| Liebe Leserinnen, liebe Leser, Deutschland und Europa diskutieren über CDU-Chef Friedrich Merz, Kanzlerkandidat der Union. Er habe einen unverzeihlichen Dammbruch provoziert, weil sein Schaufensterantrag zur Migrationspolitik nur mit den Stimmen der rechtspopulistischen AfD eine Mehrheit im Bundestag bekam – ein bislang einmaliger Vorgang. Von Tabu-, Rechts- und Wortbruch ist die Rede, vom Einreißen einer Brandmauer, vom Beschädigen der Demokratie. Politisch scheint Merz das Manöver nach der abscheulichen Tat von Aschaffenburg nicht zu helfen. Jüngste Umfragen sehen die Union erstmals seit Monaten unter der 30-Prozent-Marke, während die AfD weiter zulegt. Die Wähler stimmen traditionell fürs Original, nicht für die Kopie. Diesen Fehler hatten die konservativ-bürgerlichen Parteien bereits in Frankreich begangen, als sie sich im Kampf gegen die Rechtsnationalen verbal immer weiter Marine Le Pen annäherten und dadurch selbst verzwergten. Demokratie lebt von Kompromissen, von klaren, aber versöhnlichen Tönen, nicht von Gepolter und Populismus. Das gilt besonders für Bereiche der Politik, die seit Jahren die Dysfunktionalität des Systems offenlegen. Dass eine verfehlte Abschiebe- und Migrationspolitik die deutsche Gesellschaft überfordert und an den Rand des Zerreißens treibt, ist längst ein offenes Geheimnis und verlangt nach Lösungen – nach echten Lösungen, nicht nach Wahlkampfgetöse und Effekthascherei. Hier sind alle demokratischen Kräfte gemeint und gefordert. Denn das Versagen ist parteiübergreifend. Immerhin besetzte die Union mit Wolfgang Schäuble, Thomas de Maizière und Horst Seehofer jahrelang das Amt des Bundesinnenministers – und nichts, aber auch rein gar nichts lief anders oder besser als seit 2021 unter deren viel gescholtenen SPD-Nachfolgerin Nancy Faeser. Wenn nun Vizekanzler Robert Habeck seinem Kontrahenten Merz vorwirft, er habe mit der unsäglichen Abstimmung der deutschen Wirtschaft geschadet, wird der Grünen-Politiker zum sprichwörtlichen Steinewerfer im Glashaus. Auch der Grünen-Kanzlerkandidat agiert populistisch, indem er als amtierender Bundeswirtschaftsminister seine eigenen Versäumnisse mit denen des CDU-Widersachers kaschieren will. Heizungs- und Lieferkettengesetz, E-Mobilitätsdesaster oder Rezession lassen grüßen. Beiden möchte man zurufen: Kümmert euch endlich um die Probleme! Rauft euch zusammen! Deutschland hat Zuversicht, Zukunftsorientierung und Zupacken verdient – nicht ideologiegetrieben Lärm und kurzsichtigen Opportunismus. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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| | Demokratie lebt von Kompromissen, nicht von Gepolter und Populismus. |
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| | Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep |
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| Arbeitsprogramm: Vorstellung der Pläne der EU-Kommission für das Jahr 2025 |
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| Die Kommission will am 11. Februar 2025 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 vorstellen. Darin wird sie darlegen, welche politischen Initiativen und regulatorischen Maßnahmen sie in diesem Jahr vorlegen will. Sie wird zudem konkretisieren, in welchen Monaten und Quartalen sie diese Initiativen und Maßnahmen präsentieren möchte. |
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| | | | E-Commerce: Bessere Durchsetzung der bestehenden Regelung Am 5. Februar veröffentlicht die EU-Kommission eine Mitteilung zu aktuellen Herausforderungen bei E-Commerce-Plattformen. Die Mitteilung soll eine Reihe von Maßnahmen und Vorschlägen enthalten, die darauf abzielen, die grenzüberschreitende Nutzung von E-Commerce-Plattformen zu vereinfachen und die Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zu verbessern. Letzteres betrifft insbesondere die Platform-to-Business-Verordnung, die Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Plattformen fördern soll (s. cepAnalyse). |
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| | | Innovation | Infrastruktur | Industrie |
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| Industriepolitik: Neue Strategie für die grüne Transformation Die Kommission will am 26. Februar eine Mitteilung zu einem „Clean Industrial Deal“ (s. cepInput 17/2024) vorlegen. Ziel ist es, die Umsetzung der im Rahmen des EU Green Deal beschlossenen Maßnahmen mit einem strategischen Fokus auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und den Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze zu verbinden. Dazu sollen administrative Erleichterungen eingeführt und Anreize für private Investitionen geschaffen werden. Ein besonderer Fokus soll auf die Sicherung des Zugangs zu einer kostengünstigen, nachhaltigen und sicheren Versorgung mit Energie und Rohstoffen gelegt werden. Dazu soll der Aufbau europäischer Leitmärkte für die Entwicklung, Produktion und Anwendung grüner Technologien gefördert werden. Zudem sollen Planungs-, Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren für grüne Industrieprojekte beschleunigt werden. |
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| | | | Aktionsplan für bezahlbare Energie Die Europäische Kommission will am 26. Februar einen „Aktionsplan für bezahlbare Energie“ vorstellen. Darin will sie Maßnahmen ankündigen, mit denen die Energiepreise für Privathaushalte und Unternehmen gesenkt und die Industrie bei der Dekarbonisierung unterstützt werden sollen [cepInput Mission Letters 4/2024]. Die Energiepreise in Europa sind höher als in den meisten anderen großen Volkswirtschaften. Nach dem starken Anstieg der Energiepreise infolge des russischen Einmarsches in der Ukraine 2022 ist es unwahrscheinlich, dass sie auf das Vorkrisenniveau zurückkehren werden. Zum einen kann die Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe nicht kurzfristig beendet werden, zum anderen erfordert die Transformation zu einem dekarbonisierten Energiesystem erhebliche Investitionen. Hohe Kosten für heimische und importierte Energie belasten Privathaushalte und schwächen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Die Maßnahmen sollen in den kommenden Monaten auf europäischer und nationaler Ebene weiter konkretisiert werden. Der Aktionsplan soll Teil des „Clean Industrial Deal“ sein und von einem Fahrplan zur Beendigung der russischen Energieimporte begleitet werden, mit dem der „REPowerEU-Plan“ [cepAdhoc 4/2022] umgesetzt werden soll. |
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| | | Finanzmärkte | Binnenmarkt |
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| Omnibus-Paket: Erste Vorschläge zur Reduktion und Konsolidierung von EU-Berichtspflichten Am 26. Februar 2025 will die Kommission ein sogenanntes Omnibus-Paket, bestehend aus einer Mitteilung und einer Omnibus-Verordnung, vorlegen. Mit einem solchen Omnibus-Rechtsakt werden üblicherweise mehrere EU-Rechtsakte im Rahmen der Vorlage eines einzelnen Gesetzgebungsvorschlags angepasst. Hintergrund des Omnibus-Pakets ist die Erkenntnis, dass die EU in den kommenden Jahren ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken sollte. Um diesem Ziel näher zu kommen, will die Kommission zahlreiche Berichtspflichten, die in den letzten Jahren auf EU-Ebene geschaffen wurden, wieder abbauen, konsolidieren und vereinfachen. So hat sich die Kommission das Ziel gesetzt, die Berichtspflichten um mindestens 25% und für kleine und mittlere Unternehmen sogar um mindestens 35% zu reduzieren. Ein erster Schritt soll nun mit der geplanten Omnibus-Verordnung erfolgen. So plant die Kommission insbesondere eine Anpassung von drei vielfach diskutierten EU-Rechtsakten, die umfangreiche, teils inkongruente, überlappende und widersprüchliche Berichtsanforderungen enthalten. Das sind (1) die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung [Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD, (EU) 2022/2464, s. cepAnalyse], (2) die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen [Green Taxonomy Regulation, (EU) 2020/852 s. cepAnalyse], sowie (3) die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit [Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD, (EU) 2024/1760, s. cepAnalyse]. Die Kommission will dabei erstens eine engere Ausrichtung der zu berichtenden Daten an die Bedürfnisse von Investoren. Zweitens will sie die Fristen, ab wann die Berichtspflichten gelten, verhältnismäßiger gestalten. Drittens soll der Berichtsfokus stärker auf Unternehmensaktivitäten gelenkt werden, die als besonders schädlich gelten. Viertens will sie die Berichtspflichten so gestalten, dass Investoren nicht von Anlagen in kleine Unternehmen Abstand nehmen, die sich mitten in der Transition befinden. Und fünftens will die Kommission kleine Unternehmen in der Lieferkette schonen (Vermeidung des „Trickle-Down-Effekts“). Außerdem plant die Kommission die Schaffung einer neuen Kategorie zur Unternehmensgröße. So soll es künftig neben den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf der einen Seite und den Großunternehmen auf der anderen Seite zusätzlich dazwischen die Kategorie der „small mid caps“ geben. Ähnlich wie KMU sollen auch die „small mid caps“ von Erleichterungen bei den Berichtspflichten profitieren. Am 17. Dezember 2024 haben bereits vier Bundesministerien gemeinsam Vorschläge zur Verringerung der administrativen Lasten für Unternehmen im Hinblick auf die CSRD unterbreitet. Am 18. Januar 2025 legte die Europäische Volkspartei (EVP) Ideen zum Bürokratieabbau vor. Diese enthielten ebenfalls Vorschläge im Hinblick auf die Ausgestaltung der geplanten Omnibus-Verordnung. Darüber hinaus hat die französische Regierung am 20. Januar 2025 Vorschläge präsentiert, welche regulatorischen Anpassungen sie im Rahmen des Omnibus-Pakets für notwendig erachtet. |
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| | | | Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
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| | Plattform für nachhaltige Finanzen: Vorschläge zur Fortentwicklung der grünen Taxonomie Die Plattform für nachhaltige Finanzen, eine Beratungsgruppe der EU-Kommission, hat am 8. Januar 2025 Vorschläge zur Fortentwicklung der grünen Taxonomie vorgelegt. In einem Berichtsentwurf präsentierte sie vorläufige Empfehlungen zur Überarbeitung des delegierten Rechtsakts zum Klimaschutz ((EU) 2021/2139) und zur Aufnahme weiterer Wirtschaftstätigkeiten in die grüne EU-Taxonomie. Zeitgleich hat sie auch eine Konsultation zu dem Berichtsentwurf gestartet. Der Berichtsentwurf enthält Empfehlungen zur Überarbeitung der technischen Bewertungskriterien für wirtschaftliche Tätigkeiten, die bereits Teil des delegierten Rechtsakts zum Klimaschutz sind. Dabei handelt es sich insbesondere um Empfehlungen zur konkreten Überprüfung und Aktualisierung dieser Kriterien. Zudem macht die Plattform Vorschläge zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und der Konsistenz der Kriterien. Auch enthält der Bericht Ideen zur Anpassung bestimmter Kriterien an neue wissenschaftliche Ergebnisse und technologische Entwicklungen. Der Berichtsentwurf enthält zudem Empfehlungen für die Aufnahme zusätzlicher Wirtschaftstätigkeiten in die grüne Taxonomie. Dazu zählen etwa Tätigkeiten von Raffinerien, sofern sie einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten oder Bergbautätigkeiten, sofern sie dem Klimaschutz dienen. Auch weitere digitale Lösungen und Dienstleistungen, die dem Umweltschutz dienen, werden genannt. In Bezug auf die Aufnahme anderer Tätigkeiten, wie die Herstellung von Rettungsflugzeugen, die Instandhaltung von Tunneln und Brücken, die Herstellung von Reifen und energieeffizienten Geräte in der Industrie enthält der Bericht noch keine abschließenden Empfehlungen, sondern zunächst nur Fortschrittsberichte. Er enthält aufgrund begrenzter Ressourcen der Plattform auch noch keine Kriterien für all jene Telekommunikationsnetze, die einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 5. Februar 2025. Zur Konsultation EBA-Leitlinien: Konsultation zu ESG-Szenarioanalysen Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 16. Januar 2025 eine Konsultation zu einem Entwurf von Leitlinien zur Analyse von Umwelt-, Sozial- und Governance-Szenarien (ESG) gestartet. Diese sollen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken ergänzen, die die EBA bereits am 9. Januar 2025 vorgelegt hat. Während letztere Anforderungen an Banken zur Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken festlegt, soll die Leitlinie zu ESG-Szenarioanalysen ausformulieren, welche Erwartungen sie an Banken hegt, wenn diese solche Analysen nutzen, um zu testen, wie widerstandsfähig sie gegenüber den negativen Auswirkungen von ESG-Faktoren sind. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 16. April 2025. Zur Konsultation |
