06. April 2018 / Stefanie Zießnitz / 0228 - 77 22 18
Presseamt der Stadt Bonn

Bußgeldverfahren wegen zu schnellen Fahrens an der B9 sind rechtmäßig

BN - Nach Auffassung der Stadt Bonn sind die Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen an der B9 im Juni und Juli 2017 rechtmäßig, und sie sind größtenteils inzwischen auch abgeschlossen. Mit diesem Hinweis will die Stadt dem laufenden Verfahren vor dem Amtsgericht Bonn allerdings nicht vorgreifen.


Zur semistätionären Geschwindigkeitsmessanlage am Trajektknoten in der Friedrich-Ebert-Allee betont die Stadt zudem: Die Messanlage wurde nicht durch einen Auszubildenden aufgebaut und eingerichtet. Es war ein geschulter Mitarbeiter, der schon lange für Stadt im Bereich der mobilen und stationären Verkehrsüberwachung im Einsatz ist, der diese Anlage in Betrieb nehmen konnte und durfte.


Die Teilnahme an einer Bedienerschulung ist nicht zwingend vorgeschrieben und darf nicht mit Schulungen verwechselt werden, die zur Gewährleistung der Messrichtigkeit im Messbetrieb durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) vorgeschrieben werden. Die Behauptung, dass die Stadt Bonn ihre amtliche Geschwindigkeitsüberwachung ohne erforderliche Sachkunde in Betrieb genommen hätte, ist deshalb unbegründet.


Im Übrigen gilt, dass alle Verfahren, in denen es keine Einsprüche gab, abgeschlossen und damit rechtskräftig sind, so dass keine Ansprüche auf Erstattung geltend gemacht werden können.


Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228 - 77 30 00, Telefax: 0228 - 77 24 68, E-Mail: presseamt@bonn.de
Internet: www.bonn.de | Medienservice: www.bonn.de/@medienportal | Stadt Bonn in Social Media: www.bonn.de/@socialmedia
Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich), Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-pm