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„Choose Europe“
So heißt ein neues Programm der EU zur Anwerbung von internationalen Wissenschaftlern, das Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am 5. Mai in Paris an der Sorbonne vorstellten. Eine halbe Milliarde Euro soll dafür sorgen, Europa zu einer attraktiven Heimat und zu einem sicheren Hafen der freien Wissenschaft zu machen. Der Gedanke dahinter ist richtig, denn er verbindet die Verteidigung der europäischen Werte mit einer Stärkung der europäischen Wissenschaft. Doch das berechtigte Selbstbewusstsein darf nicht in Arroganz umschlagen, will man die kommenden Jahre nicht nur rhetorisch, sondern strukturell die Wissenschaft stärken. Die EU muss dafür ihre eigenen Hausaufgaben machen, denn Karrieren in der Wissenschaft sind in vielen europäischen Ländern nicht sehr attraktiv. Lediglich ausländische Spitzenforscher anzuwerben (und damit auch von woanders abzuwerben), ohne das eigene große Potenzial zu heben, könnte sogar Unmut hervorrufen. Wenn es aber gelingt, für die Wissenschaft insgesamt die Standortbedingungen zu verbessern, kann Europa womöglich an die großen Zeiten der Wissenschaft und Forschung anknüpfen. Denn immer und besonders in der Wissenschaft gilt: Qualität zieht Qualität an.
Eine informative Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Henning Vöpel
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellt das Programm "Choose Europe for science" am 5. Mai an der Pariser Sorbonne vor.
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Aktuelle EU-Vorhaben im Fokus des cep
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Bürokratieabbau: Omnibus 3 und 4
Am 16. und 21. Mai will die Kommission ihr drittes bzw. viertes Omnibus-Paket veröffentlichen. Der Begriff „Omnibus“ bezeichnet ein Gesetz, das viele andere Gesetze ändert. Ziel der Omnibus-Pakete ist es, die bürokratische Belastung für Unternehmen zu verringern. Die Kommission möchte bis zum Ende ihrer Amtszeit den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 25 % verringern, für mittelständische Unternehmen gar um 35 %. Das dritte Omnibus-Paket soll den Verwaltungsaufwand für landwirtschaftliche Unternehmen verringern. Das vierte Omnibus-Paket soll eine EU-weit einheitliche Definition für „small Mid-Caps“ enthalten. „Small Mid-Caps“, zumeist „Small-Cap-Unternehmen“ genannt, sind kleinere börsennotierte Unternehmen geringer Marktkapitalisierung. Zudem soll das Paket Befreiungen von bestimmten Berichts- und Compliance-Pflichten, für diese Unternehmen enthalten. Das Omnibus-Paket könnte auch Erleichterungen bei der Datenschutzgrundverordnung für kleine und mittlere Unternehmen enthalten. Bereits im Februar hatte die Kommission die Omnibus-Pakete 1 und 2 veröffentlicht. Sie sollen Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Nachhaltigkeitspflichten entlasten (Omnibus 1, siehe hierzu cep Adhoc zur Überarbeitung der Lieferkettenrichtlinie und cep Adhoc zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung) und Investitionen erleichtern (Omnibus 2).
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Binnenmarktstrategie für 2025: Abbau von Hürden und Bürokratie
Am 21. Mai will die Kommission eine neue Binnenmarktstrategie vorlegen. Ziel der Strategie ist es, regulatorische und administrative Hürden im Binnenmarkt zu verringern. Ein Schwerpunkt der Strategie wird der Abbau von Hemmnissen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen sein. Zudem wird sie Maßnahmen enthalten, die darauf abzielen, die Einhaltung und ordnungsgemäße Umsetzung der Binnenmarktvorschriften in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Erreicht werden soll dies u.a. durch eine bessere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sowie eine Digitalisierung von Prozessen und Verfahren. Schließlich wird die Binnenmarktstrategie eng mit der Initiative zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften verknüpft sein. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen.
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Umwelt | Energie | Klima | Verkehr
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Mitteilung zur Beendigung russischer Energieimporte
Die Kommission will am 6. Mai 2025 eine ursprünglich bereits für März angekündigte Mitteilung veröffentlichen, in der sie einen Fahrplan zur Beendigung russischer Energieimporte skizziert. Im RePowerEU Plan hatte die EU das Ziel verankert, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland weit vor 2030 schrittweise zu beenden ( cepAdhoc 4/2022). Auch nach der Schließung der Transgas-Pipeline durch die Ukraine bezieht die EU aber nach wie vor russisches Erdgas, insbesondere per Schiff als LNG. Mit einem konkreten Fahrplan möchte die Kommission nun einen Rahmen für die Beendigung auch dieser verbleibenden Energieimporte festlegen. Dabei wird es voraussichtlich um die konkrete Terminierung einer vollständigen Abkehr von russischem Gas gehen, sowie des Umgangs mit Mitgliedstaaten, die heute noch in erheblichem Maße auf russische Erdgasimporte angewiesen sind.
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Finanzmärkte| Binnenmarkt
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Start-ups and Scale-ups: Bessere Rahmenbedingungen für junge Unternehmen in der EU
Am 28. Mai 2025 will die Kommission eine Start-up and Scale-up-Strategie vorlegen. Für die Kommission sind Start-ups und Scale-ups entscheidend für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas. Sie können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Innovationslücke Europas gegenüber anderen wichtigen Wirtschaftsräumen zu schließen. Laut Kommission ist eine neue Strategie notwendig, da in der EU nach wie vor zahlreiche Barrieren für das Wachstum dieser noch jungen Unternehmen bestehen. Dies hätten auch die Berichte von Enrico Letta zur Zukunft des Binnenmarkts (s. hier) und von Mario Draghi zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU (s. hier) gezeigt. Im Rahmen der EU-Strategie will die Kommission daher Maßnahmen aufzeigen, um die Rahmenbedingungen für Start-ups und Scale-ups zu verbessern. Wie im Ende Januar 2025 vorgelegten „Kompass zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU“ (s. hier) angekündigt, soll die Strategie insbesondere Ideen zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Universitäten und Unternehmen und zur Vermarktung von Patenten enthalten. Ferner sollen Hindernisse im Hinblick auf den Zugang zu Risikokapital abgebaut werden. Zudem sollen Schritte skizziert werden, wie Start-ups und Scale-ups leichter Zugang zu Talenten, Fachkräften, modernster Infrastruktur, Wissen und Dienstleistungen erhalten können. Teil der Initiative soll auch ein „European Innovation Act“ sein. Damit sollen innovative Start-ups und Scale-ups leichter Zugang zu europäischen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen erhalten. Auch plant die Kommission die Einführung eines sogenannten „28. Regime“. Damit soll es innovativen Unternehmen ermöglicht werden, sich im Binnenmarkt nicht länger mit 27 verschiedenen Rechtssystemen auseinandersetzen zu müssen, sondern nur noch mit einem harmonisierten EU-Regelwerk. Dieses Regelwerk soll etwa Aspekte des Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrechts abdecken.
Im Rahmen einer Konsultation, die zwischen dem 17. Februar 2025 und dem 17. März 2025 durchgeführt wurde, hat die Kommission bereits Stimmen von Interessenträgern zu der geplanten EU-Strategie eingeholt. Die über 500 Stellungnahmen finden Sie hier.
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Die EU-Kommission bittet Entscheidungsträger und Interessierte in der Zivilgesellschaft um Stellungnahmen zu europäischen Politikvorhaben. Wir haben für Sie die wichtigsten Konsultationen zusammengestellt:
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Geistiges Eigentum: Bekämpfung der Online-Piraterie bei Sport- und anderen Live-Veranstaltungen
Die EU-Kommission hat am 4. Mai 2023 eine Empfehlung zur Bekämpfung der Online-Piraterie bei Sport- und anderen Live-Veranstaltungen veröffentlicht. Darin hat sie die Mitgliedstaaten und andere Akteure wie Rechteinhaber, Anbieter von Vermittlungsdiensten, die Werbebranche und Anbieter von Zahlungsdiensten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die unerlaubte Weiterverbreitung von Live-Veranstaltungen wie illegales Fußball-Streaming vorzugehen.
Die Kommission möchte nun die Auswirkungen dieser Empfehlung bis zum 17. November 2025 bewerten und hat hierzu eine öffentliche Konsultation gestartet. Unter anderem will sie herausfinden, ob die in der Empfehlung vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt wurden, was die größten Hindernisse für die Umsetzung waren, welche Kosten bei der Umsetzung entstanden sind, inwieweit das Gesetz über digitale Dienste [Digital Services Act (DSA), Verordnung (EU) 2022/2065] dazu beigetragen hat, die unerlaubte Weiterverbreitung von Live-Veranstaltungen zu verringern. Untersucht werden soll auch, ob die empfohlenen Maßnahmen angesichts der Marktentwicklungen und der technologischen und sozialen Entwicklungen noch zeitgemäß sind oder ob zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind, um Online-Piraterie bei Live-Veranstaltungen zu verhindern.
Die Konsultation richtet sich unter anderem an Inhaber von Übertragungsrechten für Live-Veranstaltungen, an Online-Plattformen und Online-Vermittler wie Anbieter von Internetdiensten und Cloud-Diensten sowie an Anbieter von Zahlungsdiensten, Werbedienstleistungen, Behörden und Verbraucher.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 28. Mai 2025.
