Sehr geehrter Herr Do, wenn Banken Gebühren erheben, scheitern sie mit ihren AGB immer wieder an Gerichten. Jetzt hat der BGH gleich acht Klauseln einer Sparkasse ins Visier genommen und ließ kaum ein gutes Haar daran. Ähnliche Regelungen können auch bei anderen Banken verbreitet sein. Und wenn solche Gebühren abgebucht wurden, sind Rückforderungen möglich. Viele Kunden werden aber Hilfe brauchen - als Berater sollten Sie daher die monierten Klauseln kennen. Erfahren Sie mehr zu diesem BGH-Urteil in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |