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| Wie viel Zeit vergeuden Sie eigentlich mit familienrechtlichen Berechnungen? | |
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| Legen Sie jetzt den Turbo ein! Und sparen Sie bei diesen lästigen Aufgaben bis zu 73% Arbeitszeit! | |
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| Sehr geehrter Herr Do, | |
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| wie viel Zeit verbringen Sie jeden Monat damit,
| ✘ | die unterhaltsrelevanten Einkünfte zu berechnen, | | ✘ | den sich daraus ergebenden Ehegatten-, Lebenspartner-, Kinder- oder Eltern-Unterhalt zu bestimmen, | | ✘ | den öffentlich-rechtlichen und den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu prüfen, | | ✘ | Vermögenswerte und privilegierte Zuwendungen unter Berücksichtigung des Kaufpreisschwundes zu erfassen, | | ✘ | um daraus die Ausgleichsforderungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berechnen? |
| RAin und FAin für FamR Sandra Lathe, Königswinter |
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| Genau deshalb schreibe ich Ihnen heute. Sie lernen gleich einen Weg kennen, mit dem Sie Ihre familienrechtlichen Berechnung künftig in nur noch einem Viertel der Zeit erledigen ... ... statt stundenlang im Internet nach den neuesten Normen, Rechenwerten und Unterhaltsätzen zu googeln, den Bleistift zu spitzen und auf Ihrem Taschenrechner rumzutippen. Oder sich über eine Software aus der Steinzeit des Computers zu ärgern. Mit dieser Methode berechnen sich Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Verfahrenskostenhilfe quasi von allein ... und Sie haben einen Zeitkiller weniger in der Kanzlei. Diesen Service können Sie jetzt volle 30 Tage lang GRATIS testen. Und damit in Ihrem eigenen Kanzlei-Alltag prüfen, wie viel Zeit Sie damit einsparen. | |
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| Stellen Sie sich einmal vor ... | |
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| ... Sie führen Ihre familienrechtlichen Berechnungen nicht mehr händisch durch. Und auch das Fluchen über eine hochkomplizierte Software hat ein Ende. Stattdessen profitieren Sie von einer Software | |
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| ✓ | mit übersichtlichen Eingabemasken, die Sie intuitiv zu den richtigen Rechenergebnissen führt – sowohl bei Einkommen/Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich als auch bei der Verfahrenskostenhilfe | ✓ | mit einem praktischen Unterhaltslexikon, in dem Sie über 400 Stichwörter bequem nachschlagen | ✓ | mit einem Lexikon des Versorgungsausgleichs, das Sie beim alten und beim neuen Recht nicht im Regen stehen lässt | ✓ | mit Düsseldorfer und Bremer Unterhaltstabellen 2017 sowie allen aktuellen OLG-Leitlinien | ✓ | mit rund 100 Formularen und Checklisten |
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| Das würde doch auch Ihre Arbeit deutlich vereinfachen und beschleunigen, oder? Die Lösung heißt: „Das 1x1 des Familienrechts“. | |
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| Stellen Sie sich das „1x1 des Familienrechts“ vor wie einen Kollegen, der nicht nur ein juristisches, sondern auch ein mathematisches Genie ist. Und er steht Ihnen bei jeder Frage hilfreich zur Seite. Schneller kommen Sie kaum zur Lösung. Und wie das geht, zeige ich Ihnen jetzt an einem Beispiel, wie Sie es wahrscheinlich auch kennen: Meine Mandantin will sich von ihrem Ehemann scheiden lassen. Sie möchte wissen, wie viel Unterhalt sie für sich und die drei Kinder verlangen kann. Ihr Mann hat mit seiner Freundin noch ein weiteres minderjähriges Kind. | |
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| Schritt 1 (ohne das 1x1 des Familienrechts) Sie müssen das Nettoeinkommen der Beteiligten ermitteln, um die Unterhaltsansprüche berechnen zu können. Vom Bruttoeinkommen können abgesetzt werden: Steuern Pflichtversicherungsbeiträge Vorsorgeaufwendungen etc.Um zu wissen, in welcher Höhe die Abzüge vorgenommen werden können, müssen Sie diese Werte kennen: Lohn- und Einkommensteuertabelle die aktuellen sozialversicherungsrechtlichen Werte die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherungssätze diverse Freibeträge und PauschalenDabei ändern sich die meisten Rechenwerte mindestens einmal im Jahr. Wer behält da noch den Überblick? Einfacher geht es mit dem 1x1! 1. Alle Eingaben in einer Maske tätigen:
2. Auf Ergebnis klicken:
| | Schritt 2 (ohne das 1x1 des Familienrechts) Nun berechnen Sie den Unterhalt. Zunächst betrachten Sie den Hauptverdiener. Hier sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen: Wie hoch ist der Erwerbstätigenbonus? Welcher Berufsaufwand kann geltend gemacht werden? Welche Vorsorgeaufwendungen sind anzurechnen? In welcher Höhe können Fahrtkosten abgezogen werden? Besteht ein Wohnvorteil? Können darauf entfallene Schulden abgesetzt werden? Wie hoch ist der Splittingvorteil?Und dazu kommt: Jedes Oberlandesgericht sieht die Dinge anders. Mit dem 1x1 ist das kein Problem! Einfach das zuständige OLG anklicken – und die aktuellen Werte werden automatisch für die Berechnung herangezogen. Hauptverdiener:
Weitere Verdiener:
| | Schritt 3 (ohne das 1x1 des Familienrechts) Sie wollen den Kindesunterhalt ausrechnen. Sie müssen wissen Wer ist barunterhaltspflichtig? Müssen u.U. mehrere Pflichtige zahlen? Wie wirkt sich eigenes Einkommen der Kinder aus? Wie hoch ist jeweils das Kindergeld? In welcher Höhe wird Kindergeld angerechnet?Mit dem 1x1 steht Ihnen ein übersichtliches Eingabefeld für den Kindesunterhalt zur Verfügung. Für bis zu 8 Kinder!
| | Schritt 4 (ohne das 1x1 des Familienrechts) Nun kommen Sie zum Ergebnis. Es liegt ein Mangelfall vor, wie beim Großteil aller Unterhaltsmandate. Nun wird es erst richtig kompliziert. Hier sind diverse Faktoren zu berücksichtigen. Sie müssen Varianten rechnen. Und dies alles im Kopf? Machen Sie es sich leicht und nutzen Sie das Mangelfall-Formular des 1x1. Je nachdem, welches Feld Sie anklicken, ändern sich die Ergebnisse. So können Sie schnell die für Ihren Mandanten günstigste Alternative wählen.
Frage zum Mangelfall
Ergebnis zum Mangelfall
| | Mit dem 1x1 des Familienrechts exportieren Sie die gesamten Berechnungen zu Ihrem Fall druckfertig als Word-Dokument.
