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Volkswirtschaft
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Im Jahr 2009 wurde die sogenannte Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Seitdem werden Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne einheitlich mit 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag) besteuert. Zuvor unterlagen Kapitalerträge der Einkommensteuer und wurden somit prinzipiell genauso hoch besteuert wie Arbeitseinkommen. Die Abgeltungsteuer steht nun seit einigen Jahren unter Druck. CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte wieder abzuschaffen – bisher ohne Ergebnis. Es gibt auch weiter gute Gründe für den Erhalt der Abgeltungsteuer. Was planen die Parteien für die Zeit nach der Bundestagswahl?
 
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Dr. Jörn Quitzau
joern. quitzau@ berenberg. de
 
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