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Liebe Leserinnen, liebe Leser, obwohl Feuerwerkskörper streng verboten waren, hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unmittelbar vor dem Jahreswechsel einen politischen Sprengsatz gezündet. Kurz vor Mitternacht stufte sie Atomkraft und Erdgas als umweltschonend ein. Ihr Vorschlag zur grünen Taxonomie war mit Spannung erwartet worden. Da nützte es wenig, dass von der Leyen das Votum dezent in den Trubel der Silvesternacht hauchte. Der Geist war aus der Flasche, die Aufregung ist seither groß. Deutschland, das gleichzeitig aus Kohleverstromung und Atomkraft aussteigen will, setzt auf Erdgas als Brückentechnologie. Frankreich stützt seine Energieversorgung nicht zuletzt auch zur Vermeidung von CO2-Emissionen auf 56 Atomkraftwerke. Österreich und Luxemburg kündigten bereits eine Klage gegen die Einstufung von Atomkraft an. Und Polen? Wird Warschau jetzt Steinkohle als grüne Energiequelle zu deklarieren versuchen? Diese rhetorische Frage offenbart das Kernproblem: Greenwashing zur Befriedigung von Interessen mächtiger Mitgliedstaaten führt das System der grünen Taxonomie ad absurdum. Moderne Gaskraftwerke mögen effizienter und emissionsärmer sein als alte Kohlemeiler. Grün sind sie nicht. Atomkraftwerke mögen CO2-sparend sein. Verantwortungsvoll und nachhaltig sind sie angesichts der nach wie vor ungelösten Endlager- und Restrisikofrage nicht. Von der Leyens Green Deal verliert dadurch an Glaubwürdigkeit. Auch in anderen Bereichen und Sektoren werden sich ähnliche Probleme auftun – von der Finanzbranche bis hin zu Nachhaltigkeitstestaten, die in weniger als zwölf Monaten verpflichtend werden, ohne dass es bislang klare Maßstäbe und Vorgaben gibt. Unternehmen, die aus der grünen Taxonomie fallen, werden es künftig schwer haben, Kredite zu bekommen. Seien Sie gewiss, dass wir die Entwicklung weiter konstruktiv-kritisch begleiten werden. Bleiben Sie uns gewogen. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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Grüne Taxonomie: Ursula von der Leyen will Atomkraft und Erdgas als umweltschonend einstufen. Da der Widerstand in den Mitgliedstaaten wächst, hat die Kommission die Einspruchsfrist bereits auf den 21. Januar verlängert. |
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep |
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Digitale Ziele: Formulierung von Grundsätzen Die Kommission will am 26. Januar einen Vorschlag über „Grundsätze für die Digitale Dekade“ vorlegen. Sie will Digitalgrundsätze und digitale Rechte in eine gemeinsame Erklärung der Kommission, des Parlamentes und des Rates aufnehmen. Die Kommission rückt insbesondere folgende Grundsätze in den Fokus: universeller Zugang zu Internetdiensten, sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld, allgemeine digitale Bildung und Kompetenzen für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft und an demokratischen Prozessen, Zugang zu umweltfreundlichen digitalen Systemen und Geräten, barrierefrei zugängliche und auf den Menschen ausgerichtete digitale öffentliche Dienste und Verwaltungen, ethische Grundsätze für auf den Menschen ausgerichtete Algorithmen, Schutz und Stärkung von Kindern im Online-Raum, Zugang zu digitalen Gesundheitsdiensten. |
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Pandemie: Corona-Zertifikate erhalten ab Februar ein Ablaufdatum Am 21. Dezember hat die Kommission Vorschriften für das digitale EU-Corona-Zertifikat angenommen. Bislang war der Impfstatus „vollständig geimpft“ nach der ersten Impfserie unbegrenzt gültig. Nun wird das Zertifikat, das für Reisen innerhalb der EU anerkannt ist, ab Februar auf neun Monate nach Vollendung der ersten zweistufigen Impfserie begrenzt. Die zeitliche Begrenzung stützt sich auf eine Empfehlung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Zurzeit ist wegen fehlender wissenschaftlicher Evidenz noch kein Anerkennungszeitraum für EU-Corona-Zertifikate nach Verabreichung sogenannter Booster-Impfungen festgelegt. |
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Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im sogenannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem vergangenen Newsletter zusammenstellt: |
