Bundesagentur stellt sich gegen Gerichtsentscheidung Gerade in Zeiten der Pandemie sind internetfähige Computer für Schüler und Schülerinnen wichtig, um auch von Zuhause am Unterricht teilzunehmen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einen Mehrbedarfs nach § 21 Absatz 6 SGB II für einen „internetfähigen Computer nebst Zubehör“ anerkannt. Doch die Bundesagentur für Arbeit stellt sich in einer aktuellen Weisung gegen die Entscheidung. |