von Ethos Capital finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2431
Quelle: ethoscapital.com, eigene Recherche
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02) nTLDs - ICANN schliet teure Auktionslcke
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Eine millionenschwere Lcke im System der Einfhrung neuer Top
Level Domains hat die "New gTLD Subsequent Procedures PDP Wor-
king Group" ausgemacht: um Spekulation durch Auktion zu verhin-
dern, soll das System der "auctions of last resort" reformiert
werden.
Seit Dezember 2015 arbeitet die von ICANN eingesetzte Arbeits-
gruppe daran, die Ergebnisse der nTLD-Einfhrungsrunde aus dem
Jahr 2012 auszuwerten, Schwachstellen aufzudecken und konkrete
Verbesserungen fr knftige Runden zu empfehlen. Am 20. Januar
2021 hat sie nun ihren 400 Seiten starken Schlussbericht bei
der Generic Names Supporting Organization (GNSO) eingereicht.
Im Mittelpunkt stehen 41 "Topics", die sich mit den verschiede-
nen Themen und Phasen der Einfhrung befassen und jeweils eine
Empfehlung beinhalten. Dazu gehrt beispielsweise die bereits
ffentlich diskutierte Einrichtung eines "Standing Predictabi-
lity Implementation Review Team (SPIRT)", das nachtrgliche n-
derungen am Einfhrungsprogramm prfen und so transparent und
vorhersehbar machen soll. Auch am Runden-Modell will man fest-
halten, also kein zeitlich unbegrenztes Bewerbungsfenster ff-
nen. Neu ist, dass bestimmten Arten von TLDs wie .brands oder
geographischen Begriffen unterschiedliche Behandlung zu Teil
werden soll. Zudem empfiehlt die Arbeitsgruppe, dass die End-
fassung des Bewerberhandbuchs (mindestens) vier Monate vor dem
Beginn einer Bewerbungsrunde verffentlicht werden muss.
Doch whrend sich in zahlreichen "Topics" eine einvernehmliche
Lsung abzeichnet, drften die "auctions of last resort" noch
fr erhebliche Diskussionen sorgen. Der Arbeitsgruppe war auf-
gefallen, dass sich einige Bewerber um zahlreiche nTLDs bewor-
ben hatten und so Konkurrenten dazu zwangen, sich die Teilnah-
me am nTLD-Programm entweder durch private Auktionen oder sp-
ter durch von ICANN veranlasste "auctions of last resort" teu-
er abzukaufen. Die Minds + Machines Group Limited etwa soll
auf diesem Weg Einnahmen in Millionenhhe erzielt haben. Daher
frchtet man, dass potentielle Nachahmer auf den Plan gerufen
werden. Verhindern soll das eine neue Regelung, die Rechtsmiss-
brauch vorbeugen soll: "Applications must be submitted with a
bona fide (good faith) intention to operate the gTLD. Appli-
cants must affirmatively attest to a bona fide intention to
operate the gTLD clause for all applications that they submit".
Als mgliche Faktoren fr fehlendes "good faith" gilt eine ho-
he Anzahl an eingereichten nTLD-Bewerbungen, wie viele hiervon
in privaten Auktionen zurckgezogen wurden oder wie rasch eine
erfolgreiche Bewerbung zur Einfhrung der nTLD fhrt; letzte-
res schliet also auch eine nachtrgliche Prfung nicht aus.
Verletzungen sollen mit finanziellen Vertragsstrafen oder ei-
nem Ausschluss aus knftigen nTLD-Runden geahndet werden kn-
nen. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen; es
wird darber hinaus ausserdem ein Verbot privater Auktionen
oder ein vllig neues Auktionsmodell diskutiert, bei dem alle
Gebote versiegelt abgegeben werden; der Hchstbietende zahlt
dann den Betrag, den der Zweitplatzierten geboten hatte ("se-
cond-price auction").
Der Schlussbericht liegt nun der GNSO zur Prfung vor. Wird er
freigegeben, muss das ICANN Board of Directors ber das weite-
re Vorgehen entscheiden. Mit raschen Entscheidungen ist jedoch
nicht zu rechnen. Derzeit geht man davon aus, dass potentielle
Bewerber frhestens im Jahr 2023 Gelegenheit haben werden,
sich um neue Domain-Endungen zu bewerben.
