| Liebe Leserinnen, liebe Leser, nach den epochalen Brüchen, Zäsuren und Krisen des vergangenen Jahres ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen ein friedliches, erfolgreiches, glückliches und gesundes 2023 zu wünschen. Selten war ein Jahresanfang so sehr von Unwägbarkeiten, Ängsten und Pessimismus geprägt. Da müssen Worte kritischer als sonst auf ihren tatsächlichen Gehalt abgeklopft werden. Ein Krieg erschüttert Europa, der die Energiepreise explodieren und die Inflation galoppieren lässt. Die europäische Wirtschaft steht wie selten zuvor seit dem Zweiten Weltkrieg am Scheideweg. Lieferketten drohen erneut empfindlich gestört zu werden, weil es China versäumt hat, die Corona-Pandemie im eigenen Land erfolgreich zu bekämpfen. Die Verschuldung einzelner Mitgliedstaaten schnellt in die Höhe. Zinslasten verschlingen öffentliche Finanzmittel, die sinnvoller für den Aufbau einer konkurrenzfähigen digitalen Infrastruktur, die Energiewende, Bürokratieabbau oder effizientere Bildungssysteme ausgegeben werden müssten. Zu allem Überfluss schwelt auf dem Balkan ein Konflikt zwischen Serbien und dem Kosovo, der Angst vor einem weiteren Krieg macht. Vieles spricht dafür, dass uns diese toxische Melange noch eine ganze Weile begleiten wird. Dennoch gibt es Anlass zur Hoffnung. Europa hat bewiesen, dass es unter Druck widerstandsfähig handeln kann. Brüssel ist es gelungen, schnell und angemessen auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands zu reagieren, ohne die selbst gesetzten Kernaufgaben aus den Augen zu verlieren. Das spiegelt sich auch im neuen Arbeitsprogramm der Kommission wider. Deren Hauptziele bestehen darin, gemeinsame Umweltstandards zu etablieren, den Strommarkt zu reformieren, den digitalen Euro einzuführen, Datenschutz und Verbraucherrechte zu stärken, den Bezug kritischer Rohstoffe zu sichern und die Demokratie wehrhafter zu machen. Der vorliegende Newsletter hat unter anderem die Arzneimittelagentur EMA, Neuerungen im Emissionshandel sowie eine Reform des Gesetzes über digitale Märkte zum Inhalt. Das alles soll umgesetzt werden, ohne die wirtschaftliche, humanitäre und militärische Hilfe für die Ukraine zu vernachlässigen. Wenn das nichts ist. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre. Bleiben Sie uns gewogen – und vor allem optimistisch. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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| | | | Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im so genannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem letzten Newsletter zusammenstellt: |
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| | Trilog-Einigung zur Maschinenverordnung Am 15. Dezember wurde eine vorläufige politische Einigung über die sogenannte Maschinenverordnung erzielt. Diese löst die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ab und enthält Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinenprodukte. Dazu gehören zum Beispiel auch Leichtelektrofahrzeuge wie Elektroroller und e-Bikes. Die Verordnung sieht für die erfassten Produkte eine Konformitätsbewertung vor, also eine Überprüfung auf Übereinstimmung mit den in der Richtlinie genannten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Bei Hochrisikoprodukten muss diese Bewertung eine unabhängige Stelle vornehmen. Ansonsten ist auch eine Selbstbewertung zulässig. Trilog-Einigung zur Mindeststeuer-Richtlinie Am 15. Dezember hat der Rat die Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung angenommen. Die Zustimmung des Parlaments war nicht erforderlich. Die Richtlinie dient der Umsetzung der sogenannten Säule 2 der internationalen Steuerreform der OECD. Hierbei handelt es sich um eine im Oktober 2021 erzielte Einigung von knapp 140 Ländern über eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung, die insbesondere das Ziel verfolgt, Steuervermeidungstaktiken internationaler Großkonzerne zu unterbinden. Säule 2 sieht daher für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von insgesamt mindestens 750 Mio. Euro einen Steuersatz von mindestens 15 % vor. Trilog-Einigung zur Lohntransparenzrichtlinie Am 15. Dezember wurde eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zur Lohntransparenz erzielt. Sie sieht unter anderem vor, dass Arbeitnehmer das Recht haben, Informationen über die nach Geschlecht aufgeschlüsselte durchschnittliche Lohnhöhe von Beschäftigten zu erhalten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Arbeitgeber müssen auch die anfängliche Lohnhöhe oder -spanne für künftige Arbeitnehmer mitteilen. Arbeitgeber mit über 100 Beschäftigten müssen ihren Arbeitnehmern und deren Vertretern sowie der zuständigen Behörde Informationen zum Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten ihrer Organisation bereitstellen. Wenn sich ein Unterschied im Durchschnittslohn von Männern und Frauen ergibt, der mindestens 5 % beträgt und nicht mit objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien begründet ist, müssen Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmervertretern eine gemeinsame Entgeltbewertung vornehmen. |
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| | Energie | Klima | Verkehr |
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| Trilog-Einigung zum EU-Emissionshandel: Internationaler Seeverkehr Am 29. November wurde eine vorläufige politische Einigung über die Einbeziehung des internationalen Seeverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS I) für Industrie und Energie erzielt (s. cepAnalyse 5/2022), cepInput 8/2021). Zertifikatspflichtig sind Emissionen von CO2, Methan und Lachgas auf außereuropäischen Fahrten von und zu EU-Häfen zu 50%, auf innereuropäischen Fahrten und am Liegeplatz in der EU zu 100%. Dies gilt für Schiffe – einschließlich Offshore-Schiffe – mit einer Bruttoraumzahl von mindestens 5000. Die Schifffahrtsunternehmen müssen 2024 für 40% ihrer Emissionen Zertifikate kaufen, 2025 für 70% und ab 2026 für 100%. Die Einnahmen aus 20 Millionen Zertifikaten werden im Innovationsfonds speziell für Dekarbonisierungsmaßnahmen im Schifffahrtssektor reserviert. Trilog-Einigung zum EU-Emissionshandel: Luftverkehr Am 7. Dezember wurde eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der für den Luftverkehrssektor geltenden Vorschriften des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) erzielt. Demnach soll das EU-EHS von 2022 bis 2027 weiterhin nur für innereuropäische Flüge (einschließlich in das Vereinigte Königreich und die Schweiz) gelten. Das CO2-Kompensationssystem CORSIA der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) soll hingegen nur für außereuropäische Flüge in Drittländer beziehungsweise aus Drittländern, die an CORSIA teilnehmen, gelten. Wenn die Emissionen bei diesen außereuropäischen Flügen mehr als 85% des Niveaus von 2019 erreichen, müssen sie durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehrssektor wird 2024 auf 75 % reduziert, 2025 auf 50 % und 2026 auf 0 %. Die Einnahmen aus 5 Millionen Zertifikaten aus dem Luftverkehrssektor werden auf den Innovationsfonds übertragen. Außerdem sollen 20 Millionen kostenlose Zertifikate bereitgestellt werden, um Anreize für die Einführung von Kraftstoffen zu schaffen, die „kurzfristig ein vielversprechender Weg für die Dekarbonisierung des Luftverkehrs“ sind. Trilog-Einigung zum CO2-Grenzausgleich (CBAM) Am 13. Dezember wurde eine vorläufige politische Einigung über die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs (CBAM) erzielt. Der CBAM wird ab Oktober 2023 – übergangsweise zunächst nur mit Meldepflichten über „eingebettete CO2-Emissionen“ – eingeführt für Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff sowie einige Vorprodukte, bestimmte nachgelagerte Produkte und indirekte CO2-Emissionen. In die EU importierende Unternehmen müssen dabei sogenannte CBAM-Zertifikate erwerben, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland niedrigeren oder gar nicht anfallenden CO2-Preis und dem Zertifikatspreis im EU-EHS zu zahlen (s. cepAnalyse 5/2022, cepAktuell vom 13. Dezember). Zwischen 2026 und 2034 wird der CBAM nur für den Teil der Emissionen gelten, für den keine Freizertifikate im EU-EHS I vergeben werden, um die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) einzuhalten. Die Freizertifikate werden zu Beginn langsamer und gegen Ende beschleunigt abgebaut (Phase-Out), und zwar 2026 um 2,5%, 2027 um 5%, 2028 um 10%, 2029 um 22,5%, 2030 um 48,5%, 2031 um 61%, 2032 um 73,5%, 2033 um 86%, 2034 um 100% im Vergleich zu 2025. Auch für Exporteure werden die Freizertifikate abgebaut, wenngleich sie teilweise finanziell unterstützt werden sollen. Bis 2025 soll die Kommission das Carbon-Leakage-Risiko bei Exportwaren in Nicht-EU-Länder bewerten und erforderlichenfalls einen WTO-konformen Legislativvorschlag vorlegen, um diesem Risiko zu begegnen. Trilog-Einigung zu REPowerEU Am 14. Dezember wurde eine vorläufige politische Einigung über die REPowerEU-Verordnung (s. cepAdhoc 4/2022, cepAktuell vom 19. Mai) erzielt, mit der die strategische Autonomie der EU durch die Diversifizierung der Energieversorgung gestärkt und die Unabhängigkeit und Sicherheit der Energieversorgung der EU gefördert werden soll. Die Mitgliedstaaten können nun im Rahmen ihrer nationalen Konjunktur- und Resilienzpläne Mittel aus dem 800-Milliarden-Euro-Konjunkturfonds, der im Zuge der COVID-19-Pandemie eingerichtet wurde, für entsprechende Energieprojekte beantragen. Als Finanzierungsquellen für die Zuschüsse werden der Innovationsfonds (60%) und die Vorziehung der Versteigerung von EHS-Zertifikaten (40%) dienen. Der Zuweisungsschlüssel soll der Kohäsionspolitik, der Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von fossilen Brennstoffen und dem Anstieg der Investitionspreise Rechnung tragen. Trilog-Einigung zur Reform des EU-Emissionshandels Am 18. Dezember 2022 wurde eine vorläufige politische Einigung zur Reform des Emissionshandels erzielt. Im EU-Emissionshandelssystem für Industrie und Energie (EU-EHS I, s. cepAnalyse 5/2022) wird die Gesamtobergrenze für Emissionen (Cap) 2024 um 90 Millionen und 2026 um 27 Millionen Zertifikate reduziert. Die jährliche Reduktionsrate des Cap (linearer Reduktionsfaktor) wird auf 4,3% pro Jahr von 2024 bis 2027 und auf 4,4% von 2028 bis 2030 erhöht. Das führt insgesamt zu einer Emissionsreduzierung bis 2030 in den EU-EHS I-Sektoren um 62% gegenüber 2005. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wird gestärkt, indem die erhöhte jährliche Zuführungsrate von Zertifikaten (24%) über 2023 hinaus verlängert wird. Der Mechanismus gegen übermäßige Preisschwankungen wird unter anderem durch eine automatische Freigabe von Zertifikaten aus der MSR gestärkt. Anlagen, die eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten (Freizertifikate) erhalten, müssen bestimmte Auflagen erfüllen (Konditionalität), unter anderem die Durchführung von Energieaudits und bei bestimmten Anlagen die Aufstellung von Klimaneutralitätsplänen. Übergangsweise können in einigen Mitgliedstaaten zusätzliche Freizertifikate für den Fernwärmesektor zur Förderung von Dekarbonisierungsinvestitionen gewährt werden. Trilog-Einigung zum Klimasozialfonds Am 18. Dezember 2022 wurde eine vorläufige politische Einigung zum Klimasozialfonds erzielt. Ein Teil der Versteigerungseinnahmen des Emissionshandels wird zur Unterstützung sozial schwacher Haushalte und Kleinstunternehmen durch den Klimasozialfonds (s. cepAnalyse 6/2022, cepAnalyse 14/2022) verwendet. Um Gelder aus dem Fonds nach einem festgelegten Schlüssel zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten Klimasozialpläne einreichen und von der Kommission genehmigen lassen. Der Fonds verfolgt zwei Ziele: Erstens soll er direkte Einkommensstützungsmaßnahmen finanzieren, um dem Anstieg der Straßenverkehrs- und Heizölpreise entgegenzuwirken – mit einer Obergrenze von bis zu 37,5% der geschätzten Gesamtkosten der einzelnen nationalen Klimasozialpläne. Zweitens soll er auch langfristige strukturelle Investitionen mitfinanzieren, darunter die Renovierung von Gebäuden, Dekarbonisierungsmaßnahmen und die Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, den Kauf emissionsfreier und -armer Fahrzeuge, die Ladeinfrastruktur sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und gemeinsamer Mobilitätsdienste. Zu Beginn wird der Fonds durch die Einnahmen aus der Versteigerung von 50 Millionen EU-EHS I-Zertifikaten (schätzungsweise 4 Mrd. Euro) finanziert. Mit Inkrafttreten des EU-EHS II wird er durch die Versteigerung von EU-EHS II-Zertifikaten bis zu einem Betrag von 65 Mrd. Euro finanziert, wobei weitere 25% durch nationale Mittel gedeckt werden (insgesamt ca. 86,7 Mrd. Euro). |
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| Trilog-Einigung zum EU-Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (EU-EHS II) Am 18. Dezember 2022 wurde eine vorläufige politische Einigung zum EU-Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (EU-EHS II) erzielt. Dazu wird 2027 ein neues separates Emissionshandelssystem für Brennstoffe (EU-EHS II, s. cepAnalyse 6/2022, cepAnalyse 14/2022) eingeführt. Dabei ist auch das verarbeitende Gewerbe einbezogen. Das EU-EHS II gilt für Brennstoffhändler, die Brennstoffe für die betreffenden Sektoren liefern. Mitgliedstaaten können Brennstoffhändler bis Dezember 2030 von der Abgabe von Zertifikaten befreien, wenn