Sehr geehrte Damen und Herren, Sie kennen das bestimmt aus Ihrer Praxis: Wenn das Fahrzeug Ihrer Mandanten in einem Verkehrsunfall beschädigt wurde, sind die Kosten für ein Kfz-Gutachten ähnlich schwer zu durchdringen wie die Rechnung der Werkstatt. Also stellt sich auch hier die Frage: Wer trägt das Risiko überhöhter Kosten und fragwürdiger Rechnungspositionen? Der BGH hat jetzt seine erst im Januar aufgestellten Grundsätze zum Werkstattrisiko auf das Sachverständigenrisiko übertragen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |