Jobcenter-Mitarbeiterin zum Beistand: “Ich mache hier die Gesetze” Hartz IV Beziehende haben, wie alle anderen Bürger auch, das Recht, sich einen Beistand begleiten zu lassen, der sie bei Amts,- und Behördengängen unterstützt. Das Recht, sich im Verwaltungsverfahren wie in gerichtlichen Verfahren durch einen Bevollmächtigten oder durch einen Beistand vertreten zulassen, gehört zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. Die Rechtsnorm findet sich in § 13 SGB X. |