Baukindergeld startet am 18.09.2018
Wenn Sie diese E-Mail nicht richtig lesen können, klicken Sie bitte   hier.   
header
Folgen Sie uns auf:
Suche
header
Presseerklärung der KfW Bankengruppe vom 13.09.2018
Baukindergeld startet am 18.09.2018
Baukindergeld ab 18.09. online beantragbar
Familien und Alleinerziehende können Zuschüsse zur Bildung von Wohneigentum erhalten
Ab dem 18. September 2018 können Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.
 
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Mit dem Baukindergeld bietet die KfW einen neuen Zuschuss an, der die Kreditförderung aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm gut ergänzt. So wird er zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in Deutschland beitragen. Darüber hinaus leistet das Baukindergeld einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Über das KfW-Zuschussportal bieten wir eine digitale Plattform für eine schnelle Beantragung des Baukindergelds.“
 
Die Baukindergeld-Förderung umfasst folgende wesentliche Punkte:
• Finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
• Zuschusshöhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum insbesondere auch im Wohnungsbestand über 10 Jahre (d. h. bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro)
• Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind (d. h. 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei 2 Kindern)
• Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gewährt
• Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt und einmal im Jahr ausgezahlt
• Baukindergeld ist u. a. mit den KfW Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie Programmen der Bundesländer kombinierbar
Familien und Alleinerziehende können ihren Antrag einfach online über das KfW-Zuschussportal stellen
 
Informationen zu der Beantragung stehen auf der Internetseite w w w. kfw. de/baukindergeld zur Verfügung.
Fragen von Journalisten beantwortet:
Sybille Bauernfeind
Stellv. Pressesprecherin
Telefon: +49 69 7431 2038
E-Mail: Sybille Bauernfeind
Weiterführende Informationen
Informationen zur Beantragung
Wie Verantwortung wirkt:
w w w. kfw. de/stories
Die digitale Storytellingplattform der KfW Bankengruppe
Weiterdenken - aus Verantwortung
kfw. de/geschaeftsbericht
Geschäftsbericht 2017 der KfW Bankengruppe
Folgen Sie uns auf:
Twitter
YouTube
Xing
Impressum
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

USt-IdNr.:
DE 114104280

Tel: 069 74 31-0 | Fax: 069 74 31-29 44
E-Mail: Presse@kfw.de | Web: www.kfw.de

Hier können Sie diese E-Mail weiterleiten
Die KfW ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und wird durch den Vorstand (Dr. Günther Bräunig [Vorsitzender], Dr. Ingrid Hengster, Bernd Loewen, Prof. Dr. Joachim Nagel und Dr. Stefan Peiß) vertreten.
Verwaltungsrat: Bundesminister Peter Altmaier (Vorsitzender)

Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier.
Bildrechte
Headermotiv: Quelle: KfW / Urheber/Fotograf: Jens Steingässer Portrait: Quelle: KfW / Urheber/Fotograf: Gaby Gerster