Zur Konsultation
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Digitalisierung | Neue Technologien
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Rechenkapazität in der EU
Die Kommission hat am 9. April 2025 eine Konsultation und eine Sondierung zur Rechenkapazität in der EU eingeleitet. Rechenkapazität ist für viele digitale Anwendungen, insbesondere für die Entwicklung von KI, von großer Bedeutung. Die Kommission plant eine Verdreifachung der Rechenzentrumskapazität in der EU innerhalb der nächsten fünf bis sieben Jahre. Hierfür möchte sie Hürden beim Ausbau von Rechenzentrumskapazitäten beseitigen. Dazu zählen insbesondere lange Genehmigungszeiten und Schwierigkeiten beim Zugang zu Energie, Wasser, Boden sowie Kapital. Schließlich möchte die EU-Kommission auch das Angebot an in der EU ansässigen Cloud-Computing-Diensten fördern, um Anwendungsfälle mit besonders hohem Sicherheitsbedarf bedienen zu können. Die EU-Kommission stellt vier Politikoptionen vor, mit denen sich diese Ziele erreichen lassen könnten. Die Optionen reichen von nichtlegislativen Maßnahmen (Option 1) bis hin zu einem umfassenden Regulierungsansatz mit verbindlichen Maßnahmen (Option 4).
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 4. Juni 2025.
Zur Konsultation und zur Sondierung.
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Künstliche Intelligenz I: Konsultation zur „Apply AI Strategy“ gestartet
Am 9. April 2025 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur neuen „ Apply AI Strategy“ eröffnet. Die Veröffentlichung der Strategie ist noch für dieses Jahr vorgesehen und soll als strategischer Fahrplan dienen, um den Einsatz Künstlicher Intelligenz in zentralen europäischen Wirtschaftssektoren voranzutreiben und die Position der EU als „KI-Kontinent“ auszubauen. Die Konsultation verfolgt das Ziel, Einblicke in bestehende Hemmnisse sowie potenzielle Lösungen zu erhalten, um die Einführung von KI-Technologien in Schlüsselbranchen wie Fertigungsindustrie, Luft- und Raumfahrt, Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Energie, Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität und Automobilbranche, Pharmazie, Biotechnologie, Robotik und Telekommunikation zu erleichtern. Darüber hinaus soll die Nutzung von KI im öffentlichen Sektor gefördert werden, um Qualität und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen zu steigern. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Konsultation ist die konkrete Umsetzung des EU KI-Gesetzes („AI Act“), dessen praktische Herausforderungen und Unterstützungsbedarf dabei gezielt abgefragt werden. Hintergrund der Initiative ist der Rückstand Europas bei der KI-Nutzung im Vergleich zu internationalen Konkurrenten. Laut Eurostat setzten im Jahr 2024 lediglich 13,5 % der Unternehmen in der EU KI-Technologien ein. Die geringe private Investitionsbereitschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), erschwert den Zugang zu KI-Anwendungen zusätzlich. Dies erhöht Europas technologische Abhängigkeit von externen Anbietern und gefährdet langfristig die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Die „Apply AI Strategy“ soll diesen Herausforderungen gezielt entgegenwirken, die Rahmenbedingungen für KI-Innovationen verbessern und ein wettbewerbsfähiges KI-Ökosystem in Europa etablieren.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 4. Juni 2025.
Zur Konsultation
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Künstliche Intelligenz II: Konsultation zur Klärung der Regeln für Allzweck-KI
Am 22. April hat die Europäische Kommission eine Konsultation zur Klärung der EU-Vorschriften für sogenannte KI-Allzweckmodelle („General-Purpose AI“, kurz: GPAI) eingeleitet. Die Rückmeldungen sollen in die geplanten Leitlinien des EU KI-Büros („AI Office“) einfließen, welche die wichtigsten Begriffe und Vorschriften des EU KI-Gesetzes („AI Act“) für GPAI-Modelle praxistauglich erläutern werden. Im Fokus der geplanten Leitlinien steht die Klärung zentraler Fragen wie „Was ist ein Allzweck-KI-Modell?“ und „Welche Akteure gelten in verschiedenen Szenarien als Anbieter?“. Die Leitlinien sollen auch verdeutlichen, wie das KI-Büro Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen wird. Weiterhin werden sie aufzeigen, wie durch die Unterzeichnung des Verhaltenskodex für GPAI-Modelle – sofern dieser im Laufe des Sommers genehmigt wird – der administrative Aufwand für Unternehmen reduziert werden kann. Die Konsultation bietet nachgelagerten Anbietern und Nutzern von KI-Systemen Gelegenheit, ihre Erfahrungen und Perspektiven einzubringen und somit zur besseren Umsetzbarkeit der künftigen GPAI-Regeln beizutragen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 22. Mai 2025.
Zur Konsultation
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Innovation | Infrastruktur | Industrie
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Klimaneutralität: Konsultation zu einem Gesetz für beschleunigte Dekarbonisierung
Die Kommission hat am 15. April 2025 eine Konsultation zu einer geplanten Verordnung zur beschleunigten Dekarbonisierung der europäischen Industrie gestartet. Der Gesetzesvorschlag soll Maßnahmen zur Erhöhung von Investitionsanreizen in klimafreundliche Produktionstechnologien enthalten. Dazu will die Kommission Genehmigungsverfahren für die Implementierung solcher Technologien beschleunigen. Sie will zudem Kriterien für die Priorisierung bestimmter Investitionsprojekte bestimmen und diese gesondert fördern. Mitgliedstaaten sollen beim Aufbau spezifischer regionaler Cluster für die Produktion von Nullemissionstechnologien unterstützt werden. Der Aufbau grüner Leitmärkte soll durch die Einführung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe gefördert werden.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 8. Juli 2025.
