VOB/C 2019 schon online - Hier klicken | Probleme mit der Darstellung? Klicken Sie hier » |
| Dienstag 10. September 2019 |
Sehr geehrter Herr Do, | die neue VOB/C ist verffentlicht und schon bei baunormenlexikon.de online. Mit einer bersichtlichen Gegenberstellung der nderungen als Service fr Abonnenten. Als gnstiger Einstieg ist das VOB-Paket zu empfehlen. Details zu nderungen der neuen VOB/C lesen Sie in der heutigen Ausgabe. | Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Volker Bechinger bauprofessor.nachrichten | |
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| | Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über aktuell neu herausgegebene und geänderte Normen auf baunormenlexikon.de. Per Mausklick gelangen Sie zur Kurzdarstellung der einzelnen Änderungen gegenüber der bisherigen Norm-Ausgabe. Zum Lesen der Änderungen genügt eine kostenlose Anmeldung. |
DIN 1960 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung fr Bauleistungen - Teil A: Allgemeine Bestimmungen fr die Vergabe von Bauleistungen... Änderungen » | [2019-09] | DIN EN 16798-17 | Energetische Bewertung von Gebuden - Lftung von Gebuden - Teil 17: Leitlinien fr die Inspektion von Lftungs- und Klimaanlagen (Module M4-11, M5-11, M6-11, M7-11)... Änderungen » | [2019-09] | DIN 18299 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung fr Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen fr Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen fr Bauarbeiten jeder Art... Änderungen » | [2019-09] | DIN 18300 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung fr Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen fr Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten... Änderungen » | [2019-09] | DIN 18301 | VOB Vergabe- und Vertragsordnung fr Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen fr Bauleistungen (ATV) - Bohrarbeiten... Änderungen » | [2019-09] |
| Komplette Liste der Änderungen in DIN-Normen » |
| Die urheberrechtlich geschtzten Werke des Architekten genieen einen umfassenden gesetzlichen Schutz: Einerseits wird der Architekt als Urheber in seiner geistigen und persnlichen Beziehungen zum Werk geschtzt (sog. Urheberpersnlichkeitsrechte). Darber hinaus wird auch die wirtschaftliche Verwertung des Werkes (sog. Nutzungs- und Verwertungsrechte) gewhrleistet. Der Architekt erlangt als Urheber seiner Werke eine starke Rechtsposition, was hufig zu Auseinandersetzungen mit Dritten fhren kann. | | Das Verhltnis zwischen dem Architekten und dem Bauherren | Der Bauherr beauftragt den Architekten mit der Planung und Gestaltung seines Objektes, whrend der Bauherr die gesamten Baukosten und das Honorar des Architekten zu tragen hat. Der Architekt kann insofern als geistiger Eigentmer und der Bauherr als wirtschaftlicher und sachenrechtlicher Eigentmer betrachtet werden... Weiterlesen » | Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwalt Frederick Brning, Rechtsanwalt fr Bau- und Architektenrecht. Kanzlei Brning, Hamburg, https://www.kanzlei-bruening.com. |
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| Die VOB 2019 mit den Teilen VOB/A, VOB/B und VOB/C wird im Oktober als Gesamtausgabe erscheinen. Die Allgemeinen Bestimmungen fr die Vergabe von Bauleistungen (DIN 1960 VOB/A) und 54 Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen fr Bauleistungen (ATV der VOB/C) wurden mit Ausgabedatum 2019-09 vom DIN verffentlicht und stehen ab sofort fr Anwender von www.baunormenlexikon.de zur Verfgung. | | Neben umfangreichen nderungen in der VOB/A wurden durch die Hauptausschsse des DVA (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss fr Bauleistungen) 14 ATV fachtechnisch berarbeitet. Auflistung nachfolgend Weiterlesen » |
| Wird im Bauvertrag eine Pauschalsumme fr die Bauleistung vereinbart, so bleibt diese Vergtung im Grunde unverndert. Ist jedoch bei erheblichen Leistungsnderungen ein Festhalten an der Pauschalsumme fr einen oder beide Vertragspartner nach Treu und Glauben ( 242 BGB) und Strung der Geschftsgrundlage ( 313 BGB) bei einem VOB-Vertrag nicht mehr zumutbar, kann nach 2 Abs. 7, Nr. 1 VOB/B bei Verlangen eine Vergtungsanpassung der vereinbarten Pauschalsumme unter Bercksichtigung der Mehr- und Minderkosten als Ausgleich in Betracht kommen, bis die Zumutbarkeit der Pauschalsumme wieder erreicht ist. | | Dabei wird es sich immer um eine einzelfallbezogene Billigkeitsregelung handeln. Bei einer vereinbarten Pauschalsumme werden sich Risiken, auch Art und Umfang, sehr unterschiedlich in Abhngigkeit von einer Detail- oder Globalpauschalisierung und den daraus abgeleiteten Bauvertrgen einstellen... Weiterlesen » |
| IMI Hydronic bietet ab sofort fr Produkte der Marken IMI Heimeier, IMI TA, IMI Pneumatex den Anwendern der STLB-Bau Ausschreibungstexte eine einfache Ausschreibung von Produkten zur thermostatischen Regelung, Einregulierung und Regelung, Stellantriebe, Druckhaltung sowie Schmutzabscheidung und Entgasung. | | Die Produkte sind ber Mustervorlagen mit STLB-Bau vernetzt und knnen sowohl in der Online- als auch in der DVD-Version zur Anwendung genutzt werden... Weiterlesen » |
Der Schillernde Blick auf die Baubranche | | Die Menschen erklren die Welt mit ihren eigenen Definitionen. In der Welt des Planens und Bauens gilt dies speziell fr die technischen Spezifikationen (TS). Im Anhang TS der VOB/A wird deren Bedeutung fr die Vergabeunterlagen damit erklrt, dass die darin enthaltenen technischen Beschreibungen , den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck erfllt. Es sind genau diese geforderten Eigenschaften, die in der Leistungsbeschreibung nach 7 der VOB/A den praktischen Sinn fr die Vertrags-, Qualitts- und Kostensicherheit entfalten. Mit STLB-Bau gibt es dafr eine brillante und tausendfach bewhrte Anwendung... Weiterlesen » | |
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Meistgeklickter Beitrag aus der letzten Ausgabe: | | DIN 18202 legt Grundlagen und Prfung fr Toleranzen von Bauteilen und Bauwerken fest. Sie enthlt Grenzwerte fr Abweichungen der Nennmae von Gre, Gestalt und Lage. Festgelegte Toleranzen gelten baustoffunabhngig. Neu ist die Anwendung des Boxprinzips, siehe Abschnitt 3, als Grundsatz, siehe Abschnitt 4, zur Einhaltung aller Toleranzanforderungen... Weiterlesen » |
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| Redaktionelle Beiträge dieser Ausgabe: Frederick Brning Prof. Dr. habil. Siegmar Klo Dr. Klaus Schiller Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. |
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