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Liebe Leserinnen, liebe Leser, als Journalist beschäftige ich mich seit Jahren mit den neuesten Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz (KI). Und ich habe schon so manche beeindruckende Anwendung erlebt, die unser Leben einfacher und angenehmer machen kann. Doch je weiter wir in die Welt der KI eintauchen, desto mehr gibt es auch Anlass zur Sorge. In der Theorie kann KI dazu beitragen, unsere Welt sicherer, effizienter und gerechter zu gestalten. Aber in der Praxis werden wir immer wieder mit den Risiken und Nebenwirkungen dieser Technologie konfrontiert. Bestes Beispiel: sogenannte Deepfakes, manipulierte Videos und Bilder, die so täuschend echt sind, dass sie von echten Aufnahmen kaum zu unterscheiden sind. Die Gefahr besteht darin, dass Falschinformationen gezielt verbreitet werden und dadurch die öffentliche Meinung manipulieren. Wollen wir das? Auch in der Arbeitswelt gibt es Bedenken bezüglich der Auswirkungen von KI. Viele Jobs, die bisher von Menschen ausgeführt wurden, könnten durch Maschinen und Algorithmen ersetzt werden. Ein weiteres Problem ist die Transparenz von KI. Viele der verwendeten Algorithmen sind komplex. Maschinen treffen Entscheidungen, die wir nicht nachvollziehen können. Das birgt die Gefahr von Diskriminierung und Ungerechtigkeit, insbesondere beim Einsatz von KI in der Justiz oder in der Gesundheitsversorgung. Natürlich gibt es auch positive Entwicklungen auf dem Gebiet der KI. Aber wir dürfen nicht naiv sein und die Risiken und Nebenwirkungen ignorieren. Ist KI also Segen oder Fluch? Die Antwort hängt letztlich von uns ab und von der Art und Weise, wie wir diese Technologie nutzen und gestalten. Herzliche Grüße Jörg Köpke |
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Liebe Leserinnen, liebe Leser, Hand aufs Herz: Haben Sie geglaubt, dass dieser Text von mir, der realen Person Jörg Köpke, stammt? Dann haben Sie sich getäuscht. In Wahrheit stammt er von ChatGPT, einem KI-Anwendungsprogramm, das die Aufgabe hatte, einen Text im Stil von Jörg Köpke zu schreiben. Einen Text, der sich kritisch mit KI befasst. Der Job wurde durch das Programm in 20 Sekunden mühelos erledigt. Wie von Geisterhand. Sie müssen zugeben: Das macht Angst. Und das sollte es auch. KI ist inzwischen in der Lage, ungezählte Prozesse und Arbeitsschritte zu übernehmen, für die bislang noch Journalisten, Texter, Werber, Juristen, Ärzte, Therapeuten und viele andere Berufssparten notwendig sind. Keine technische Revolution seit Erfindung der Dampfmaschine wird unser Arbeitsleben in nur wenigen Jahren derart revolutionieren wie die Künstliche Intelligenz. Erstaunlicherweise ist diese Erkenntnis nicht einmal ansatzweise ins gesellschaftliche Bewusstsein vorgedrungen. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich dies rasend schnell ändern wird – und muss. KI ist nicht das einzige spannende Thema, mit dem wir uns im vorliegenden Newsletter befassen. Es geht unter anderem auch um Grünen Wasserstoff, 30 Jahre Binnenmarkt, das sogenannte Recht auf Reparatur und die Reform des EU-Strommarktdesigns. Ich wünsche Ihnen viele Freude bei der Lektüre. Bleiben Sie uns gewogen – und wenn ich „uns“ schreibe, meine ich tatsächlich „uns“: eigenständig denkende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Ihnen gern persönlich durch das Dickicht von EU-Richtlinien helfen. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep |
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Technologie und Infrastruktur |
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Grüner Wasserstoff: Kommission plant Europäische Wasserstoffbank Die Kommission will in den nächsten Wochen mit der Europäischen Wasserstoffbank einen Vorschlag für ein neues Förderinstrument für grünen Wasserstoff vorlegen. Es soll den zügigen Aufbau von Wasserstoffmärkten in Europa unterstützen. Dazu sollen insgesamt 3 Milliarden Euro aus dem Innovationsfonds bereitgestellt werden. Noch ist unklar auf Basis welcher Mechanismen die Mittel verteilt werden sollen. Im Green Deal Industrial Plan wird von der Kommission ein Marktprämienmodell auf Basis von wettbewerblichen Ausschreibungen ins Spiel gebracht. Dem steht das alternative Modell einer anfänglich staatlich garantierten Festvergütung für grünen Wasserstoff gegenüber. Auch die Frage, ob neben der Anbieter- auch die Nachfrageseite in die Förderung einbezogen werden soll, und wenn ja in Form welcher Sektoren, ist offen. Für die Effektivität der Fördermaßnahme wird es eine große Rolle spielen, ob gezielt Investitionen in Regionen mit hohem Nachfragepotenzial incentiviert werden können (s. cepInput 1/2023). Überregionale Ausschreibungsverfahren und die Bewahrung von Preissignalen sind entscheidende Anforderungen an das Design. |
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Jubiläum: 30 Jahre Binnenmarkt Die Kommission will am 8. März eine Mitteilung zum dreißigjährigen Jubiläum des Binnenmarktes herausgeben. Die Veröffentlichung war ursprünglich für den 22. Februar geplant. In der Mitteilung wird sie zum einen die Vorteile und Erfolge des Binnenmarkts darlegen. Zum anderen wird sie bestehende Hemmnisse und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Binnenmarkts aufzeigen. Ein funktionierender Binnenmarkt ist notwendig, um das Kommissionsziel einer offenen und zugleich strategisch autonomen EU zu erreichen. Digitalisierung im Gesellschaftsrecht: Kapitalgesellschaften sollen online gegründet werden können Die Kommission will am 29. März eine Richtlinie zur stärkeren Nutzung digitaler Werkzeuge und Prozesse im Gesellschaftsrecht vorschlagen. Die bereits bestehende Digitalisierungsrichtlinie [(EU) 2019/1151] sieht unter anderem vor, dass Kapitalgesellschaften online gegründet werden können. Die neue Richtlinie soll insbesondere die grenzüberschreitende Nutzung von Daten, die in behördlichen Registern eines Mitgliedstaates vorhanden sind, erleichtern. Gezielte Beihilfen: Europäische Industrie soll CO2-neutral werden Die Kommission will am 14. März das sogenannte Netto-Null-Industrie-Gesetz vorschlagen, also ein Gesetz über eine CO2-neutrale Industrie. Erreicht werden soll dies durch gezielte Beihilfen für saubere Produktionsanlagen sowie eine vereinfachte und beschleunigte Genehmigung solcher Anlagen. Zudem möchte die Kommission die Verbreitung sauberer Technologien durch Normen unterstützen. |
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Reform des EU-Arzneimittelrechts: Kommission will offenbar im März Vorschlag präsentieren Die Kommission wird voraussichtlich am 29. März Vorschläge für eine umfassende Reform der Arzneimittelvorschriften vorlegen. Diese soll nicht nur das allgemeine EU-Arzneimittelrecht umfassen, sondern auch die Vorschriften zu Kinderarzneimitteln und zu Arzneimitteln für seltene Krankheiten. Die jeweiligen Kommissionsvorschläge wurden bereits mehrfach verschoben. Ziel der Kommission ist es, dass der Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln und die Versorgungssicherheit gewährleistet sind. Wie wichtig dies ist, zeigt sich vor allem vor dem Hintergrund aktueller Lieferengpässe. Zudem will die Kommission Anreize zur Entwicklung und Herstellung von Antibiotika setzen. Aufgrund von Antibiotikaresistenzen werden neue und wirksame Antibiotika benötigt, um Infektionskrankheiten beim Menschen behandeln zu können (s. dazu cepInput 2/2023, cepAnalyse 1/2018 und cepAnalyse 2/2020). Bei der Überarbeitung der Vorschriften zu Kinderarzneimitteln und Arzneimitteln für seltene Krankheiten wird es auch vor allem um Anreizsysteme gehen. So betreffen seltene Krankheiten nur relativ wenige Menschen und gehen oftmals mit chronischen oder lebensbedrohlichen Leiden einher. Da der Markt für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten entsprechend klein ist, bestehen nur noch wenige Anreize, in diesen Bereich zu investieren. Medizinprodukteverordnung: EU-Parlament gibt grünes Licht für längere Übergangsfristen Als Folge des vor mehr als zehn Jahren bekannt gewordenen