| bei der Abstimmung im Vereinsrecht wird darauf abgestellt, wie viele Mitglieder tatsächlich zur Mitgliederversammlung erschienen sind. Daraus ergibt sich, dass jede Mitgliederversammlung beschlussfähig ist, auch wenn nur ein Mitglied erschienen sein sollte. Viele Vereine empfinden diese Situation als „undemokratisch“. Satzungen können dies regeln, allerdings birgt dies wiederum die Gefahr, dass eine Mitgliederversammlung mangels Teilnahme der Mitglieder regelmäßig nicht beschlussfähig ist. Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung – was nun?
Im BGB-Vereinsrecht gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wann eine Mitgliederversammlung beschlussfähig ist und wann nicht. Zum Beitrag >
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Sozialversicherungspflicht und Trainer
Die Entscheidung fügt sich lückenlos in die Reihe zahlreicher Entscheidungen der letzten Monate zum Thema Sozialversicherungspflicht von Trainern und Übungsleitern im Bereich des Sports ein. Zum Beitrag >
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Landkreis haftet als Ferienprogramm-Veranstalter für Traktorunfall
In der Praxis gibt es immer wieder Diskussionen über die Frage, wer eigentlich der „Veranstalter“ einer Veranstaltung ist und damit die rechtliche Verantwortung für die Durchführung trägt. Zum Beitrag >
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Nicht auf allen Hochzeiten tanzen
Vereine kommen heutzutage nicht mehr daran vorbei, sich auch über Social-Media-Kanäle zu präsentieren. Doch es wird auch immer schwieriger, mit ehrenamtlichen Kräften auf den verschiedenen Plattformen präsent zu sein. Zum Beitrag >
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Finanzielle Sicherheit für Vereine | Mitgliedsbeiträge allein reichen oft nicht mehr aus, um den Vereinsbetrieb zu sichern. Zuwendungen, Projekte, Fundraising, aber auch Sponsoring sind weitere wichtige Finanzierungsquellen. Das Buch zeigt mit vielen Praxisbeispielen, wie es gelingt, diese finanziellen Mittel zu erschließen.
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