| | Sehr geehrte Damen und Herren, die Mietpreisbremse rückt wieder in den Fokus. Der BGH hat jetzt die Mieterrechte gestärkt - und das an einem neuralgischen Punkt: Dem Auskunftsanspruch für Informationen über das Mietobjekt, ohne die oft unklar ist, ob und in welcher Höhe zu viel Miete gezahlt wurde. Haben Sie Mandanten, für die die Mietpreisbremse greift? In jedem Fall sollte Sie ein gesteigertes Interesse für dieses rechtlich komplexe Thema nicht überraschen. Erfahren Sie mehr zu den Grundsatzurteilen des BGH in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion | | |
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| | Mietpreisbremse: BGH klärt Verjährungsregeln für Auskünfte | | | | Der BGH hat die Verjährungsregeln für den Auskunftsanspruch bestimmt, mit dem Mieter von ihrem Vermieter die notwendigen Informationen verlangen können, um Verstöße gegen die Mietpreisbremse abzuklären. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt demnach nicht schon zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern erst dann, wenn der Mieter erstmalig Auskunft verlangt hat. Mehr erfahren | | |
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| | Tempoverstöße: Blitzer ohne Speicherung von Rohmessdaten | | | | Das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Zulässigkeit von Geschwindigkeitsmessungen ohne Speicherung von Rohmessdaten geäußert. Die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers war erfolglos, weil eine Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt wurde. Das Grundrecht auf ein faires Verfahren verpflichtet Behörden demnach nicht, nur Messgeräte einzusetzen, die solche Daten speichern. Mehr erfahren | | |
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| | Hundespielplatz im Wohngebiet zumutbar | | | | Lärm von einem Hundespielplatz ist auch in einem Wohngebiet von Anwohnern hinzunehmen, wenn er sich noch im Rahmen der Immissionsrichtwerte bewegt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Für die Zumutbarkeit kommt es demnach nicht auf die individuelle Einstellung einer ggf. besonders empfindlichen Person an, sondern auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen. Mehr erfahren |
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| | Zuständigkeit für Sorgerechtsstreit bei Kindesentziehung | | | | Der EuGH hat über die Zuständigkeit für Sorgerechtsverfahren entschieden, in denen Kinder widerrechtlich außer Landes gebracht wurden. Demnach kann ausnahmsweise das Gericht des EU-Staats, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, die Verweisung an ein Gericht des Mitgliedstaats beantragen, in den das Kind verbracht wurde. Dies muss aber u.a. dem Kindeswohl entsprechen. Mehr erfahren |
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