Den Schlussbericht finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2430
Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .at, .cd und .sl
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Das war knapp: eine ausgelaufene Domain htte bei der Demokra-
tischen Republik Kongo fast die Tr fr Cyberkriminelle sperr-
angelweit geffnet. Derweil wirbt .at anschaulich fr mehr Si-
cherheit, whrend Somaliland auf ccTLD-Sharing drngt - hier
unsere Kurznews.
Die .at-Verwalterin Nic.at hat ein Erklrvideo verffentlicht,
in dem auch technischen Laien verstndlich erklrt wird, wel-
che Schutzmanahmen rund um eine Domain getroffen werden kn-
nen. Am praxisrelevanten Beispiel einer Autoversicherung zeigt
die Registry die Sicherheitsprodukte Security Lock, DNSSEC so-
wie RcodeZero DNS an. Beim Security Lock muss der Domain-Inha-
ber jede nderung an der .at-Domain direkt bei Nic.at zustz-
lich mit einem Passwort autorisieren. DNSSEC garantiert die
Echtheit (Authentizitt) und Vollstndigkeit (Integritt) von
DNS-Antworten, stellt also sicher, dass die Nutzer nicht unbe-
merkt umgeleitet werden. RcodeZero DNS schlielich stellt si-
cher, dass weltweit verteilte Nameserver unter ein und dersel-
ben IP-Adresse erreichbar sind, bringt also unter anderem kr-
zere Antwortzeiten. Das Video ist ab sofort kostenlos abrufbar.
Die Demokratische Republik Kongo (vormals Zaire) ist nur knapp
einer Katastrophe im Betrieb der offiziellen Lnderendung .cd
entkommen. Wie der Hacker Fredrik Almroth berichtet, war ihm
Ende 2020 bei einer Analyse von NS-Eintrgen aufgefallen, dass
sich die Domain scpt-network.com im "Redemption"-Status befand,
also ausgelaufen war. Das Problem dabei: diese Domain steuert
einen von zwei Name-Servern fr die Lnderendung .cd; wer die-
se Domain kontrolliert, htte daher den Traffic auf eine ihm
genehme Website umlenken knnen. Um das zu verhindern, regis-
trierte Almroth am 30. Dezember 2020 die Domain scpt-network
.com auf sich selbst; am 07. Januar 2021 informierte er die
.cd-Registry, um die Domain zurckzubertragen. Unklar ist, ob
dieser Schritt bereits vollzogen ist; Missbrauch ist aber vor-
lufig ausgeschlossen. Inhaber von .cd-Domains sollten gleich-
wohl prfen, ob die Domain zum gewnschten Ziel leitet.
Die von keinem Land anerkannte Republik Somaliland ist nach ei-
nem Bericht des "Somaliland Chronicle" beim afrikanischen Nach-
barn Sierra Leone vorstellig geworden, um eine geschftliche
Partnerschaft beim Betrieb der Top Level Domain .sl zu erreich-
en. Somaliland ist eine vlkerrechtlich zu Somalia gehrende
autonome Region; am 18. Mai 1991 erklrte man sich fr unabhn-
gig, als die somalische Regierung gestrzt worden war und der
Brgerkrieg in Somalia eskalierte. International wird Somali-
land jedoch nicht anerkannt. Um diese Anerkennung voranzutrei-
ben, soll sich der Technologie- und Telekommunikationsminister
Dr. Abdiweli Soufi Jibril am 21. Januar 2021 an seinen Kolle-
gen in Sierra Leone gewandt und um einen Letter of Intent gebe-
ten haben, um gemeinsam von .sl zu profitieren. Erwhnt wird
eine "commercial partnership", ohne jedoch nher zu erlutern,
was darunter zu verstehen ist. Sierra Leone hat auf die Bitte
ffentlich noch nicht reagiert. Es scheint jedoch nicht ausge-
schlossen, dass man sich damit nher befasst, da .sl bisher
ein Schattendasein fristet - die letzte aktuelle Nachricht der
.sl-Registry AFcom stammt aus dem April 2008.
Das Erklrvideo von Nic.at finden Sie unter:
> https://www.youtube.com/watch?v=xYjTgOenOsk
Den Blog-Artikel von Fredrik Almroth finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2429
Quelle: nic.at, detectify.com, somalilandchronicle.com
DOMAIN-RECHT
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04) icrm.com - UDRP-Streit um eine Abkrzung
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Der Anbieter eines CRM-Systems sah seine Markenrechte durch
die Domain icrm.com verletzt. Kurz nachdem die Marke des CRM-
Anbieters eingetragen worden war, ersteigerte der Domain-Inha-
ber die Domain auf einer Auktion. Die Entscheidung im UDRP-Ver-
fahren erging beim CAC.
Die iEnterprises Holdings LLC ist ein Anbieter eines CRM (cus-
tomer relationship management)-Systems. Sie sieht ihre seit Ju-
ni 2018 beim US-Markenamt eingetragene und zuvor seit Januar
1997 genutzte Marke "ICRM" durch die Domain icrm.com verletzt.
Inhaber der Domain ist ein Domain-Investor, der die bereits im
Oktober 1995 registrierte Domain icrm.com am 08. Dezember 2018
bei einer Auktion erstanden hat. iEnterprises trat zwei Mal an
den Domain-Inhaber heran, um die Domain zu kaufen, war jedoch
nicht bereit, den geforderten Betrag dafr zu zahlen. Schlie-
lich startete sie ein UDRP-Verfahren vor dem Tschechischen
Streitbeilegungsgericht (CAC). Die Beschwerdefhrerin trug vor,
der Gegner habe den Begriff "iCRM" nie ordentlich genutzt, um
sich selbst damit zu bezeichnen, er halte die Domain, ohne sie
zu nutzen. Die Domain sei geparkt und leite auf eine Pay-per-
Click Seite; er versuche durch Nutzung der Marke bei Internet-
nutzern Verwirrung zu stiften und daraus Kapital zu schlagen.
Auerdem verschleiere er seine Identitt. Der Gegner trgt vor,
bei der Domain handele es sich um eine wertvolle 4-Zeichen-Do-
main, die vielfltig genutzt werden knne, am offensichtlichs-
ten fr CRM, das traditionell als Abkrzung fr Customer Rela-
tionship Management verstanden wird. Laut Wikipedia ist "ICRM"
aber auch die Abkrzung fr verschiedene andere Begriffe, wie
sich auch der Seite allacronyms.com entnehmen lasse, die 36 Be-
deutungen listet. Zudem gebe es andere "icrm"-Domains, die
nicht der Beschwerdefhrerin gehren, sondern Dritten. Die Ab-
krzung "ICRM" sei also nicht ausschlielich der Beschwerdefh-
rerin zuzurechnen. Die Domain wurde, ehe er sie ersteigert ha-
be, von der Insight Capital Research and Management Inc. ge-
nutzt. Er selbst nutze die Domain nicht in Zusammenhang mit
der Beschwerdefhrerin oder etwaigen Konkurrenten, und komme
der Marke der Beschwerdefhrerin nicht ins Gehege. ber das UD-
RP-Verfahren entschied ein Dreier-Gremium mit der italieni-
schen Markenanwltin Angelica Lodigiani als Vorsitzender, und
der tschechischen Rechtsanwltin Mgr. Barbora Donathov und
Hon. Neil Brown als Beisitzern.