Brustimplantate-Skandals setzte die sogenannte Medizinprodukteverordnung [(EU) 2017/745] 2017 strengere Zulassungsregeln fest. Diese gelten inzwischen nicht nur für neue, sondern auch für zuvor bereits zertifizierte Medizinprodukte. Auch diese müssen sich einer neuerlichen Bewertung unterziehen oder können deshalb höheren Risikoklassen angehören. Die Folge sind teils erhebliche Kostensteigerungen und ein erhöhter bürokratischer Aufwand. Insbesondere Zertifizierungsstellen sind den dadurch verursachten Anforderungen mangels ausreichender Kapazitäten oftmals nicht gewachsen. All dies führt zu Lieferengpässen bei lebenswichtigen Medizinprodukten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Kommission längere Übergangsfristen vorgeschlagen. Das cep hatte seit Ende 2019 mehrfach auf diese Problematik hingewiesen und sich für eine solche Verlängerung ausgesprochen (s. unter anderem cepAdhoc). Das EU-Parlament hat nun dem Vorschlag der Kommission zugestimmt. Demnach erhalten Medizinprodukte höherer Risikoklassen, wie Herzschrittmacher oder Hüftimplantate, eine Fristverlängerung von drei Jahren (bis Ende 2027) und solche mittlerer oder geringerer Risikoklassen, wie Spritzen, von vier Jahren (bis Ende 2028). Das formale Verfahren endet mit der Zustimmung des Rates. Die Gesundheitsminister tagen in entsprechender Ratsformation wieder am 14. März (s. Termine). |
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Recht auf Reparatur: Kommission will Vorschlag im März präsentieren Die Kommission wird voraussichtlich am 22. März den Entwurf über ein sogenanntes Recht auf Reparatur vorstellen. Sie hatte den Vorschlag zuletzt immer wieder verschoben. Die Kommission will erreichen, dass Produkte durch Reparaturen oder die längere Bereitstellung von Updates und Upgrades länger nutzbar gemacht werden. Demnach hätten Unternehmen bislang nur ein begrenztes Interesse an der Herstellung ökologisch nachhaltiger Produkte. Ein Recht auf Reparatur stärke dagegen Verbraucherrechte und steigere die Ressourceneffizienz. So könnten etwa wertvolle Rohstoffe wie seltene Erden und klimaschädliche Emissionen eingespart werden. Das cep hatte bereits auf mögliche Ausgestaltungsoptionen hingewiesen und potenzielle Auswirkungen analysiert (s. cepInput 5/2022). |
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Verkehrssicherheit: Technische Überwachung von Straßenfahrzeugen Die Kommission will am 1. März 2023 im Rahmen ihrer Strategie Nachhaltige Mobilität [COM(2020) 789; s. cepAnalyse 9/2021] Vorschläge zur Aktualisierung der EU-Vorgaben zur technischen Überwachung von Straßenfahrzeugen veröffentlichen. Hierzu zählen Richtlinien über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern [2014/45/EU; s. cepAnalyse 37/2012], über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen [2014/47/EU; s. cepAnalyse 42/2012] und über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge [1999/37/EG]. Hierdurch soll die Sicherheit des Straßenverkehrs erhöht, die Umweltverträglichkeit von Straßenfahrzeugen während ihrer gesamten Nutzungsdauer verbessert und der grenzüberschreitende Austausch von Überwachungsdaten erleichtert werden. |
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Strompreise: Reform des EU-Strommarktdesigns Die Kommission will am 14. März 2023 eine Reform des EU-Strommarktdesigns [s. cepInput 04/2019] durch Änderungen der Strombinnenmarkt-Verordnung [(EU) 2019/943; s. cepAnalyse 14/2017], der Strombinnenmarkt-Richtlinie [(EU) 2019/944; s. cepAnalyse 9/2017] und der REMIT-Verordnung [(EU) Nr. 1227/2011; s. cepAnalyse] vorschlagen. Angesichts der Energiekrise soll die Reform dazu beitragen, die Abhängigkeit der Strompreise von den Kosten fossiler Brennstoffe wie Erdgas zu verringern, erneuerbare Energien beschleunigt auszubauen sowie die Transparenz, Überwachung und Integrität des Strommarktes zu verbessern. Während zahlreiche EU-Mitgliedstaaten grundlegende Änderungen sowie die teilweise Fortführung der 2022 beschlossenen EU-Notfallmaßnahmen [Verordnung (EU) 2022/1854; s. cepAdhoc 10/2022] fordern, will sich die Kommission zunächst darauf konzentrieren, Privathaushalte und Unternehmen rasch von hohen Energiekosten zu entlasten. |
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Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament verhandeln regelmäßig im sogenannten Trilog über EU-Gesetzesvorhaben, um eine gemeinsame Position zu finden. Wir haben für Sie die wichtigsten Trilog-Einigungen seit dem letzten Newsletter zusammenstellt: |
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Grüne Anleihen: EU einigt sich auf europäischen Standard Am 28. Februar 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung über die Einführung eines EU- Standards für grüne Anleihen (European Green Bond Standard, s. cepAnalyse 26/2021) erzielt. Die Etablierung des Standards ist Teil der EU-Agenda zur nachhaltigen Finanzierung (Sustainable Finance, s. cepInput 14/2021). Der Standard ist für Emittenten von grünen Anleihen freiwillig. Greifen sie auf ihn zurück, müssen sie jedoch dafür sorgen, dass die Anleiheerlöse zur Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzt werden, die die Anforderungen der grünen Taxonomie [s. cepAnalyse 8/2019] erfüllen. Dies gilt, sofern für die Sektoren bereits auf dem Wege delegierter Rechtsakte nach der Taxonomie-Verordnung Bewertungskriterien festgelegt wurden [s. dazu auch cepInput 2/2022]. Bis zu 15% der Anleiheerlöse dürfen auch in Taxonomie-konforme wirtschaftliche Tätigkeiten fließen, für die noch keine Bewertungskriterien vorliegen. Alle Unternehmen, die auf Grundlage des neuen Standards grüne Anleihen begeben, sind zudem verpflichtet, Transparenz über die Verwendung der Anleiheerlöse walten zu lassen. Sie müssen auch darüber berichten, inwiefern die getätigten Investitionen in die Pläne des Unternehmens hin zur Klimaneutralität einfließen. Externe Prüfer, für die ein Registrierungs- und Aufsichtssystem etabliert wird, sollen ferner untersuchen, inwiefern die Anleihen nach dem Standard auch tatsächlich „grün“ sind und die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen der vorläufigen Einigung nun noch zustimmen. Die Verordnung soll dann ein Jahr später Inkrafttreten. |
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Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt: |
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Zukunft des Telekommunikationssektors: Kommt die Beteiligung von Tech-Firmen an Netzausbaukosten? Die Kommission hat am 23. Februar 2023 eine Konsultation über die Zukunft des Telekommunikationssektors eingeleitet. Dabei will die Kommission insbesondere in Erfahrung bringen, welche Telekommunikationsinfrastrukturen aufgrund der fortschreitenden technologischen Entwicklungen künftig benötigt werden und wie diese finanziert werden sollen. Ein Schwerpunkt dliegt auf der Frage, inwiefern sich Tech-Unternehmen, die für einen Großteil des Traffic im Internet verantwortlich sind, also etwa Netflix und Youtube, an den Kosten für den Ausbau der Infrastrukturen beteiligen sollten („fair share“). Die Konsultation fragt zudem nach, wie sichergestellt werden kann, dass finanzschwache beziehungsweise sozial bedürftige Verbraucher auch künftig Zugang zu grundlegenden Breitbanddiensten zu erschwinglichen Preisen erhalten. Ebenso geht es darum, ob Barrieren für eine grenzüberschreitende Konsolidierung des Telekommunikationssektors bestehen, inwiefern ein (stärker) integrierter Funkfrequenzmarkt in der EU Vorteile hätte und ob der Einfluss von Drittstaaten auf EU-Entscheidungen zur Harmonisierung von Funkfrequenzen Gefahren für die Souveränität der EU birgt. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 19. Mai 2023. Zur Konsultation |
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Tabakkonsum: Kommission will „Generation Rauchfrei“ Die Kommission sieht Tabakkonsum als das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko an. In der EU sind pro Jahr über ein Viertel aller Krebserkrankungen und fast 700.000 Todesfälle auf Tabakkonsum zurückzuführen. Da sich Tabakmärkte verändern, neuartige Produkte wie etwa erhitzte Tabakerzeugnisse oder nikotinfreie E-Zigaretten zunehmend verbreitet sind und auch neue Werbe- und Absatzmöglichkeiten bestehen, will die Kommission die bestehenden Vorschriften überprüfen. Die Evaluierung soll zeigen, ob die derzeitigen produktspezifischen Vorschriften sowie diejenigen zu Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring weiterhin geeignet sind, um die Ziele des EU-Plans gegen den Krebs zu erreichen. Hauptziel ist es, den Anteil von zurzeit 25% Rauchern an der Gesamtbevölkerung auf 5% bis 2040 zu reduzieren und dadurch eine sogenannte Generation Rauchfrei zu schaffen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 16. Mai 2023. Zur Konsultation |
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6.-7. März 2023 Stockholm Ministertreffen. Es geht um das Ausloten von Möglichkeiten, dem Problem sogenannter antimikrobieller Resistenzen (s. dazu cepInput 2/2023, cepAnalyse 1/2018 und cepAnalyse 2/2020) effektiv zu begegnen. Zudem sollen der nachhaltige Zugang zu sowie die Entwicklung von neuen Antibiotika in Europa verbessert werden. 9.-10. März 2023 Stockholm Informelles Treffen der Minister für Handel. Es geht unter anderem um EU-USA-Beziehungen und die Frage, wie die EU kompetitiver werden kann. 13.-16. März 2023 Straßburg Sitzung des Europäischen Parlaments. Es geht unter anderem um den Data Act (s. cepAnalyse 11/2022) und „Fit for 55“ (s. cepAnalyse 9/2022). Zum Datengesetz soll es eine Debatte und ggf. eine Abstimmung über die Position des Parlaments zur Verordnung geben. Der federführende Industrieausschuss hatte im Februar seine Position festgelegt (siehe cepAktuell). 13. März 2023 Brüssel Treffen der Euro-Gruppe. Es geht unter anderem um Entwicklungen in den Euro-Ländern, wie Inflation und Wechselkursentwicklungen, sowie den digitalen Euro. 14. März 2023 Brüssel Treffen des Rats für Gesundheit. Es geht unter anderem um die an die Europäische Arzneimittel-Agentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte, die Strategie der EU für globale Gesundheit und um die Medizinprodukte-Verordnung. 14. März 2023 Brüssel Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin). Es geht unter anderem um die wirtschaftliche Erholung der europäischen Wirtschaft und die Folgebesprechung zum G20-Treffen der Finanzminister und Leiter von Zentralbanken. 23./24. März Brüssel Treffen des Europäischen Rates. Es geht unter anderem um die Ukraine, Energie, Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarkt und Wirtschaft. 29.-30. März 2023 Brüssel Sitzung des Europäischen Parlaments.* * Die genaue Agenda stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. |
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Ausgewählte cepPublikationen |
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cepAnalyse: Produkthaftung |
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| Mehr Rechte im Schadensfall: Die Kommission hat eine Neufassung der Produkthaftungsrichtlinie vorgelegt. Im Fokus steht die Anpassung der aus 1985 stammenden Richtlinie an Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft. So soll Software künftig EU-weit als Produkt gelten. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht Rechte von Geschädigten gestärkt, warnt jedoch im Detail vor Rechtsunsicherheit und Unschärfen. Zur cepAnalyse 2/2023 |
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Studie der Stifung Famileinunternehmen und des Centres for European Policy Network: Regulatorische und finanzielle Belastungen durch EU-Gesetzgebung in vier Mitgliedstaaten - eine vergleichende Untersuchung |
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| Arbeitsverträge, Verdienstnachweise, Atteste: Deutsche Familienunternehmen ächzen unter den Lasten einer Bürokratie, die Ineffizienzen erzeugt – zum einen durch die Vorgaben der Europäischen Union selbst, zum anderen durch die wenig praxistaugliche Umsetzung und Handhabung in Deutschland, aber auch durch unterschiedliche Regeln in einzelnen Mitgliedstaaten. Das zeigt sich nicht zuletzt am Beispiel der Entsendung von Arbeitnehmern über Landesgrenzen hinweg. Zur Studie der Stiftung Familienunternehmen Zur deutschen Kurzfassung |
