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Sehr geehrter Herr Do,

auch nicht spezialisierte Anwälte müssen jederzeit damit rechnen, dass ihr Rat beim Abfassen eines Testaments gefragt ist. Als Anwalt wissen Sie: Ein Testament zu entwerfen, kann eine sehr anspruchsvolle Sache sein. Da ist es wahrlich keine Schande frühzeitig an die Gebühren zu denken. Der BGH hat eine lange umstrittene Frage geklärt: Ist nach dem RVG eine Geschäfts- oder Beratungsgebühr fällig? Unser Newsletter ordnet für Sie dieses Urteil ein und zeigt die Folgen für die anwaltliche Praxis auf!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Entwurf eines Testaments: Beratungs- oder Geschäftsgebühr?  
 
 

Erstellt ein Rechtsanwalt auftragsgemäß ein Testament, ist dies regelmäßig eine bloße „Beratung“ nach dem RVG mit der Folge, dass als Honorar lediglich eine Beratungsgebühr, aber keine vom Gegenstandswert abhängige Geschäftsgebühr verlangt werden kann. Das hat der BGH entschieden. Die Frage, welche Gebührenfolge der Entwurf von Testamenten auslöst, war bislang umstritten.

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  Entschädigung bei verspätetem Anschlussflug außerhalb der EU?  
 
 

Flugpassagiere können einen Ausgleichsanspruch wegen einer größeren Flugverspätung auch dann haben, wenn ein mitgebuchter Anschlussflug außerhalb der EU verspätet ist. Denn der Wechsel des Flugzeugs bei einer Zwischenlandung ändert nichts daran, dass zwei oder mehr Flüge, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, als ein einziger Flug zu werten sind. Das hat der EuGH entschieden.

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  „Übergangszuschuss“ als betriebliche Altersversorgung  
 
 

Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs sein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ weiter, handelt es sich um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung. Eine solche Leistung unterliegt der Insolvenzsicherung durch den Pensionssicherungsverein (PSV). Das hat das BAG entschieden.

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  Kfz-Verkaufsportal haftet nicht für Betrug  
 
 

Schäden durch betrügerische Inserate begründen keinen Ersatzanspruch gegen den gutgläubigen Betreiber einer Internetplattform, der auf entsprechende Gefahren hingewiesen hat. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Streitfall sollte der Käufer den Kaufpreis für ein Motorrad auf ein „Käuferschutzkonto“ einer Spedition überweisen - zur Übergabe des Fahrzeugs kam es aber nicht.

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