diese auf nationaler Ebene einer CO2-Steuer unterliegen, deren Höhe dem Versteigerungspreis für Zertifikate im EU-EHS II entspricht oder höher ist. Falls die Energiepreise außergewöhnlich hoch sind, kann der Start des EU-EHS II bis 2028 verschoben werden, um die Bevölkerung vor übermäßigen Kostenbelastungen zu schützen. Der lineare Reduktionsfaktor wurde auf 5,1 ab 2024 und 5,38 ab 2028 festgelegt. Damit „das System reibungslos funktioniert“, werden 30% des Auktionsvolumens des ersten Jahres zusätzlich versteigert (Frontloading). Ein Preisstabilitätsmechanismus soll sicherstellen, dass 20 Millionen zusätzliche Zertifikate freigegeben werden, wenn der Preis für ein Zertifikat im EU-EHS II über 45 Euro steigt. |
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| | | Trilog-Einigung zur Batterie-Verordnung Am 6. Dezember 2022 wurde eine vorläufige politische Einigung über die Batterie-Verordnung erzielt. Hierdurch sollen Batterien nachhaltiger gestaltet sowie die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Die Verordnung gilt für alle Batterien – etwa Geräte-, Industrie- und Starterbatterien. Der gesamte Lebenszyklus der Batterien wird reguliert. Das umfasst Vorgaben für einen verpflichtenden Mindestgehalt an recycelten Materialien (Rezyklate) unter anderem bei Industriebatterien und Starterbatterien. Zudem sollen Endnutzer die Möglichkeit haben, Gerätebatterien, etwa von Smartphones oder Tablets, zu entfernen und zu ersetzen. Unternehmen haben nach Inkrafttreten der Verordnung 42 Monate Zeit, ihre Produkte an diese Anforderungen anzupassen. Darüber hinaus gibt es Anforderungen zur Batterieentsorgung, etwa Sammelziele für Gerätealtbatterien für die Hersteller. |
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| | | Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
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| | Digitale Märkte: Kommission legt Vorschriften für sogenannte Torwächter vor Die Kommission will eine Durchführungsverordnung zum Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) erlassen und hat einen Entwurf für diese Verordnung vorgelegt. Der DMA hat zum Ziel, bestreitbare und faire digitale Märkte sicherzustellen, und legt dazu einigen sehr großen Digitalunternehmen, die als Torwächter (Gatekeeper) bezeichnet werden, Verhaltenspflichten auf. Die Verordnung soll unter anderem Vorschriften enthalten zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und den Informationen, die Unternehmen der Kommission melden müssen, wenn sie bestimmte Umsatz- und Nutzerschwellen überschreiten und daher vermutlich Torwächter sind. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 6. Januar 2023. Zur Konsultation |
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| | | Digitale Fairness: Kommission will Reformbedarf des EU-Verbraucherrechts ermitteln Mit Blick auf die rasante Entwicklung digitaler Märkte fürchtet die Kommission, dass neue Technologien und datengesteuerte Praktiken nicht ausreichend von der Verbraucherrechte-Richtlinie [(2011/83/EU)] und den Vorschriften zu unlauteren Geschäftspraktiken [Richtlinie (2005/29/EG)] und zu missbräuchlichen Vertragsklauseln [Richtlinie (93/13/EWG)] erfasst werden. Damit Verbraucher von einem vergleichbaren Schutzniveau online wie offline profitieren und sie beim digitalen Wandel eine aktive Rolle spielen können, sollen Lücken im EU-Verbraucherrecht identifiziert und entsprechende Änderungen vorgeschlagen werden. Die Kommission will im Rahmen der Konsultation insbesondere von Verbrauchern wissen, welche Erfahrungen sie mit dem Design von Webseiten und Apps, personalisierten Angeboten wie Werbung und Preisen oder dem Rücktritt aus Abonnementverträgen gemacht haben. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 20. Februar 2023. Zur Konsultation |
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| | | Arzneimittelagentur EMA: Vorschlag für neues Gebührensystem liegt vor Die Kommission hat mit einiger Verzögerung einen Vorschlag für ein neues Gebührensystem vorgelegt [COM (2022) 721]. Wenn ein Arzneimittel eine EU-Zulassung erhalten soll, bewertet die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zusammen mit den nationalen Behörden die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit dieser Arzneimittel. Hierfür erhebt die EMA entsprechende Gebühren von Zulassungsinhabern und Antragsstellern. Die Kommission will die Rechtsvorschriften anpassen, da sie Probleme mit der Gebührenerhebung identifiziert hat. So stimmen angeblich die Kosten der Bewertung nicht mit den bisher festgelegten Gebühren überein. Weiter bedarf es laut Kommission einer größeren Flexibilität des Gebührensystems, wenn es um Arzneimittelinnovationen geht, die komplexere Bewertungsverfahren erfordern. Alle Interessenträger sind aufgerufen, zum Kommissionsvorschlag Stellung zu nehmen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 7. Februar 2023. Zur Konsultation |