Zur Konsultation
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EU-Emissionshandel (ETS 1): Eignungsprüfung
Die Kommission will die Regelungen über das EU-Emissionshandelssystem für ortsfeste Anlage sowie den Luft- und Seeverkehr (ETS 1) [ETS-Richtlinie 2003/87/EG] einschließlich der Marktstabilitätsreserve [MSR-Beschluss (EU) 2015/1814] daraufhin überprüfen, ob sie durch kosteneffiziente Emissionsreduktionen einen Beitrag zur Klimaneutralität der EU bis 2050 leisten. Dazu können alle Interessenträger und Bürger im Rahmen einer Konsultation Stellung nehmen. Besonderes Augenmerk gilt u.a. der Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten, der Einbeziehung zusätzlicher Sektoren (z.B. Abfallverbrennung), der Verknüpfung mit anderen CO2-Märkten sowie der Funktionsfähigkeit der MSR.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 8. Juli 2025.
Zur Konsultation
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Bioökonomie: Biomasseproduktion, biobasierte Materialien und Bioenergie
Die Kommission will eine Strategie entwickeln, um in der EU eine kreislauforientierte, regenerative und wettbewerbsfähige Bioökonomie zu schaffen. „Bioökonomie“ umfasst die Biomasseproduktion sowie die Umwandlung von Biomasse in Lebensmittel, biobasierte Materialien und Bioenergie [ cepAnalyse 35/2012; cepInput 5/2024]. Dazu können Bürger sowie Interessenvertreter u.a. aus der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Bioproduktion und Biotechnologie im Rahmen einer Konsultation Stellung nehmen. Die Strategie soll die effiziente und kreislauforientierte Nutzung biologischer Ressourcen sicherstellen, Innovation fördern, Investitionssicherheit gewährleisten sowie die Position europäischer Unternehmen auf dem rasch expandierenden internationalen Markt für Biomasseproduktion, biobasierte Materialien und Biochemikalien sowie in den Agrar- und Lebensmitteltechnologiesektoren stärken.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 23. Juni 2025.
Zur Konsultation
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Cybersicherheit I: Stärkung der Resilienz von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern
Am 7. April 2025 hat die Kommission eine Konsultation zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern eingeleitet. Die Konsultation folgt auf einen Aktionsplan, den die Kommission bereits am 15. Januar 2025 veröffentlicht hat. Dieser sieht unter anderem die Etablierung eines gesamteuropäische Zentrums zur Unterstützung der Cybersicherheit für Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister bei der ENISA vor. Das Zentrum soll den Unternehmen des Sektors „maßgeschneiderte Leitlinien, Instrumente, Dienste und Schulungen“ bereitstellen. Der Plan sieht ferner Maßnahmen zur verstärkten Prävention von Cybersicherheitsvorfällen vor. Dazu sollen etwa „Cybersicherheitsgutscheine“ gehören. Damit sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, kleine und mittelgroße Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister finanziell zu unterstützen. Außerdem soll bis 2026 ein EU-weiter Frühwarndienst geschaffen werden und auch die Etablierung eines Krisenreaktionsdienstes für den Gesundheitssektor im Rahmen der EU-Cybersicherheitsreserve ist Teil des Aktionsplans. Diese Reserve wurde mit dem Rechtsakt zur Cybersolidarität [ (EU) 2025/38] etabliert. Der Aktionsplan enthält ferner eine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, wonach diese von inländischen Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern die Meldung von Lösegeldzahlungen im Rahmen von Cybersicherheitsvorfällen verlangen sollten. Bereits in der letzten EU-Legislaturperiode 2019-2024 wurden einige Gesetze zur Stärkung der Cybersicherheit beschlossen, welche auch den Gesundheitssektor betreffen. Dazu zählt insbesondere die überarbeitete NIS-2-Richtlinie [ (EU) 2022/2555, siehe cepAdhoc). Diese verpflichtet auch zahlreiche Akteure des Gesundheitswesens dazu, geeignete und verhältnismäßige technische, betriebliche und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen zu bewältigen und Cybersicherheitsvorfälle zu melden. Auch der im Dezember 2024 in Kraft getretene Rechtsakt zur Cyberresilienz [ (EU) 2024/2847, s. cepAnalyse], der insbesondere grundlegende Cybersicherheitsanforderungen an die Konzeption, Entwicklung und Herstellung von Produkten mit digitalen Elementen und die Bereitstellung der Produkte auf den EU-Märkten vorsieht, ist Teil der Bemühungen der EU. Der im Januar 2025 vorgestellte Aktionsplan stellt mithin eine Ergänzung bzw. Flankierung dieser bereits bestehenden EU-Vorgaben dar.
