Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 50/2024 vom 19. Dezember 2024 |
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Statement von Präsident Peteranderl | Aktuelle Umfrage zeigt Handwerkstrends 2025 | "Die Standortschwächen Deutschlands setzen auch das Handwerk immer stärker unter Druck. In der neuen Trendumfrage der Handwerkskammer zeigen die Betriebe deutlich ihre Unzufriedenheit mit Bürokratie, Steuer- und Abgabenbelastung sowie Fachkräftemangel. 2025 muss es deshalb eine wirtschaftspolitische Rückkehr zu Marktwirtschaft und unternehmerischer Freiheit geben", sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl. | |
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| Job Challenge | BR unterstützt bei der Berufswahl | In dem neuen Videoformat werden junge Leute mitten ins Berufsabenteuer geschickt und erfahren Interessantes zu Berufen und zur dualen Ausbildung. | |
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| Berufliche Qualifizierung | Betriebe treffen potenzielle Auszubildende | Erfahren Sie, wie Sie benachteiligte Jugendlichen auf dem Weg ins Berufsleben im Handwerk unterstützen können. | |
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Marktübersicht, Pflichten, Ausnahmen | E-Rechnung ab 2025 Pflicht: Software-Anbieter im Überblick | Ab 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen – aber aufgepasst: Es gibt eine brandneue Ausnahmeregelung. Was ab 2025 für alle anderen gilt, welche Anbieter passende Software anbieten und was Sie über die kostenfreie Lösung der Finanzverwaltung wissen müssen. | |
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Bundesurlaubsgesetz | Resturlaub und Urlaubsverfall: Was Sie wissen müssen | Zum Jahresende stellt sich für viele Beschäftigte die Frage: Was passiert mit dem Resturlaub? Denn laut Bundesurlaubsgesetz müssen Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub bis zum 31. Dezember nehmen, andernfalls droht der Urlaubsverfall. Aber was gilt rechtlich wirklich und wie lässt sich das in die Praxis umsetzen? | |
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Pflichtangaben für Betriebe | Impressum: Was drinstehen muss und wichtige Neuerungen | Handwerksbetriebe, die Waren oder Dienstleistungen über eine Internetseite anbieten, brauchen ein Impressum – und sie müssen sich an Pflichtangaben halten. Dabei kommt es auf Details an. Aktuell zu beachten: Der Name des Gesetzes, das die Details regelt, hat sich geändert. Des Weiteren muss die Wirtschafts-Identifikationsnummer integriert werden. Das ist jetzt zu beachten. | |
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Beispielrechnungen zur AfA | Vergleich: Lineare und degressive Abschreibung richtig nutzen | Die beiden gängigsten Abschreibungsarten für Unternehmen sind die lineare und degressive Abschreibung. Doch wie berechnet man sie und welche Unterschiede ergeben sich je nach Art der Abschreibung? Beispielrechnungen zeigen, was Unternehmen bei der Anwendung beachten müssen – und was 2025 bei der degressiven Abschreibung gilt. | |
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Feuerwerk und Knallerei | Silvesterlärm: So schützen Sie Ihr Gehör | Schon ab einem Lärmpegel von etwa 85 Dezibel kann das Gehör unumkehrbaren Schaden nehmen. Das gilt vor allem dann, wenn das Geräusch wie bei einem lauten Knall oder Schuss ganz plötzlich kommt. Feuerwerk und Knallerei zu Silvester bringen also Gefahren für das Gehör mit sich. Wie man diese vermeidet und das Gehör richtig schützt, hat die Bundesinnung der Hörakustiker in einer Übersicht zusammengestellt. | |
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Checkliste | Glätte und Eis: So fahren Sie sicher | Frei gekratzte Scheiben, gute Reifen, richtig eingestelltes Licht und die notwendige Konzentration: Um bei Schnee, Eis und Glätte mit dem Pkw oder Kleintransporter sicher unterwegs zu sein, muss man einiges beachten – und man sollte es immer mal wieder überprüfen. Für den Sicherheitscheck beim Fahren im Winter stellt die BG Bau eine übersichtliche Checkliste bereit. | |
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Energiedaten erfassen | E-Tool: Wie hoch ist ihr Energieverbrauch? | Wie hoch ist der Energieverbrauch im Unternehmen und wo verstecken sich vermeintliche Energiefresser? Einen Überblick bekommt derjenige, der die Energiedaten systematisch erfasst und überprüft. Das E-Tool der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz bietet dabei Unterstützung. Außerdem kann man damit den eigenen CO2-Fußabdruck darstellen. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer für München und Oberbayern Hausanschrift: Max-Joseph-Straße 4, 80333 München Postanschrift: Postfach 34 01 38, 80098 München Telefon: 089 5119-0 Fax: 089 5119-295 E-Mail: info@hwk-muenchen.de Internet: hwk-muenchen.de USt-Id-Nr. DE 275882982 Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Zuständige Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Prinzregentenstraße 28, 80538 München |
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