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| | | 16.–19. Januar 2023 Straßburg Sitzung des Europäischen Parlaments. Es wird unter anderem das Programm der schwedischen Ratspräsidentschaft präsentiert. Zudem soll nach dem Ausscheiden von Eva Kaili ein neuer Vizepräsident oder eine neue Vizepräsidentin des EU-Parlaments gewählt werden. 16. Januar 2023 Brüssel Treffen der Euro-Gruppe. * 17. Januar 2023 Brüssel Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin). Es geht unter anderem um die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges. 24. Januar 2023 Brüssel Treffen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten (GAC). * 26. Januar 2023 Brüssel Sitzung des Europäischen Parlaments. * 1.–2. Februar 2023 Brüssel Sitzung des Europäischen Parlaments. * 6.-8. Februar 2023 Stockholm Informelles Treffen der Minister für Wettbewerbsfähigkeit. * * Die genaue Agenda stand bei Redaktionsschluss jeweils noch nicht fest. |
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| | | Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
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| | Derivateclearing: Vorschläge zur Stärkung der Attraktivität der Clearinghäuser in der EU und der Finanzstabilität Am 7. Dezember 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag [COM(2022) 697] und einen Richtlinienvorschlag [COM(2022) 698] zur Anpassung des Rechtsrahmens zum Clearing von Derivaten vorgelegt. Dieses Clearing weist laut Kommission vier Schwachstellen auf. Erstens sei das Clearing von Derivatekontrakten zu stark auf einige Clearinghäuser in Drittstaaten, insbesondere im Vereinigten Königreich, konzentriert. Dies führt laut Kommission zu anhaltenden Risiken für die Finanzstabilität in der EU. Zweitens sind die Verfahren zur Zulassung neuer Clearingdienste und -tätigkeiten nach Ansicht der Kommission durch Clearinghäuser in der EU oft zu langwierig und aufwändig. Dies sorge für eine geringe Attraktivität dieser Clearinghäuser. Drittens sei der EU-Aufsichtsrahmen unter bestimmten Umständen den Risiken einer verstärkten Verlagerung von Clearingtätigkeiten in die EU nicht gewachsen. Und viertens hätten viele Marktteilnehmer in letzter Zeit Schwierigkeiten bei der Absicherung von Risiken, da die Volatilität der Rohstoffpreise zugenommen hat. Dadurch hätten zahlreiche Energieunternehmen Liquiditätsschwierigkeiten. In einem cepDossier stellen das cep die Vorschläge der Kommission zur Adressierung dieser Schwächen vor. Zum cepDossier 9/2022 |
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| Ausgewählte cepPublikationen |
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| cepAdhoc: Systemrisiko KI in der Polykrise |
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| | Ob zum Schutz vor Kreditkartenbetrug, zum Erstellen von Klimamodellen oder zur Verteilung von Polizeikräften: Künstliche Intelligenz (KI) durchdringt immer tiefer den Lebensalltag. Die Daten stammen zumeist aus Phasen relativer Stabilität, die in Krisenzeiten nicht ohne weiteres anwendbar sind. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht darin ein unterschätztes Systemrisiko – und fordert Regeln. Zum cepAdhoc 15/2022 |
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| | cepAnalyse: Industrie-Emissionen |
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| | In der EU sollen Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Böden durch Industrieanlagen und Intensivtierhaltung sinken. Dafür hat die Kommission Änderungen der Industrie-Emissionen-Richtlinie vorgeschlagen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält die Vorschläge in Teilen für EU-rechtswidrig. Zur cepAnalyse 18/2022 |
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| | | Liebe Leserinnen, liebe Leser, ein Optimist ist jemand, der Kreuzworträtsel sofort mit dem Kugelschreiber ausfüllt. Lassen Sie uns mehr Kugelschreiber wagen. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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