Die nun gestartete Konsultation soll an den Aktionsplan anknüpfen. Die Rückmeldungen der Interessenträger sollen eine wichtige Rolle bei der Implementierung der in diesem Plan angekündigten Maßnahmen spielen. Die Kommission will Ende 2025 erste Empfehlungen vorlegen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 30. Juni 2025.
Zur Konsultation
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Cybersicherheit II: Überarbeitung des EU-Rechtsakts zur Cybersicherheit (Cybersecurity Act)
Am 11. April 2025 hat die Kommission eine Sondierung und eine Konsultation zur Überarbeitung des EU-Rechtsakts zur Cybersicherheit (Verordnung (EU) 2019/881, Cybersecurity Act, CSA) gestartet. Der CSA ist im April 2019 in Kraft getreten. Er legt die Ziele, Aufgaben und organisatorischen Aspekte der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) fest und schafft außerdem einen Rahmen für die Zertifizierung der Cybersicherheit von IKT-Produkten, -Dienstleistungen und -Prozessen auf EU-Ebene. Bereits bei der Vorstellung ihres Arbeitsprogramms für das Jahr 2025 kündigte die Kommission die Vorlage eines Digitalpakets für das 4. Quartal 2025 an. Im Rahmen des Pakets will die Kommission auch den CSA überarbeiten. In der jüngst vorgelegten EU-Strategie zur inneren Sicherheit [„Protect EU“, COM(2025) 148] konkretisierte die Kommission ihre Pläne. So will sie insbesondere eine Verbesserung des EU-Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung vorschlagen, damit künftige Schemata zur Zertifizierung rechtzeitig angenommen werden und sie den politischen Erfordernissen entsprechen. Sie sieht unter anderem Raum für Verbesserungen in Bezug auf das Annahmeverfahren, die Flexibilität und Wirksamkeit der Zertifizierungsverfahren, die Klarheit und Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure. Darüber hinaus will die Kommission die Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit im Einklang mit dem EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit (s. hier) vereinfachen und straffen. Zudem will sie das Mandat der ENISA bewerten und ihr Aufgabenprofil prüfen. Dies hält die Kommission insbesondere angesichts der sich wandelnden Cybersicherheitslandschaft in der EU sowie aufgrund der Verabschiedung zahlreicher EU-Gesetze zur Cybersicherheit in den vergangenen Jahren (z.B. NIS-2-Richtlinie, Cyber Resilience Act) für geboten.
Im Rahmen eines umfangreichen cepInput hat sich das cep bereits im Dezember ausführlich mit dem CSA auseinandergesetzt und einige Vorschläge zu dessen Überarbeitung vorgelegt. Ende April 2025 hat das cep eine überarbeitete Fassung dieses cepInput in englischer Sprache vorgelegt, der aktuelle Entwicklungen aufgreift.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 20. Juni 2025.
Zur Sondierung und zur Konsultation.
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eiDAS: Konkretisierungen über mehrere Durchführungsrechtsakte
Am 15. April 2025 hat die Kommission mehrere Konsultationen zur Konkretisierung der reformierten Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung, s. cepAnalyse) gestartet. Die Verordnung ermächtigt die Kommission zum Erlass mehrerer Durchführungsrechtsakte zur Konkretisierung und Standardisierung einiger Vorgaben. Nun hat die Kommission insgesamt elf Entwürfe von Durchführungsrechtsakten zur Konsultation gestellt:
- Rechtsakt zu qualifizierten Zertifikaten für elektronische Signaturen und elektronische Siegel,
- Rechtsakt zur Notifizierung von qualifizierte elektronische Signatur- und Siegelerstellungseinheiten, die von Zertifizierungsstellen zertifiziert wurden,
- Rechtsakt zur Notifizierung und Verifizierung der Initiierung eines qualifizierten Vertrauensdienstes,
- Rechtsakt zur Validierung von qualifizierten elektronischen Signaturen und Siegeln sowie von fortgeschrittenen elektronischen Signaturen und Siegeln,
- Rechtsakt zu Anforderungen an qualifizierte Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben,
- Rechtsakt zu qualifizierten Validierungsdienste für qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel,
- Rechtsakt zu Verfahrensregelungen für Peer-Reviews von elektronischen Identifizierungssystemen, die der Kommission zu melden sind,
- Rechtsakt zur Verwaltung qualifizierter elektronischer Fernsignaturerstellungseinheiten als qualifizierter Vertrauensdienst,
- Rechtsakt zur Erbringung von qualifizierten elektronischen Zeitstempeldiensten,
- Rechtsakt zur Verifizierung der Identität und der Attribute bei der Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats oder einer qualifizierten Bescheinigung der Attribute, sowie
- Rechtsakt zu qualifizierten Bewahrungsdiensten für qualifizierte elektronische Signaturen und qualifizierte elektronische Siegel.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 13. Mai 2025.
Zu den Konsultationen gelangen Sie über die Links in der Auflistung.
