Bürger-Newsletter

der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

 

Liebe Leserinnen & Leser,

Erinnern Sie sich noch an die Anfänge unsere Zivilcourage-Kampagne „Weggeschaut, ignoriert, gekniffen“ der Aktion-tu-was von 2001? Diese war inzwischen etwas in die Jahre gekommen und die Website wurde nun grundlegend in Sprache, Design sowie Navigation überarbeitet.

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In Anlehnung an das neue Design der Website wurde auch das Faltblatt der Aktion-tu-was neu gestaltet sowie eine neue Plakatserie entwickelt. Ziel der Kampagne ist, insbesondere jüngeren Menschen das richtige Verhalten in brenzligen Situationen zu vermitteln, damit sie, wenn sie Zeuge beispielsweise eines gewaltsamen Übergriffs werden, handlungsfähig und sicher sind. Auf diese Weise sollen sie dazu animiert werden, verstärkt Zivilcourage zu zeigen.
Im Mittelpunkt der Kampagne Aktion-tu-was stehen nach wie vor sechs kurze und einprägsame Merksätze mit Verhaltenstipps. Transportiert werden die einzelnen Merksätze von sechs Zivilcourage-Botschaftern, von denen jeder eine der sechs Regeln für den Ernstfall vertritt.
Die Zivilcourage-Botschafter sind ein durchgängiges Element auf der Website, der Plakatserie sowie dem Faltblatt der Kampagne. In allen Aktion-tu-was-Medien werben sie dafür, die Zivilcourage-Regeln umzusetzen.

1.    Achtgeberin: Hilf, aber bring dich nicht in Gefahr.
2.    Polizeirufer: Ruf die Polizei unter 110.
3.    Hilfeholerin: Bitte andere um Mithilfe.
4.    Detailerkenner: Präg dir Tätermerkmale ein.
5.    Ersthelferin: Kümmer dich um Opfer.
6.    Mundaufmacher: Sag als Zeuge aus.

Neben den sechs Merksätzen, die im Detail erklärt werden, finden Besucher auf der Seite Informationen und Verhaltenstipps für verschiedene Lebenslagen in denen Zivilcourage gefragt ist: Gewalt, Vandalismus, Nachbarschaftshilfe, Belästigung, Kindesmisshandlung, Diskriminierung und Ausgrenzung sowie Cybermobbing und Extremismus.
Lesen Sie mehr unter: www.aktion-tu-was.de

 
 
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Vorsicht vor falschen Polizisten


Nach wie vorhäufen sich die Berichte über Betrüger, die sich am Telefon als Polizisten ausgeben, um an das Geld und den Schmuck ihrer Opfer zu kommen. Unter verschiedenen Vorwänden fordern die Betrüger ihre Opfer auf, ihre Wertgegenstände einem Unbekannten zu übergeben, der sie vermeintlich in Sicherheit bringt. Die Täter nutzen dabei eine spezielle Technik, die bei einem Anruf auf der Telefonanzeige der Angerufenen die Notrufnummer 110 oder eine andere örtliche Telefonnummer erscheinen lässt.

So können Sie sich vor diesen Betrügern schützen:
• Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
• Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
• Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.
• Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
• Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
• Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
• Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.





 
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Fasching/Karneval: Achtung vor Alkohol

Der Höhepunkt der närrischen Zeit steht unmittelbar bevor – es wird gefeiert, geschunkelt und gesungen und auch dem Alkohol zugesprochen. Offene und unbeaufsichtigte Getränke bieten dabei Kriminellen die Gelegenheit, den Feiernden sogenannte K.O.-Tropfen zu verabreichen. Unbemerkt schütten sie ihren Opfern die geruchs- und geschmacklosen Tropfen ins Glas und machen sie so willen- und wehrlos.
Bereits kurz nach der Einnahme folgen auf anfängliche Glücksgefühle bzw. Enthemmung, Übelkeit und Schwindel. Kommt es zur Bewusstlosigkeit, haben Opfer häufig keine oder nur vage Erinnerungen an das, was passiert ist. Eine Überdosierung kann zu Koma und tödlicher Atemlähmung führen. Deshalb sollten Betroffene auf keinen Fall allein bleiben und Freunde oder das Personal um Hilfe bitten. So werden die Täter ferngehalten, und es kann schnell ärztliche Hilfe geholt werden. Wichtig ist schnelles Handeln, da manche Mittel, die als K.O.-Tropfen eingesetzt werden, schon wenige Stunden nach der Einnahme nicht mehr in Blut und Urin nachweisbar sind. Außerdem sollten Opfer Anzeige bei der Polizei erstatten. Das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen und nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren.