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Trilog-Einigung zur Verordnung über transeuropäische Energienetze (TEN-E) Am 14. Dezember 2021 wurde eine politische Einigung über die Revision der TEN-E-Verordnung über transeuropäische Energienetze [(EU) Nr. 347/2013; s. cepAnalyse 05/2012] erzielt. Die TEN-E-Verordnung legt Leitlinien für die Entwicklung und Interoperabilität vorwiegend grenzüberschreitender Energieinfrastrukturen zur Übertragung, Verteilung und Speicherung von Energieformen wie Strom und Gas fest. Künftig sollen die finanzielle Förderung neuer Erdgas- und Erdölprojekte beendet und verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für alle Projekte eingeführt werden. Zudem sollen die Genehmigungs- und Zulassungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. |
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Trilog-Einigung zur Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der EU Am 9. Dezember wurde eine politische Einigung zur Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der EU [COM(2021) 85] erzielt. Die derzeit gültige Roaming-Verordnung sieht vor, dass Telefonate, das Versenden von SMS und die Datennutzung im EU-Ausland zu Inlandspreisen angeboten werden müssen („Roam like at home“). Diese Regelung wäre Ende Juni 2022 abgelaufen. Kommission, Rat und Europäisches Parlament haben sich nun darauf verständigt, dass Roaming zu Inlandspreisen zumindest bis ins Jahr 2032 weiterhin möglich sein soll. Die Vorleistungsentgelte, die sich die Mobilfunkbetreiber gegenseitig beim Roaming in Rechnung stellen, sollen weiter abgesenkt werden. Auch soll es für die Kunden der Anbieter von Roamingdiensten im EU-Ausland leichter werden, Zugang zu Notdiensten zu erhalten. |
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Trilog-Einigung zu einer Verordnung des Rates für einen Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen Am 20. Dezember hat der Rat eine politische Einigung über eine Verordnung [COM(2021) 577] für einen Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen erzielt. Das Parlament war an der Einigung nicht beteiligt, da die EU-Verträge den Rat als alleinigen Gesetzgeber vorsehen. Die Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für Hilfsmaßnahmen in Gesundheitsnotlagen etwa für den Ankauf von Arzneimitteln, Impfstoffen und Rohstoffen. Die Mitgliedstaaten haben die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgesehenen Befugnisse der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (European Health Emergency Preparedness and Response Authority, HERA) begrenzt und ihre eigene Beteiligung ausgebaut. So müssen beispielsweise die Maßnahmen nun mit dem Mitgliedstaat, der zu diesem Zeitpunkt den Ratsvorsitz innehat, koordiniert werden. Weiterhin müssen die Mitgliedstaaten vor Vertragsabschluss zum Kauf von medizinischen Gütern informiert werden. Diese haben dann das Recht, eine zu berücksichtigende Stellungnahme abzugeben. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Kommission beauftragen, als zentrale Beschaffungsstelle zu fungieren. |
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Die EU-Kommission bittet Betroffene und Interessierte in der Zivilgesellschaft regelmäßig um Stellungnahmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
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Chemikalien: Vereinfachung und Digitalisierung der Kennzeichnung Um Informationen auf Chemikalienverpackungen zu vereinfachen, sollen die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Classification, Labelling and Packaging) [(EG) Nr. 1272/2008], die Detergenzien-Verordnung [(EG) Nr. 648/2004] und die Düngemittel-Verordnung [(EG) Nr. 2003/2003] überarbeitet werden. Insbesondere wird die Einführung einer digitalen Kennzeichnung von Klebstoffen, Wasch- und Geschirrspülmitteln und Düngemitteln geprüft. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 16. Februar 2022. Zur Konsultation |
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Meeresverschmutzung durch Schiffe: Überprüfung der EU-Vorschriften Die Meeresverschmutzungsrichtlinie [2005/35/EG] über illegale Schadstoffeinleitungen von Schiffen soll überprüft werden. Die Kommission will durch die Konsultation Informationen und Meinungen von Interessenträgern und der Öffentlichkeit darüber einholen, wie die Wirksamkeit der geltenden Vorschriften verbessert werden kann. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 3. März 2022. Zur Konsultation |
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Kraftomnibusfahrer: Lenk- und Ruhezeiten Die Lenk- und Ruhezeitvorschriften für Kraftomnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr [Verordnung (EG) Nr. 561/2006] sollen überarbeitet werden. Hierdurch sollen die Arbeitsbedingungen der Fahrer verbessert, die Einhaltung der Vorschriften effektiver überwacht, Kosten gesenkt sowie die Bewältigung besonderer Herausforderungen, wie die COVID-19-Pandemie, erleichtert werden. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 15. Februar 2022. Zur Konsultation |
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Reiseplanung und -buchung: Multimodale digitale Mobilitätsdienste Die Kommission will im Rahmen ihrer Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität [cepAnalyse 09/2021] eine neue Verordnung vorschlagen, um die Planung und Buchung von Reisen mit mehreren Verkehrsträgern durch „digitale Mobilitätsdienste“ – wie Apps für Routenplanung sowie zum Kauf von Tickets und von „mobility as a service“ – zu vereinfachen. Die Konsultation soll Herausforderungen wie die Verfügbarkeit von Daten und die Interoperabilität von Zahlungssystemen identifizieren. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 23. Februar 2022. Zur Konsultation |
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Industrieprodukte: Evaluierung des New Legislative Framework Eine Reihe von Produkten, darunter Aufzüge, Spielzeug und Medizinprodukte, unterliegen dem sogenannten New Legislative Framework (NFL). Typisch für solche Rechtsakte ist unter anderem die zentrale Rolle von Konformitätsbewertungsstellen, die überprüfen, ob ein Produkt den Anforderungen des EU-Rechts entspricht und in Verkehr gebracht werden darf. In ihrer Konsultation will die Kommission nunmehr in Erfahrung bringen, ob sich der NLF bewährt hat, besonders im Hinblick auf den freien Warenverkehr in der EU. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 7. März 2022. Zur Konsultation |
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Lebensmittelkennzeichnung I: Überarbeitung der Kennzeichnung alkoholischer Getränke Die Kommission will die Lebensmittelkennzeichnung für alkoholische Getränke überarbeiten. Sie soll ein verpflichtendes Zutatenverzeichnis und Nährwertangaben erhalten. Hintergrund ist der hohe Alkoholkonsum in Europa, der für eine Vielzahl von Krebserkrankungen verantwortlich ist. Die EU-Kommission hatte bereits Anfang 2021 in ihrem „Plan für den Kampf gegen den Krebs“ [COM(2021) 44] das Vorhaben bekannt gegeben. Die Einführung einer harmonisierten Kennzeichnung alkoholischer Getränke im Rahmen der Überarbeitung der Lebensmittelinformationsverordnung [(EU) 1169/2011] soll ermöglichen, dass Verbraucher besser informierte Kaufentscheidungen treffen können. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 7. März 2022. Zur Konsultation |
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Lebensmittelkennzeichnung II: Überarbeitung der Vorschriften über Verbraucherinformationen Die Kommission will im Zuge ihrer Strategie „Farm to Fork / Vom Hof auf den Tisch“ [COM(2020) 381; cepPolicyBrief] die Verbraucherinformationen zu Lebensmitteln verbessern, damit gesündere und nachhaltigere Kaufentscheidungen getroffen werden können. Um dies zu erreichen, umfasst der Katalog möglicher Maßnahmen die verpflichtende Einführung von Nährwertprofilen (s. nächste Konsultation), die Ausweitung der obligatorischen Angaben zu Ursprung und Herkunft ausgewählter Erzeugnisse sowie die Überarbeitung der Datumsangaben (Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdatum) auf Lebensmittelverpackungen [cepInput 13/2021]. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 7. März 2022. Zur Konsultation |