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Digitale Technologien: Umfragen zum künftigen Investitionsbedarf
Am 29. April 2025 hat die Kommission drei Umfragen über künftige EU-Investitionsbedarfe in Forschung, Innovation und Einsatz digitaler Technologien eingeleitet. Im Rahmen dieser Umfragen will die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (DG Connect) Informationen darüber einholen, welchen Investitionsbedarf Interessenträger im Hinblick auf „Forschung, Innovation und Einsatz digitaler Technologien und Fähigkeiten“ sehen. Die Erkenntnisse aus den Umfragen sollen in zwei Studien einfließen, welche die Kommission derzeit erarbeiten lässt und die den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2028-2034 vorbereiten soll. Umfrage 1 richtet sich an alle Interessenträger und holt Rückmeldungen über den Bedarf und die Möglichkeiten für EU-Investitionen in Forschung und Entwicklung und den Einsatz digitaler Technologien ein. Umfrage 2 richtet sich insbesondere an den öffentlichen Sektor und holt Informationen über die Einführung und Nutzung digitaler Technologien durch öffentliche Einrichtungen ein. Umfrage 3 richtet sich insbesondere an Unternehmen und bittet um Rückmeldungen zum aktuellen und künftig geplanten Einsatz von fortschrittlichen digitalen Technologien.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 23. Mai 2025.
Zu den Umfragen
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Kapitalmarktintegration: Maßnahmen zum Abbau von Binnenmarktbarrieren
Am 15. April 2025 hat die Kommission eine wichtige und sehr umfangreiche Konsultation zur weiteren Integration der EU-Kapitalmärkte gestartet. Bereits im Rahmen der Vorstellung ihrer Strategie für eine Spar- und Investitionsunion (SIU)am 19. März 2025 hatte sie zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der regulatorischen, aufsichtlichen oder auch politischen Fragmentierung der EU-Kapitalmärkte angekündigt [ COM(2025) 124, s. cepDossier]. Darunter fallen insbesondere Schritte zum Abbau von Hindernissen für den grenzüberschreitenden Handel und Nachhandel, den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds und die grenzüberschreitende Tätigkeit von Vermögensverwaltern. Maßnahmen zum Abbau von Binnenmarkthindernissen, die sich aus unterschiedlichen Aufsichtspraktiken ergeben, spielen ebenso eine zentrale Rolle wie Schritte zur Vereinfachung aller Rechtsvorschriften, die der Integration der Kapitalmärkte im Wege stehen. Insbesondere zu diesen Themenfeldern will die Kommission nun in einem umfangreichen 92-seitigen Fragenkatalog Meinungen einholen. Die Rückmeldungen der Interessenträger sollen einen Beitrag zur Ausgestaltung von Legislativmaßnahmen leisten, welche die Kommission für das vierte Quartal 2025 angekündigt hat.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 10. Juni 2025.
Zur Konsultation
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EFRAG: Konsultation zu Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS Set 1)
Am 8. April 2025 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die die EU-Kommission bei der Ausarbeitung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung berät, eine Konsultation zur anstehenden Überarbeitung des ersten Satzes an Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS Set 1) gestartet. Im Rahmen der Vorstellung ihres ersten Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeit, welches auch Vorschläge zur Anpassung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung [CSRD, (EU) 2022/2464] enthält [ COM(2025) 81 und COM(2025) 80, s. cepAdhoc], kündigte die Kommission eine Überarbeitung der ESRS Set 1 an. Die Kommission will insbesondere die Zahl der meldepflichtigen Datenpunkte erheblich reduzieren, unklare Regelungen konkretisieren oder auch die stärkere Kohärenz mit anderen EU-Rechtsvorschriften sicherstellen. Sie beauftragte die EFRAG kürzlich damit, ihr bis Ende Oktober 2025 Vorschläge für die Revision der ESRS Set 1 zu übermitteln. In diesem Zusammenhang steht nun auch die Konsultation der EFRAG. Am 25. April 2025 stellte die EFRAG bereits einen Arbeitsplan im Hinblick auf die Ausarbeitung der vereinfachten ESRS Set 1-Standards vor. Darin kündigte sie auch eine weitere Konsultation für den Zeitraum von Ende Juli bis Anfang September 2025 an. Nach Übermittlung der Vorschläge durch die EFRAG im Oktober 2025 will die Kommission den delegierten Rechtsakt zu den ESRS [ Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772)] anpassen. Laut dem Omnibus-Paket soll diese Anpassung bis spätestens sechs Monate nach der Annahme der überarbeiteten CSRD erfolgen.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet bereits am 6. Mai 2025.