Das Dreier-Gremium wies die Beschwerde von iEnterprises zurck,
da diese nicht nachweisen konnte, dass der Gegner kein berech-
tigtes Interesse an der Domain hat (CAC Case No. 103374). Vl-
lig klar war, dass Domain und Marke identisch sind und so das
erste Element der UDRP erfllt ist. Doch bei der Frage eines
Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners folgte das Gre-
mium nicht der Ansicht der Beschwerdefhrerin. Diese sah die
fehlende Berechtigung in der Nutzung fr konomische Vorteile
des Gegners aufgrund der Pay-per-Click Links auf der geparkten
Domain und eines mglichen Verkaufs der Domain. Doch habe, so
das Gremium, der Gegner berzeugend dargelegt, dass es sich
bei icrm.com um eine werthaltige 4-Zeichen-Domain handele und
diese nicht eindeutig der Beschwerdefhrerin zugeordnet werden
knne. Selbst die Beschwerdefhrerin impliziert, dass die Mar-
ke "ICRM" eine Abkrzung einer allgemeinen Begrifflichkeit sei,
soweit sie erklrt, einer der fhrenden Anbieter fr "intelli-
gent CRM solutions" zu sein. "ICRM" stehe fr zahlreiche Nut-
zungsmglichkeiten und nicht nur die Marke der Beschwerdefhre-
rin. Die vermochte nicht zu belegen, dass der Gegner mit der
Domain auf ihre Marke ziele. Was die Nutzung von Domains fr
Pay-per-Click Werbung betrifft, gelte fr Abkrzungen, was
auch fr im Wrterbuch stehende Wrter gilt: es ist zulssig.
In Anbetracht der Art des Domain-Namens und der Tatsache, dass
der Gegner nicht den Eindruck erwecke, mit der Beschwerdefhre-
rin oder deren Marke zu handeln, gelangte das Gremium zu dem
Ergebnis, die Domain icrm.com zum Verkauf anzubieten, stehe ei-
nem gutglubigen Angebot von Waren und Dienstleistungen gleich.
Damit scheiterte die Beschwerde am zweiten Element des UDRP-
Verfahrens. Der Vollstndigkeit halber prfte das Gremium aber
noch die Frage der Bsglubigkeit. Es fand jedoch keinen Hin-
weis, der den Schluss zulie, der Gegner habe die Marke der Be-
schwerdefhrerin gekannt, als er die Domain registrierte. Und
es verwies auf den WIPO Overview 3.0 ( 3.1.1), wonach Domains
zu registrieren, um sie zu verkaufen, eine Registrierung nicht
zu einer bsglubigen mache. Die Beschwerdefhrerin habe auch
lediglich behauptet, ihre Marke sei bekannt, einen Nachweis da-
fr habe sie nicht erbracht. Selbst die Nutzung der Domain las-
se nicht auf Bsglubigkeit seitens des Gegners schlieen, da
er nicht auf die Marke der Beschwerdefhrerin ziele. Damit l-
gen auch die Voraussetzungen der Bsglubigkeit nicht vor. Aus
all diesen Grnden wies das Gremium die Beschwerde gegen die
Domain icrm.com ab.
Die UDRP-Entscheidung ber die Domain icrm.com finden Sie un-
ter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2432
Spezialisierte Anwlte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: neusnews.com, adr.eu, eigene Recherche
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05) UDRP - Die domainerfreundlichen Panelisten 2020
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Der Domain-Anwalt Howard Neu fhrt seit einigen Jahren Listen
von UDRP- und URS-Entscheidern bei WIPO und NAF, die Streitbei-
legungsverfahren zu Gunsten von Domain-Investoren entscheiden.
Dieser Tage legte er in zwei Artikeln die aktuellen Listen der
WIPO- und NAF-Panelisten fr 2020 vor.
Der US-amerikanische Rechtsanwalt Howard Neu war mitverantwort-
lich fr die frhere Domainer-Konferenz T.R.A.F.F.I.C., die er
zusammen mit Domain-King Rick Schwartz in die Welt rief und
lange Jahre mit ihm organisierte. Als Kenner der Domain-Inves-
toren-Landschaft und der juristischen Nte von Domainern im
Falle von UDRP-Verfahren, bereitet er Listen von UDRP-Entschei-
dern auf, die Domainer-freundliche Entscheidungen treffen.
Nach seiner Ansicht hilft die Kenntnis der freundlichen Ent-
scheider Gegnern eines UDRP-Verfahrens, gegebenenfalls ein Gre-
mium aus drei Panelisten zu beantragen, um die eigenen Chancen
im Verfahren zu erhhen.