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cepInput: Die digitale Wünschelrute: Wie KI zu einer resilienteren Rohstoffversorgung beiträgt |
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| Die sichere Versorgung mit seltenen Metallen wie Lithium und Kobalt ist für Europas Transformation in eine digitale und nachhaltige Wirtschaft unerlässlich. Bislang sind Informationen über Rohstoffvorkommen lückenhaft und zufallsgetrieben. Auf hundert Suchen kommt im Schnitt allenfalls ein Treffer. Das cep rät deshalb zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI). Diese erhöhe ersten Praxistests zufolge die Trefferquote um etwa den Faktor 25 und mache Europa unabhängiger von Drittstaaten. Zum cepInput 3/2023 |
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Die neue internationale Webseite „Common Ground of Europe” geht auf eine Initiative des Centres for European Policy Network (cep) zurück. Auf commongroundeurope.eu sammelt das cep vor allem englischsprachige Beiträge, Artikel und Interviews von Entscheidungsträgern und Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Wir laden Sie herzlich dazu ein, durch unser Schaufenster nach Europa zu blicken. Im Folgenden finden Sie Beispiele aus dem vergangenen Monat. |
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| Pier Virgilio Dastoli: The Battle of Europe Europe is facing troubling times. The upcoming European Elections will take place on 9th of May 2024. For the first time, an alliance of conservatives and right-wing populists is imminent. Pier Virgilio Dastoli, president of the European Movement in Italy, outlines possible solutions. Zum Beitrag |
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| Nathalja Nolen: Why Europe Needs New Antibiotics Europe is lacking in the development of new antibiotics for the treatment of sometimes deadly infections. Support via grants from the EU and Member States have not had the desired effect. An incentives system for continuous innovation should be created. Zum Beitrag |
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| Sebastian Hartmann (MdB): Think European: Germany’s Digital Sovereignty and its National Security Cyberthreats everywhere: Globally, over 30,000 websites are hacked every day. European governments should think from a European perspective when trying to shield themselves from those attacks. Sebastian Hartmann, member of the German Bundestag, warns of national solo efforts. Zum Beitrag |
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Kolumne zur EU-Regulierung im Europe.Table |
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cep-Direktor Henning Vöpel veröffentlicht mit wechselnden Co-Autoren eine neue Artikelserie im Europe.Table. In der Serie zeigen die Autoren einmal im Monat auf, welche konkreten Auswirkungen neue regulatorische Eingriffe auf EU-Ebene auf die Unternehmen haben und sprechen Handlungsempfehlungen aus. |
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Der erste Beitrag gemeinsam mit Stephan Biallas, Senior Partner und Leiter der Mittelstandsberatung bei EY für Zentral- und Westeuropa, befasst sich mit dem Data Act. Sie finden ihn hier: Europe.Table. Dort können Sie sich kostenlos anmelden für den Europe.Table. Das Professional Briefing erscheint werktäglich per E-Mail. Die Redaktion bietet in ihren Artikeln ein breites Spektrum an tiefgründigen Analysen und News zur Europapolitik. |
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Liebe Leserinnen und Leser, ein deutsches Sprichwort besagt: Lug und Trug ist der Welt Acker und Pflug. Lassen Sie uns gemeinsam die Vorteile von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzen, ohne die Nachteile zu ignorieren. Ihr Dr. Jörg Köpke |
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