BGH-Urteil zur nachträglich reduzierten Mieterhöhung - Gesetz zur CO2-Preis-Aufteilung wurde beschlossen
| Vermieter können eine Mieterhöhungsforderung nachträglich während des Zustimmungsverfahrens reduzieren – vorausgesetzt, Form und Begründung stimmen. Das setzt keine neuen Fristen in Gang. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Mehr zur Begründung lesen Sie im ersten Beitrag. Jahrelang wurde gestritten – jetzt hat das Kabinett Nägel mit Köpfen gemacht und einen Gesetzentwurf beschlossen: Vermieter müssen einen Anteil am CO2-Preis auf die Heizkosten zahlen. Bisher trugen Mieter die Kosten alleine. Geplant ist ein Stufenmodell. Wie es weitergeht und was die Politik erreichen will, lesen Sie in der zweiten Meldung. Wir wünschen eine informative Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
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Nachwuchsförderpreis 2022: Klara Geywitz ist Schirmherrin | |
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