In den beiden aktuellen Artikeln gibt Neu zunchst einen ber-
blick ber die Entscheidungen allgemein, bevor er sich in je-
weils drei unterschiedlichen Listen mit den einzelnen Entschei-
dern auseinandersetzt. Laut Neu wurden bei WIPO im 2. Halbjahr
2020 insgesamt 1.627 UDRP-Entscheidungen getroffen, von denen
1.370 die Beschwerde jeweils besttigten und einen Transfer
zum Beschwerdefhrer zur Folge hatten. Neu unterstreicht an
dieser Stelle, was er erst vor einem Jahr fr sich und die
Branche der Domain-Investoren zurecht gerckt hat: die ganz
berwiegende Anzahl der UDRP-Entscheidungen gehen zu Gunsten
der Beschwerdefhrer aus, weil Cybersquatter die jeweiligen Do-
mains registriert haben und im Verfahren keine Stellung bezie-
hen. Bei den verbleibenden 257 Fllen, in denen der Gegner der
Beschwerde entgegentrat, wiesen die Entscheider 89 Beschwerden
(35 Prozent) zurck, 14 endeten in einem Reverse Domain Name
Hijacking (RDNH). WIPO setzte 2020 95 unterschiedliche Panelis-
ten ein; im Vorjahr waren es 67 und 2018 73. Fr NAF teilt Neu
mit, dass im 2. Halbjahr 2020 insgesamt 894 UDRP-Entscheidun-
gen getroffen wurden, von denen 777 ohne Stellungnahme eines
Gegners zu Gunsten der Beschwerdefhrer entschieden wurden.
Bei den verbleibenden 117 Fllen, in denen der Gegner der Be-
schwerde entgegentrat, wiesen die Entscheider 52 Beschwerden
zurck, 65 wurden besttigt und dem bertragungsbegehren statt-
gegeben. Damit liegen die NAF-Entscheidungen fr Domainer gn-
stiger, da 44 Prozent der Flle, in denen der Gegner Stellung
nahm, zu dessen Gunsten entschieden wurden, whrend es bei WI-
PO lediglich 35 Prozent waren. Allerdings endeten nur 5 Ent-
scheidungen bei NAF in einem RDNH.
Nach dem berblick listet Neu die Domainer-freundlichsten Ent-
scheider in jeweils drei Listen, deren erste das 2. Halbjahr
2020 umfasst, whrend die 2. Liste sich auf die vergangenen 12
Monate und die 3. auf den Gesamtzeitraum der UDRP bezieht. Die
Liste fr das 2. Halbjahr 2020 gibt neben dem Namen der jewei-
ligen Entscheider an, wie viele Entscheidungen sie alleine und
wie viele sie in einem Dreier-Panel getroffen haben. Weiter
gibt es die Angabe zur Anzahl von Reverse Domain Name Hijack-
ing-Entscheidungen und Beschwerdebesttigungen. Unter den WIPO-
Entscheidern findet sich John Swinden an erster Position der
Halbjahresliste, gefolgt von W. Scott Blackmer, von dem wir in
den vergangenen Wochen einige Entscheidungen besprochen haben.
Hon. Neil Brown findet sich nicht mehr in allen Listen auf den
vorderen Feldern, doch fhrt er nach wie vor die "Top All-Time
Forum Panelists"-Liste an. Beim NAF fhren Steven Levy und De-
brett Lyons, wobei Hon. Neil Brown auch hier gelistet ist und
auf der "Top All-Time Forum Panelists"-Liste unverndert Platz
2 belegt.
Was Neu nicht differenziert, sind die verschiedenen UDRP-Strei-
te, die frhzeitig beendet werden oder solche, die dem Willen
des Beschwerdefhrenden gem in der Lschung der Domain mn-
den, sowie Flle, bei denen sich der Gegner nicht meldet und
gleichwohl die Beschwerde zurckgewiesen und unter Umstnden
auch RDNH festgestellt wird. Nichtsdestotrotz sind Neus Artikel,
in denen sich noch einige weitere detaillierte Angaben finden,
unbedingt lesenswert.
Die beiden Artile mit aktuellen Listen finden Sie auf dem Web-
angebot von Howard Neu unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2433
> https://www.domain-recht.de/verweis/2434
Quelle: neusnews.com, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) speechify.com - Gesprochenes fr US$ 75.000,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche erfreute mit einer Doublet-
te: sowohl speechify.com als auch dabble.com.au glnzen je-
weils mit einem Preis von US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-). Da-
rber hinaus gibt es eine beeindruckende Preisgeschichte.
Der Anbieter eines Text-zu-Sprache Systems investierte in die
.com-Domain seines Produkts und kaufte speechify.com fr US$
75.000,- (ca. EUR 61.983,-). Ihr folgt die Domain holyground
.com zum Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 49.587,-), ber die
virtuelle Kirchenkonferenzen stattfinden. Die Domain litebit
.com erzielte US$ 50.000,- (ca. EUR 41.322,-), verfgt jedoch
noch nicht ber eine Website. Weiter ist da musicmarket.com zu
US$ 44.000,- (ca. EUR 36.364,-), deren Website "brand new" ist.
Danach sacken die Preise fr .com-Domains deutlich ab.
Die Lnderendungen fhrt die australische Domain dabble.com.au
mit dem Preis von US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-) an, mit dem
sie - zusammen mit speechify.com - zur Zeit auf Platz vier der
Jahresbestenliste steht. Es folgt der Aufsteiger der Woche:
flow.me kommt auf sagenhafte EUR 48.000,-, nachdem sie noch im
April 2013 zu US$ 1.050,- (damals ca. EUR 802,-) gehandelt wur-
de. Sie geht allerdings nicht an einen Endkunden, sondern
steht geparkt bei einem Investor. An nchster Position steht
die indische clear.in mit GBP 8.500,- (ca. EUR 9.548,-), ge-
folgt von der .io-Domain (Britisches Territorium im Indischen
Ozean) finch.io mit einem Preis von EUR 8.000,-, die beide zur
Zeit inhaltlich nichts zu bieten haben, genauso wenig wie die
deutsche bidlschirm.de bei einem Preis von EUR 5.500,-, der
weitere fnf .de-Domains folgten.
Die neuen generischen Endungen bringen vier .club-Domains, de-
ren beste, die Drei-Zeichen-Domain nyc.club, auf US$ 8.000,-
(ca. EUR 6.612,-) kommt. Seltener Gast ist die .mobi-Endung
mit survey.mobi, die auf US$ 2.399,- (ca. EUR 1.983,-) kommt.
Die klassischen generischen Endungen berzeugen mit zwei .org-
Domains: Die Online-Notizapp editpad.org hat mit dem Preis von
EUR 30.000,- ein angemessenes Zuhause erhalten, ein Werkzeug,
das man sich durchaus einmal anschauen kann, und libaixiao.org
kommt auf US$ 12.400,- (ca. EUR 10.248,-). Mit zwei Domains
zum Preis von jeweils US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-) und dar-
ber hinaus einigen interessanten weiteren Verkufen ist die
vergangene Domain-Handelswoche gar nicht bel.
Lnderendungen
--------------
dabble.com.au US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-)
flow.me EUR 48.000,-
clear.in GBP 8.500,- (ca. EUR 9.548,-)
bol.in EUR 4.500,-
bestjob.in US$ 1.500,- (ca. EUR 1.240,-)
internship.co.in US$ 1.500,- (ca. EUR 1.240,-)
wisely.in US$ 1.127,- (ca. EUR 931,-)
finch.io EUR 8.000,-
moxie.io US$ 9.400,- (ca. EUR 7.769,-)
goglobal.io US$ 3.995,- (ca. EUR 3.302,-)
bidlschirm.de EUR 5.500,-
medbedarf.de EUR 4.560,-
hr-tech.de EUR 3.500,-
smart-trade.de EUR 3.500,-
immoplatz.de EUR 3.000,-
onlinesucht.de EUR 2.250,-
mylife.at EUR 4.463,-
chilecasino.cl US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-)
theharmonist.ru US$ 4.100,- (ca. EUR 3.388,-)
yeux.fr EUR 3.250,-
bocadillo.es EUR 3.000,-
alchemist.ch EUR 2.880,-
thnx.nl EUR 2.750,-
factor.gg US$ 3.000,- (ca. EUR 2.479,-)
spend.it US$ 3.000,- (ca. EUR 2.479,-)
jfs.us US$ 1.188,- (ca. EUR 982,-)
Neue Endungen
-------------
nyc.club US$ 8.000,- (ca. EUR 6.612,-)
on.club US$ 7.000,- (ca. EUR 5.785,-)
soul.club US$ 7.000,- (ca. EUR 5.785,-)
jl.club US$ 4.000,- (ca. EUR 3.306,-)
Generische Endungen
-------------------
survey.mobi US$ 2.399,- (ca. EUR 1.983,-)
editpad.org EUR 30.000,-
libaixiao.org US$ 12.400,- (ca. EUR 10.248,-)
speedtest.net US$ 2.500,- (ca. EUR 2.066,-)
xlnt.net US$ 2.500,- (ca. EUR 2.066,-)
.com
-----
speechify.com US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-)
holyground.com US$ 60.000,- (ca. EUR 49.587,-)
litebit.com US$ 50.000,- (ca. EUR 41.322,-)
musicmarket.com US$ 44.000,- (ca. EUR 36.364,-)
prizedraw.com US$ 16.440,- (ca. EUR 13.587,-)
fishinggear.com US$ 15.000,- (ca. EUR 12.397,-)
spenny.com EUR 9.900,-
timebase.com US$ 9.950,- (ca. EUR 8.223,-)
radwood.com US$ 7.900,- (ca. EUR 6.529,-)
titaltools.com US$ 7.888,- (ca. EUR 6.519,-)
cryptoyield.com US$ 7.800,- (ca. EUR 6.446,-)
tner.com US$ 6.995,- (ca. EUR 5.781,-)
go2digital.com EUR 5.000,-
emissive.com EUR 4.900,-
frontdoorhealth.com US$ 5.799,- (ca. EUR 4.793,-)
dronography.com US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-)
movementbe.com US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-)
neulabs.com US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-)
spekk.com US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
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07) ICANN - 70. Meeting findet nur virtuell statt
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Der weltweite Ausbruch des Corona-Virus hatte die Internet-Ver-
waltung ICANN dazu gezwungen, ihr 67. Meeting, das im Mrz
2020 im mexikanischen Cancn stattfinden sollte, ausschlie-
lich online abzuhalten. Das 70. ICANN-Meeting war wieder als
Prsenzveranstaltung im Mrz 2021 in Cancn geplant, doch noch
einmal macht COVID-19 einen Strich durch die Rechnung, und wie-
der steht eine gekrzte Online-Veranstaltung an.
Das kommende ICANN-Meeting, als Prsenzveranstaltung vom 20.
bis 25. Mrz 2021 in Cancn (Mexiko) geplant, findet wieder
nicht vor Ort, sondern als Online-Meeting statt. Das jetzt vir-
tuelle Meeting wurde um zwei Tage gekrzt und startet erst am
22. Mrz 2021. Das "ICANN Board of Directors" hatte sich auf-
grund der fortbestehenden COVID-19 Pandemie entschlossen, auch
dieses Meeting nur virtuell abzuhalten und dies am 14. Januar
2021 mitgeteilt. ICANN70 ist damit bereits das vierte virtuel-
le ICANN-Meeting in Folge. Nhere Daten zur Agenda liegen noch
nicht vor. Es wird eine vorbereitende "Prep Week" vom 08. bis
11. Mrz 2021 zu dem Meeting geben, deren Agenda Ende Februar
2021 verffentlicht wird.
ICANN70, also das 70. ICANN-Meeting, findet vom 22. bis zum 25.
Mrz 2021 virtuell statt. Die verschiedenen Sessions orientie-
ren sich zeitlich an den Arbeitszeiten in Cancn. Teilnehmen
kann man nach Registrierung auf der fr das Meeting eingerich-
teten Webseite.
> Link
Nhere Informationen gibt es in den kommenden Wochen unter:
> https://meetings.icann.org/en/
Die Mitteilung des ICANN-Board finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2021-01-14-en
Quelle: icann.org, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
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Cosimaplatz 2
12159 Berlin
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verantwortl. fr den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
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