Sehr geehrter Herr Do, das BMF hat seine Vorgaben zur Abgeltungsteuer überarbeitet. Im Interesse Ihrer Mandanten mit Kapitalerträgen ist ein genauer Blick auf das neue Anwendungsschreiben sicher sinnvoll. Dabei spielen auch häufige Streitfälle, die der BFH in letzter Zeit entschieden hat, eine Rolle. Wichtig: Grundsätzlich werden die neuen Regeln schon in diesem Jahr in allen offenen Fällen angewendet. Sie sollten für Ihre Mandanten also ggf. auch laufende Veranlagungen überprüfen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |