Das Thema Kassenführung bleibt spannend: Kaum haben Ihre Mandanten ihre Kassensysteme entsprechend den seit Anfang 2017 geltenden verschärften Anforderungen angepasst, da rüstet die Finanzverwaltung schon mächtig auf. Denn ab dem 01.01.2018 wird sie erstmals das neue Instrument der spontanen Kassennachschau anwenden. Mit der unangekündigten Kassennachschau verschärft die Finanzverwaltung die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen Ihrer Mandanten! Entspricht die Kassenführung nicht den Vorschriften, drohen ihnen Bußgelder von bis zu 50.000 €. Viele Unternehmer sind stark verunsichert, wie sie sich bei einer spontanen Kassennachschau verhalten sollen und Fehler vermeiden können. Unterstützen Sie Ihre Mandanten und bereiten Sie sie mit der Mandanten-Information „Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 - So sind Sie richtig vorbereitet!“ gezielt auf diese Situation vor. » » Bestellen Sie hier Ihre Exemplare der „Mandanten-Information: Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 – So sind Sie richtig vorbereitet“ und bereiten Sie Ihre Mandanten gezielt vor! |