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Gesündere Lebensmittelauswahl: Festlegung von Nährwertprofilen Die Kommission will im Zuge ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ [COM(2020) 381; cepPolicyBrief] verpflichtende Nährwertprofile durch eine Überarbeitung der Lebensmittelinformationsverordnung [(EU) 1169/2011] einführen. Soweit Lebensmittel die darin festgelegten Grenzwerte für Fett, Zucker und/oder Salz überschreiten, dürfen nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben wie zum Beispiel „Calcium trägt zum normalen Knochenwachstum bei“ nicht oder nur noch eingeschränkt auf der Verpackung angeführt werden. Dadurch sollen Verbraucher vor irreführenden Angaben geschützt und ihnen eine bewusstere sowie eine gesündere Kaufentscheidung ermöglicht werden. Außerdem sollen hierdurch Anreize geschaffen werden, um gesündere Lebensmittel zu produzieren. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 7. März 2022. Zur Konsultation |
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17. Januar 2022 Brüssel Treffen der Euro-Gruppe.* 17.-20. Januar 2022 Straßburg Sitzung des EU-Parlamentes. Es wird unter anderem der neue Präsident oder die neue Präsidentin des EU-Parlaments gewählt. 18. Januar 2022 Brüssel Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin). Es wird insbesondere über die Richtlinie zur Gewährleistung eines globalen Mindeststeuerbetrags für multinationale Konzerne in der EU sowie über den Stand der Umsetzung der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (RRF) diskutiert. 19. Januar 2022 Straßburg Antrittsrede von Emmanuel Macron am 19. Januar während der Plenarsitzung des EU-Parlaments. 25. Januar 2022 Brüssel Tagung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten. Es geht unter anderem um die Konferenz zur Zukunft Europas und um die Europäische Koordinierung von COVID-19. 27. Januar 2022 Brüssel Sitzung des EU-Parlamentes.* *Die genaue Agenda stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. |
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cepPublikationen zu aktuellen Themen |
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cepAdhoc: Club der Willigen |
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| Ob Einstimmigkeitsprinzip, Rechtsstaatlichkeit oder geostrategische Bedeutung: Die Europäische Union steht am Scheideweg. Deutschland, Frankreich und Italien wollen – gestützt auf neue bilaterale Verträge – die EU handlungsfähiger machen und als wichtigen Akteur auf die internationale Bühne zurückführen. Das Centres for European Policy Network hat den deutsch-französischen Vertrag von Aachen aus 2019 und den französisch-italienischen Quirinalsvertrag aus dem November 2021 untersucht. Es sieht in den Verträgen die Basis für notwendige Reformen der EU. Zum cepAdhoc 2/2021 |
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cepAnalyse: Europäisches Gesetz über Künstliche Intelligenz |
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| Von Gesundheit über Arbeit und Konsum bis hin zu Medien: Künstliche Intelligenz (KI) wird das Leben vieler Menschen vielfältig verändern. Die Kommission will deshalb Regeln schaffen, um Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte von KI-Nutzern zu schützen. Sie will besonders gefährliche Systeme verbieten. Für andere sollen nach Risiko abgestufte Pflichten oder freiwillige Verhaltenskodizes gelten. Das cep hat die Vorschläge als überwiegend positiv bewertet und hält sie im weltweiten Vergleich für historisch einmalig. Zur cepAnalyse 27/2021 |
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cepAnalyse: EU-Standard für grüne Anleihen |
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| Nachhaltig und mit gutem Gewissen Geld anlegen: Mit ökologischen Anleihen in Höhe von insgesamt 250 Milliarden Euro will die Kommission in den kommenden fünf Jahren etwa ein Drittel des Corona-Rettungsfonds refinanzieren. Sie greift für diese Emissionen auf einen global anerkannten Marktstandard zurück. Nach Ansicht des cep birgt die Koppelung an die grüne Taxonomie jedoch erhebliche Risiken. Zur cepAnalyse 26/2021 |
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Liebe Leserinnen, liebe Leser, voraussichtlich bis Ende dieses Monates wird Ursula von der Leyen den Kommissionsvorschlag zur grünen Taxonomie offiziell vorstellen. Danach haben Parlament und Rat vier Monate lang Zeit, ihm zuzustimmen – oder ihn abzulehnen. Man darf gespannt sein, wie das Ergebnis ausfällt. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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