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| Sehr geehrter Herr Do, dieses bahnbrechende BFH-Urteil sorgt für reichlich Diskussionsstoff: Der BFH hat – sehr steuerzahlerfreundlich - schon vor einiger Zeit entschieden, dass Rechnungen rückwirkend korrigiert werden können (BFH, Urt. v. 20.10.2016 – V R 26/15). Bis heute ist das Urteil allerdings noch nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Die Finanzverwaltung muss es aber berücksichtigen. Doch dafür gibt es noch immer keine einheitliche Linie. Umso wichtiger für Sie und Ihre Mitarbeiter in der Kanzlei zu wissen: Welche Chancen aber auch Risiken beinhaltet das Urteil für die tägliche Praxis. Unsere Referentin, Dipl.-Finw. (FH) Christina Kestermann, erläutert in einem kostenlosen Webinar Welche Konsequenzen das Urteil für die Rechnungstellung und -prüfung hat Für welche Fälle das Urteil relevant ist Worauf Sie bei Rechnungen auch nach dem Urteil besonders achten müssen, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden Termin: Donnerstag, 21. Juni 2018 um 17 Uhr (Dauer: ca. 30 Minuten)
Ihr Gratis-Geschenk bei Anmeldung zum Online-Webinar: Teilnehmer erhalten kostenlos das Skript zum Kapitel „Die umsatzsteuerlichen Vorgaben für Rechnungen“ aus dem Umsatzsteuer-Intensivtraining, das Frau Kestermann als Referentin betreut. | |
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| | Die Referentin: Dipl.-Finw. (FH) Christina Kestermann bearbeitet im Umsatzsteuer-Fachreferat der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen besonders knifflige und komplexe Umsatzsteuer-Fälle. Sie schult Kollegen als Dozentin in Umsatzsteuer-Fortbildungen. Außerdem ist Sie Referentin des „Umsatzsteuer-Intensivtrainings“ des Deubner Verlags. |
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| Teilnahme: Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Einfach einloggen, zuhören und wenn Sie möchten, Fragen stellen. Denn das Webinar ist interaktiv. Sie können an die Referentin fachliche Fragen zur Umsatzsteuer und Rechnungen stellen. Fragen zur Umsatzsteuer und Rechnungen stellen. Klicken Sie hier und melden Sie sich am besten jetzt gleich für das kostenlose Webinar an! | |
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