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| | | Überarbeitung der EU-Wettbewerbsregeln für Technologietransfers Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur möglichen Überarbeitung der Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung (TTBER) und der dazugehörigen Leitlinien eingeleitet. Die TTBER regelt, unter welchen Bedingungen bestimmte Technologietransfer-Vereinbarungen vom Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen nach Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgenommen sind. Ziel ist es, klare und einfache Regeln für wettbewerbsfördernde Lizenzvereinbarungen zu schaffen, um – ganz im Sinne der neuen EU-Wettbewerbsagenda – Technologietransfers zu erleichtern, Forschung und Entwicklung anzuregen und Innovationen zu fördern. Die Konsultation ist Teil einer Folgenabschätzung, die an die Evaluierung der aktuellen Regeln im November 2024 anschließt. Die Kommission prüft, ob die bestehende Verordnung verlängert, angepasst oder auslaufen gelassen werden sollte. Im Fokus stehen dabei unter anderem neue Herausforderungen durch die Digitalisierung, insbesondere der Umgang mit Datenlizenzierungen in Technologietransfer-Vereinbarungen, praktische Schwierigkeiten bei der Anwendung der Marktanteilsschwellen für Technologiemärkte, eine Überprüfung von Regelungen zu Technologiepools und Lizenzverhandlungsgruppen sowie die Harmonisierung mit kürzlich überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnungen. Interessierte Unternehmen, Anwaltskanzleien, Wissenschaftler sowie nationale Wettbewerbsbehörden sind aufgerufen, ihre Stellungnahmen bis zum 25. April 2025 auf dem „Have your Say“-Portal der Kommission einzureichen. Die Ergebnisse der Konsultation fließen in die geplante Überarbeitung der Vorschriften ein, die voraussichtlich im Sommer 2025 in einem ersten Entwurf veröffentlicht wird. Die Endfassung der überarbeiteten TTBER und Leitlinien wird für das zweite Quartal 2026 erwartet. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 25. April 2025. Zur Konsultation |
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| | | 6. Februar 2025 Luxemburg EU-Generalanwalt Szpunar verkündet im Verfahren gegen die Russmedia Digital SRL und Inform Media Press (C-492/23) seine Schlussanträge, die im Gerichtskalender des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ursprünglich bereits für den 12. Dezember 2024 angekündigt waren. In dem von einem rumänischen Gericht vorgelegten Verfahren geht es um die Haftung eines Host-Dienstleisters für eine Anzeige, die verunglimpfende und beleidigende Inhalte über die Klägerin enthielt. Der Anzeige zufolge bot die Klägerin sexuelle Dienstleistungen an, und es wurden Fotos und die Telefonnummer der Klägerin abgebildet. Die Anzeige war von einem Dritten unautorisiert auf der Plattform der Russmedia veröffentlicht und danach von anderen Werbe-Websites aufgegriffen und weiterverbreitet worden. Die Klägerin verlangt von Russmedia immateriellen Schadensersatz, da Russmedia als Inhaberin der Plattform für die Schaltung der offensichtlich rechtswidrigen Anzeige verantwortlich sei. Rechtlich betrifft das Verfahren unter anderem den Graubereich zwischen datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit und dem grundsätzlichen Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht im Internet. Unter anderem geht es um die Frage, ob Russmedia sich auf die – mittlerweile im Digitale-Dienste-Gesetz geregelten – Haftungsbefreiungsregelungen der E-Commerce-Richtlinie berufen kann. Dies könnte fraglich sein, weil Russmedia über die Rolle eines passiven Hosting-Dienstleisters hinausgeht und sich zudem Nutzungsrechte an den auf ihrer Plattform veröffentlichten Inhalten vorbehält. Außerdem will das rumänische Gericht wissen, inwieweit Hosting-Dienstleister als datenschutzrechtlich Verantwortliche Anzeigen vor Veröffentlichung inhaltlich auf ihre Grundrechtswidrigkeit prüfen und inwieweit sie Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, um das Kopieren und die Weiterverbreitung des Inhalts der über ihre Plattform veröffentlichten Anzeigen zu verhindern oder einzuschränken. 13. Februar 2025 Luxemburg Der Europäische Gerichtshof (EuGH) trifft in der Rechtssache C-383/23 ein wichtiges Urteil zur Höhe von Geldbußen bei Datenschutzverstößen. Gemäß Art. 83 Abs. 4-6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können nationale Datenschutzaufsichtsbehörden gegen ein „Unternehmen“ eine Geldbuße von bis zu 2% bzw. 4% „seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs“ verhängen. Der EuGH entscheidet darüber, wie der Begriff „Unternehmen“ in diesem Zusammenhang auszulegen ist und ob für die Bemessung der Geldbuße auf den konzernweiten Umsatz der Unternehmensgruppe (wirtschaftliche Einheit) oder nur auf den Umsatz der Tochtergesellschaft abzustellen ist, die gegen die DSGVO verstoßen hat. Nach Auffassung der mit dem Fall befassten dänischen Behörde ist bei der Berechnung von DSGVO-Geldbußen nicht der Einzelumsatz des verstoßenden Unternehmens zugrunde zu legen, sondern der Gesamtumsatz der Unternehmensgruppe, zu der das Unternehmen gehört. Dies ergebe sich aus Erwägungsgrund 150 der DSGVO, wonach „der Begriff ‚Unternehmen‘ im Rahmen der Festlegung von Geldbußen so wie im EU-Wettbewerbsrecht (Artikel 101 und 102 AEUV) verstanden werden solle. Als „Unternehmen“ gelte somit die „wirtschaftliche Einheit“, zu der das zuwiderhandelnde Unternehmen gehört, auch wenn diese Einheit aus mehreren juristischen oder natürlichen Personen bestehe. Zur Berechnung der Geldbuße sei somit der (höhere) Umsatz der Unternehmensgruppe, das heißt des Konzerns anzusetzen, dem das zuwiderhandelnde Unternehmen angehöre. Demgegenüber geht die betroffene dänische ILVA S/A davon aus, dass bei der Berechnung der Geldbuße ausschließlich ihr eigener Umsatz, d.h. der Umsatz der zuwiderhandelnden Tochtergesellschaft, heranzuziehen sei. Es liegt nahe, dass der Gerichtshof an seine Ausführungen des Gerichtshofs in der Sache „Deutsche Wohnen“ (Rs. C-807/21) anknüpfen und entscheiden wird, dass bei der Berechnung der Höchstgrenze einer Geldbuße der Umsatz der wirtschaftlichen Einheit (also des Konzerns) heranzuziehen ist, zu dem das Unternehmen gehört. Laut Generalanwältin Medina kann der (höhere) Konzernumsatz auch bei der Festlegung der Höhe der konkreten, tatsächlichen Geldbuße zu berücksichtigen sein, jedoch nur als einer von zahlreichen Faktoren neben den übrigen Umständen des Einzelfalls und nur dann, wenn dies für eine wirksame und abschreckende Sanktion erforderlich und verhältnismäßig ist. Auch nach den Leitlinien 04/2022 des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) für die Berechnung von DSGVO-Geldbußen ist der (Ausgangs-)betrag einer solchen Buße umsatzabhängig zu berechnen bzw. anzupassen. Schon wegen der bei Heranziehung des Konzernumsatzes erhöhten Bandbreite könnten Bußgelder gegen Großunternehmen damit künftig höher ausfallen. |
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| | | cepInput: Grundzüge einer transformativen Ordnungspolitik |
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| | Die Wirtschaft in Europa, allen voran in Deutschland, stagniert, die Transformation stockt. Henning Vöpel, Vorstand des Centrums für Europäische Politik (cep), sieht ein Ungleichgewicht zwischen Marktwirtschaft und Regulierung als Hauptursache. Schuld trage eine regierungsübergreifende Fehlausrichtung der Wirtschaftspolitik. Zum cepInput |
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| | cepInput: Trade-Offs and Risks in EU Digital Policy |
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| | Die EU will den Abstand zu führenden Digitalnationen wie den USA verkleinern – auch mit einer neuen Kommissarin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie. Doch schon ihr Titel zeigt: Die EU-Digitalpolitik steckt in einem Trilemma. Das Centrum für Europäische Politik (cep) warnt vor Risiken durch Zielkonflikte – und beschreibt mögliche Auswege. Zum cepInput |
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| | cepStudie: Dekarbonisierung des Straßenverkehrs durch eine global wettbewerbsfähige EU-Automobilindustrie |
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| | Flexibel aus der Krise der Automobilindustrie: Die EU sollte mit Blick auf CO2-Grenzwerte stärker auf Technologieoffenheit und eine marktgetriebene Dekarbonisierung setzen. Nur so seien robuste Wettbewerbsfähigkeit und ehrgeizige Klimaziele miteinander vereinbar. Das ist das Ergebnis einer Studie des Centrums für Europäische Politik (cep) im Auftrag des Europäischen Automobilherstellerverbandes (ACEA). Zur cepStudie |
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| | cepInput: An Economic Security Doctrine For Europe |
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| | Schutzzölle, Protektionismus, Nationalismus: Mit der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump wird das globale wirtschaftliche Umfeld für die Europäische Union (EU) noch unsicherer. Das Centrum für Europäische Politik (cep) rät Europa in einer neuen Studie zu einer abgestimmten Strategie und der Vertiefung interkontinentaler Partnerschaften. Zum cepInput |
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| | cepPolicyBrief: Wie zukunftsorientiert sind die Wahlprogramme? Eine empirische Analyse mit Künstlicher Intelligenz zur Bundestagswahl 2025 |
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| | Ob Digitalisierung, Bildung oder Wirtschaft: Zur Bundestagswahl nehmen die Parteien die Zukunft verstärkt in den Blick – jedoch ohne konkrete Gestaltungsvorschläge und Instrumente. Das ist das Ergebnis einer KI-Analyse der Wahlprogramme durch das Centrum für Europäische Politik (cep) und die Zukunft-Fabrik.2050. Zum cepPolicyBrief |
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| | | Die internationale Webseite „Common Ground of Europe” geht auf eine Initiative des Centres for European Policy Network (cep) zurück. Auf commongroundeurope.eu sammelt das cep vor allem englischsprachige Beiträge, Artikel und Interviews von Entscheidungsträgern und Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wir laden Sie herzlich dazu ein, durch unser Schaufenster nach Europa zu blicken. Im Folgenden finden Sie Beispiele aus dem vergangenen Monat. |
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| Smarter, Not Harder: A Research-Driven Agenda for Europe's AI Sovereignty |
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| Da die EU im Bereich der KI hinter den USA und China zurückliegt, könnte ein klügerer Fokus auf Software, dezentrale Systeme und Humankapital der beste Weg nach vorne sein. Durch die Nutzung algorithmischer Innovationen und synthetischer Daten bei gleichzeitiger Vermeidung eines kostspieligen Hardware-Wettlaufs kann Europa seinen eigenen Weg zur KI-Souveränität einschlagen. Dieser Ansatz sichert die Wettbewerbsfähigkeit und steht im Einklang mit den europäischen Grundwerten. Zum Beitrag |
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| | Genesis - The Creation of a New World by Superhuman AI |
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| „Genesis“, das neue Buch, das kürzlich von Henry A. Kissinger, Craig Mundie und Eric Schmidt veröffentlicht wurde, strotzt nur so vor Kühnheit, denn es kündigt den bevorstehenden Anbruch eines völlig neuen Schöpfungszyklus an – technologisch, biologisch, soziologisch. Zum Beitrag |
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| | | Liebe Leserinnen, liebe Leser, Franziskanermönch Peter Amendt sagt: „Weitsichtig ist, wer nicht zu kurz schaut.“ Ihr Dr. Jörg Köpke |
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