So können Sie sich vor K.O.-Tropfen schützen:
- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
- Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
- Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
- Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.

Ab und zu ein Gläschen Alkohol zu trinken ist sicher nicht bedenklich. Doch sollte man beim Alkoholkonsum Maß halten und nicht zu tief „ins Glas schauen“, denn übermäßiger Alkoholgenuss kann schlimme Folgen haben: vom peinlichen Auftritt in betrunkenem Zustand bis hin zum schweren Autounfall. Es ist nachgewiesen, dass Unfälle, die unter Alkoholeinfluss passieren, oftmals schwerwiegendere Folgen nach sich ziehen als solche ohne Alkohol.
Daher empfiehlt es sich, keinen Alkohol zu trinken oder das Taxi nehmen. Denn schon ab 0,5 Promille müssen Autofahrer in Deutschland mit Strafen rechnen. Und die hat ein Durchschnittsmann mit einem Gewicht von 75 Kilo schon mit zwei Flaschen Bier erreicht. Man kann sich aber auch schon mit 0,3 Promille strafbar machen, wenn man zum Beispiel in Schlangenlinien fährt.
Als risikoarme Alkoholmenge wird für erwachsene Frauen ein Standardglas Alkohol (z.B. ein Glas Sekt, 0,1 Liter) pro Tag empfohlen, für Männer – die Alkohol aufgrund ihres Körperbaus besser vertragen als Frauen - zwei Standardgläser pro Tag. Für Jugendliche gelten diese Empfehlungen nicht, da sich bei ihnen Gehirn und Organismus noch in der Entwicklung befinden, und deshalb sensibler auf den Konsum von Alkohol reagieren, d.h. schneller geschädigt werden. Auch für die Gesundheit, insbesondere die Heranwachsender, ist übermäßiger Alkoholkonsum schädlich, so genanntes Komasaufen sogar lebensgefährlich.




 
 

Medienschau

Die Kriminalprävention geht mit der Zeit - nicht nur thematisch, sondern auch optisch. Nach und nach sollen all unsere Medien in das neue und vor allem leserfreundliche Layout übertragen werden. Deutlich zu erkennen sind die aktualisierten Medien am neuen Titelblatt - einem vollflächigen Bild.
Neu gestaltet präsentiert sich so bereits die Broschüre „Im Alter sicher leben“, die vormals „Sicher Leben“ hieß. Das neue Design lässt sie frischer und moderner erscheinen. Die Inhalte wurden gestrafft und neu angeordnet.
Angepasst und aktualisiert wurde auch die Klappkarte „Schlauer gegen Klauer“. Sie vermittelt kurz und übersichtlich, wie Taschendiebe vorgehen, wie man sich gegen Taschendiebstahl schützen kann und was zu tun ist, wenn es dennoch zum Diebstahl gekommen ist. Die wichtigsten Rufnummern, um beispielsweise die Zahlungskarten sperren zu lassen, finden sich in einem Hinweiskasten. Mithilfe eines QR-Codes können kurze Videoclips aufgerufen werden, welche die Tricks der Diebe veranschaulichen.
Ein weiteres Medium, das mehr als nur ein neues Gesicht bekommen hat, ist die Handreichung „Kinder schützen“. Um Kinder wirksam und rechtzeitig zu schützen, braucht es die Aufmerksamkeit aller, die im Alltag mit Kindern zu tun haben. Besonders Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit haben einen engen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen. An sie richtet sich die Handreichung „Kinder schützen“. Ihnen soll für ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein Mehr an Sensibilität und Handlungssicherheit vermittelt werden.
 
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