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| Und wenn bei der Berechnung Fragen auftauchen? | |
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| Kein Problem: Hier helfen mir die beiden Lexika zum Unterhaltsrecht und zum Versorgungsausgleich. In den insgesamt über 500 Stichwörtern habe ich bislang immer noch auf jede Frage die richtige Antwort gefunden. Und das, ohne meinen Schreibtisch verlassen zu müssen. Auch das spart mir eine Menge Zeit. Zeit, die ich lieber in die Mandantenberatung investiere. | |
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| Mehr Zeit für fundierte Mandantengespräche ... das hat sich herumgesprochen! | |
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| Für Sie, sehr geehrter Herr Do, fasse ich gerne einmal in 5 Punkten zusammen, warum ich mit dem „1x1 des Familienrechts“ arbeite. | |
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| | Ich spare Arbeitszeit: Das Programm automatisiert die lästigen Berechnungen im Familienrecht. So reduziere ich erheblich den Zeitaufwand pro Mandat. | | Ich kann das Programm sofort anwenden: Dank der klaren Benutzerführung und den instruktiven Bildschirmmasken habe ich mich von Anfang an problemlos zurechtgefunden. | | Ich kann mich auf die Richtigkeit der Berechnungen verlassen: Die Rechenwertbibliothek ist immer aktuell und die Verbraucherpreisindizes werden kostenlos online aktualisiert. | | Ich behalte den Überblick über meine Berechnungen: Ich speichere die Daten und meine Berechnungen einfach ab und kann sie jederzeit öffnen und bearbeiten. | | Alle Rechenergebnisse kann ich übersichtlich ausdrucken: Meine Mandanten überzeugt das – Ihre bestimmt auch. |
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| Ganz wichtig für mich: zweimal im Jahr bekomme ich eine neue Edition mit allen aktualisierten Rechenwerten, Tabellen, Leitlinien, usw. usf. Selbstverständlich sind auch immer alle neuen Normen und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Und wenn ich keine neue Edition will, sende ich sie einfach kommentarlos zurück. Das war’s. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung. Aber sinnvoller ist es natürlich schon. | |
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| Lange Zeit war ich erleichtert, dass mir das Gericht das Thema „Versorgungsausgleich“ abgenommen hat. Aber Achtung: wenn’s hart auf hart geht, trage ich allein das Haftungsrisiko. Deswegen bin ich froh, dass ich mit dem 1x1 auch so mühelos den Versorgungsausgleich ausrechnen kann. Normen, Rechenwerte und Unterhaltssätze ändern sich laufend. Dabei das Ganze immer selbst im Blick zu behalten ist schier unmöglich! Ich wage mich nicht mehr aufs Glatteis und google nicht mehr nach fragwürdigen Rechenwerten, die ich dann mit Taschenrechner, Stift und Papier zur Unterhaltsberechnung nutze. Ich arbeite nur noch mit dem „1x1 des Familienrechts“, denn mit der brandneuen Edition des „1x1 des Familienrechts“ berechne ich mühelos den Kindesunterhalt für das echte Wechselmodell berücksichtige ich beim Zugewinnausgleich jetzt auch die gesamtschuldnerischen Verbindlichkeiten zwischen den Ehegatten arbeiten ich mit den aktuellen Rechenwerten – wie z.B. dem aktuellen Rentenwert ab 1. Juli 2016 | |
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| Deswegen habe ich mich für das „1x1 des Familienrecht“ entschieden – meine Rückversicherung, die auch noch Zeit spart, für gerade einmal 198 € (zzgl. 5,90 € Versand und 19% USt.). Ich sage mit Absicht „gerade einmal“. | |
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| Setzen Sie einmal das Haftungsrisiko und die Zeitaufwände dagegen: | |
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| | Wie viele Stunden verbringen Sie mit familienrechtlichen Berechnungen, wenn Sie alle Rechenwerte ergoogeln und mit Papier, Bleistift und Taschenrechner arbeiten? | | Wie oft sitzen Sie fluchend vor Ihrem Rechner, weil Ihr Berechnungsprogramm nicht so aktuell und nicht so übersichtlich ist wie das „1x1 des Familienrechts“? | | Wie hoch ist Ihr Haftungsrisiko, weil Ihre familienrechtlichen Berechnungen fehlerhaft sind? |
Übers Jahr gerechnet sicherlich ein Mehrfaches dieses Betrags! Und die Arbeitszeit, die Sie so gewinnen, nutzen Sie für die wirklich wichtigen Dinge. Ich bin mir 100-prozentig sicher, dass Sie nicht mehr auf das „1x1 des Familienrechts“ verzichten wollen – wie ich auch. Lassen Sie sich diesen Zeit-Sparer und Haftungs-Minimierer nicht entgehen und antworten Sie gleich jetzt! Mit kollegialen Grüßen Sandra Lathe RAin und FAin für Familienrecht | |
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