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SFDR: Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Am 2. Mai 2025 hat die Kommission eine Sondierungskonsultation im Hinblick auf die anstehende Überarbeitung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ( (EU) 2019/2088, Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) eingeleitet. Die SFDR gilt bereits seit März 2021 und verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber Anlegern. Sie ist Teil des Sustainable-Finance-Rechtsrahmens der EU und steht in enger Verbindung zur Verordnung über die grüne Taxonomie ( (EU) 2020/852) und zur Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ( (EU) 2022/2464, CSRD). Bereits im Dezember 2022 kündigte die Kommission erstmals eine umfassende Bewertung der Umsetzung der SFDR an. Zwischen September und Dezember 2023 führte sie eine umfassende Konsultation durch. Im Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 kündigte die Kommission an, die SFDR im 4. Quartal 2025 überarbeiten zu wollen. Das Hauptziel der Revision ist dabei die Verbesserung der Funktionsweise der SFDR. Übermäßige Belastungen sollen abgebaut, Anforderungen vereinfacht und gestrafft und der Berichtsaufwand gesenkt werden. Ferner soll die Rechtsklarheit gestärkt und die Kohärenz mit anderen Sustainable-Finance-Rechtsakten, insbesondere der grünen Taxonomie und der CSRD, erhöht werden. Dies schließt auch die im Rahmen der Omnibus I-Pakets zur Nachhaltigkeit angestrebten Vereinfachungen der Taxonomie und der CSRD (s. cepAdhoc) mit ein. Zudem prüft die Kommission etwa die Einführung eines Kategorisierungssystems von Finanzprodukten, die Nachhaltigkeitsangaben enthalten. Das cep hat bereits im August 2024 Vorschläge für die Überarbeitung der SFDR erarbeitet und eine Generalüberholung der Verordnung angemahnt (s. cepStudie).
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 30. Mai 2025.
Zur Sondierungskonsultation
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Informationstechnologien | Binnenmarkt | Neue Technologien
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Forschungs- und Technologieinfrastrukturen: EU-Strategie in der Vorbereitung
Am 24. April 2025 hat die Kommission eine Konsultation zu einer künftigen Europäischen Strategie für Forschungs- und Technologieinfrastrukturen eingeleitet. Die Kommission betrachtet diese Infrastrukturen als essenziell für die Spitzenforschung, die Entwicklung von Innovationen und als Basis für die Entwicklung, das Testen und die Skalierung neuer Technologien. Ferner sieht sie diese als zentrale Ressource für wissenschaftliche und technologische Exzellenz und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU. In ihrem Mandatsschreiben erhielt die EU-Kommissarin für Start-ups, Forschung und Innovation Ekaterina Zaharieva daher bereits den Auftrag eine langfristige Strategie zur Förderung der europäischen Forschungs- und Technologieinfrastruktur auszuarbeiten, mit dem Ziel, ein europaweites Infrastrukturökosystem zu etablieren. Ziel eines solchen Ökosystems ist es, dass Forschende, Innovatoren und die Industrie Zugang zu einem breiten Spektrum an solchen Infrastrukturen haben. Im Rahmen der Konsultation will die Kommission nun zusätzliche Informationen über die europäische Forschungs- und Technologieinfrastrukturlandschaft einholen. Insbesondere will sie mehr über die spezifischen Probleme und Herausforderungen in Erfahrung bringen, mit denen sich die bestehenden Infrastrukturen konfrontiert sehen, und Ideen sammeln, diesen Problemen und Herausforderungen zu begegnen. Im 3. Quartal 2025 will die Kommission im Rahmen einer EU-Mitteilung ihre Strategie präsentieren.
Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen endet am 22. Mai 2025.
Zur Konsultation
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Qualifizierte Fachkräfte für Europas digitale Zukunft
Am 16. Mai 2025 will die Europäische Kommission einen Informationstag zur Einrichtung neuer Akademien für digitale Kompetenzen veranstalten. Die vier geplanten Akademien – spezialisiert auf Quantentechnologien, Künstliche Intelligenz, Halbleiter und virtuelle Welten – sollen gezielt den akuten Mangel an qualifizierten Fachkräften in kritischen Technologiefeldern adressieren. Ziel ist die Sicherung der europäischen technologischen Souveränität. Im Rahmen der Veranstaltung werden Teilnehmer umfassende Informationen zu Bewerbungsprozess, Förderkriterien und Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Praktische Hinweise zur Erstellung eines entsprechenden Budgets und zur Registrierung auf dem EU-Förderportal sind ebenfalls im Programm vorgesehen. Sollten Sie Interesse haben, gelangen Sie hier zur Anmeldung und der detaillierten Tagesordnung. Digitale Daten und Grundlagen bewahren – aber wie?
