Sehr geehrte Damen und Herren, der Immobilienboom hält an - da sollten Ihre Mandanten, wenn sie einen Wohnungskauf planen, die Regeln des WEG-Rechts kennen. Der BGH hat jetzt ein Grundsatzurteil gefällt: Immobilieneigentümer trifft eine Sanierungspflicht, die sie nicht einfach durch ein mehrheitlich beschlossenes Nutzungsverbot umgehen können. Weder vernachlässigte Instandhaltung noch horrende Kosten setzen dies außer Kraft - damit sind auch sog. Schrottimmobilien betroffen. Aber es gibt Ausnahmen - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |