Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 2/2025 vom 30. Januar 2025 |
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Seit 1. Januar möglich | Berufsvalidierung: Was Sie über das Verfahren wissen müssen | Da hilft auch über Jahre erworbene praktische Erfahrung nicht viel: wenn der formale Abschluss fehlt, sinken die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich. An diesen Personenkreis und potentielle Arbeitgeber richtet sich die Berufsvalidierung: in einem geregelten Verfahren werden Kompetenzen bewertet und festgestellt, die ohne Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben wurden. | |
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| Bundestagswahl | Wahlcheck: Mit dem Handwerk gewinnt man Wahlen | Je 5 Forderungen zu 5 zentralen Handlungsfeldern – was das Handwerk von den Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl erwartet. | |
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Büro | Aufbewahrungsfristen: Diese Unterlagen können 2025 weg | Sechs, zehn und neuerdings auch acht Jahre – welche Unterlagen wie lange im Unternehmen aufbewahrt werden müssen und was in diesem Jahr entsorgt werden kann, erfahren Sie hier. | |
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Lebensmittelbedarfsgegenstände | Wer von der Anzeigepflicht betroffen ist | Geschirr, Werkzeuge oder Arbeitsplatten – wer sogenannte „Bedarfsgegenstände“, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, muss dies anzeigen. | |
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9 Änderungen | Neue Gesetze, wichtige Termine: Änderungen im Februar | Der Februar 2025 bringt einige Neuerungen mit sich, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Von der Bundestagswahl über ein neues KI-Gesetz bis hin zu wichtigen Fristen – alles Wichtige auf einen Blick. | |
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| Aktuelle Veranstaltungen und Termine | |
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Umfrage | Gehaltscheck: Verdient man im Handwerk wirklich weniger? | Gemeinsam mit den anderen Handwerkskammern aus Baden-Württemberg möchten wir dieses Vorurteil widerlegen – und bitten Betriebsinhaber aus dem Handwerk deshalb um die Teilnahme an einer kurzen Umfrage. Herzlichen Dank! | |
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BMF-Klarstellung | Wegen Inflationsprämie: Droht jetzt Ärger mit dem Finanzamt? | Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Angestellten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie ausbezahlen. In einigen Fällen dürfte das Finanzamt nun genauer hinschauen. Drei Beispiele mit möglichen Stolperfallen. | |
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PR für Handwerksbetriebe | Pressearbeit: Wie Sie sich mit 10 Minuten Aufwand abheben | Pressemitteilungen sind in vielen Fällen reine Zeitverschwendung. Lesen Sie, worauf Sie stattdessen achten sollten, damit die Medien auf Sie aufmerksam werden – und mit welchem simplen Kniff Sie Ihre Pressearbeit verbessern können. | |
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Finanzaufsicht BaFin | Kontenvergleich: Gebühren und Zinsen sparen | Kontogebühren, Kosten für Debitkarten oder Überziehungszinsen – für Verbraucher ist es nicht leicht herauszufinden, welche Bank die besten Konditionen für ein Giro- oder Basiskonto bietet. Ein Vergleichsportal der Finanzaufsicht BaFin hilft, sich einen Überblick zu verschaffen. Gelistet sind alle in Deutschland verfügbaren Girokonten. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon: 07121 2412-0 Telefax: 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertretungsberechtigte Präsident Alexander Wälde Hauptgeschäftsführerin Christiane Nowottny (Anschrift wie oben) Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Christiane Nowottny, Hauptgeschäftsführerin |
Zuständige Aufsichtsbehörde Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart Redaktion Sonja Madeja / Udo Steinort Telefon: 07121 2412-123 Telefax: 07121 2412-412 E-Mail: presse@hwk-reutlingen.de Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen. |
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