Am 14. Mai 2025 lädt die Europäische Kommission zur hybriden Veranstaltung „Digitale Grundlagen bewahren mit eArchivierung“ ein. Themenschwerpunkte der Veranstaltung sind die langfristige Sicherung und Nutzbarkeit digitaler Datenbanken sowie der neue EUDI-Vertrauensdienst für elektronische Archivierung. Experten erläutern die sogenannte SIARD-Spezifikation zur nachhaltigen Bewahrung digitaler Daten. Am Nachmittag steht der neue europäische Vertrauensdienst für eArchivierung im Fokus. Basierend auf der EUDI-Verordnung soll er einen sicheren, rechtskonformen und europaweit einheitlichen digitalen Zugang zu archivierten Daten ermöglichen. Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft und Technologie diskutieren hierzu mögliche Anwendungsszenarien und regulatorische Rahmenbedingungen. Die Veranstaltung richtet sich auch an private Firmen, die an innovativen Lösungen für eine langfristige digitale Datensicherung interessiert sind. Weitere Informationen sowie Anmeldung zur Präsenz- und Online-Teilnahme finden Sie hier. Digitale Lösungen für Compliance: Informations- und Förderangebot der EU
Die Europäische Kommission will am 5. Mai 2025 die Ausschreibung „Digitale Lösungen für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Daten“ vorstellen. Ziel ist es, innovative digitale Tools zu fördern, die es Unternehmen und Verwaltungen erleichtern, EU-Vorschriften automatisiert zu erfüllen. Gefördert werden deshalb Projekte, die mithilfe fortschrittlicher Technologien – insbesondere Künstlicher Intelligenz – verschiedene Compliance-Prozesse vereinfachen, Verwaltungsaufwand reduzieren und Transparenz erhöhen. Die Veranstaltung wird Informationen zu Ausschreibungsbedingungen, Finanzierungsanforderungen und praktische Hinweise zur Antragsstellung bieten. Die Initiative richtet sich besonders an Branchen, die erheblichen regulatorischen Anforderungen unterliegen, wie Bauwesen, Umwelt, Fertigung, Gesundheitswesen und Energie. Hier erfahren Sie mehr über die Ausschreibung und können sich zur Teilnahme anmelden.
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Mit dem cepDossier will das cep unterhalb der Ebene einer Studie oder Analyse auf wichtige EU-Regulierungsvorhaben hinweisen. Es berichtet über aktuelle Vorhaben und fasst diese kurz zusammen. Ziel ist es, noch schneller und interessegeleiteter Informationen zu vermitteln, die für Branchen und Stakeholder relevant sein könnten.
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Ökodesign-Arbeitsplan: Vorrangige Produkte
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Die EU-Kommission hat ihren Ökodesign-Arbeitsplan 2025-2030 veröffentlicht. Er enthält eine Liste von Produkten, für die bis 2030 vorrangig Anforderungen an deren umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) und Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt werden sollen: Stahl und Aluminium, Textilien, insbesondere Bekleidung, Möbel, Reifen und Matratzen.
Zum cepDossier 2/2025
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cepAdhoc: Feedback on the Third Draft of the GPAI CoP
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Europas geplanter Verhaltenskodex für Künstliche Intelligenz (KI) könnte scheitern. Unter dem Einfluss großer US-Tech-Konzerne droht das Vorhaben zu einem zahnlosen Dokument zu werden, das lediglich bestehende Praktiken legitimiert. Das Centrum für Europäische Politik stellt fest: Die EU könnte damit eine historische Chance verspielen, Sicherheit, Verantwortung und faire Wettbewerbsbedingungen für KI global zu verankern.
Zum cepAdhoc
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cepInput: Von Superposition zu Superstrategie? Wie die EU ihre neue Politik für Quantentechnologien ausrichten sollte
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Europa ist im Quantencomputing gut aufgestellt – noch. Doch ohne Gesamtstrategie droht dem Kontinent der Verlust seiner Softwaresouveränität. Davor warnt das Centrum für Europäische Politik und fordert offene Standards, eine Diversifizierung in der Hardware-Forschung und industrielle Benchmarks für eine gezielte Marktentwicklung.
Zum cepInput
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cepAdhoc: A Digital Liberation Day for Europe?
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Die US-Zölle setzen die EU unter Druck. Gleichzeitig wächst die Dominanz amerikanischer Digitalkonzerne auf dem europäischen Markt. Das Centrum für Europäische Politik fordert eine dezidierte digitale Antwort und schlägt als Gegenstrategie ein Konzept zur fairen und gezielten Besteuerung multinationaler Digitalkonzerne vor.
Zum cepAdhoc
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cepAnalyse: Clean Industrial Deal
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Harter globaler Wettbewerb, restriktive Regulierung und hohe Energiekosten: Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 trotz verschärfter Bedingungen zu erreichen, muss die EU fairere Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie schaffen. Das Centrum für Europäische Politik bewertet die von der EU-Kommission in ihrer Mitteilung zum Clean Industrial Deal angekündigten Maßnahmen.
Zur cepAnalyse
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cepAdhoc: EU Trade Diplomacy Towards North America
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Trotz Finanzkrise, Pandemie und Ukrainekrieg haben sich die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Nordamerika als bemerkenswert robust erwiesen. Doch geopolitische Spannungen und wachsender Druck aus den USA erfordern eine neue europäische Strategie. Das Centrum für Europäische Politik fordert eine Handelsdiplomatie, die Europas Interessen aktiv in transatlantische Verhandlungen einbringt.
Zum cepAdhoc
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cepInput: Nicht nur weniger Regulierung – bessere Regulierung
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Zu viel Bürokratie gefährdet Investitionen, hemmt Innovationen und schwächt den Standort Europa. Mit einer neuen Unternehmensbefragung zeigt das Centrum für Europäische Politik, wo die größten Belastungen liegen – und welche konkreten Maßnahmen Unternehmen tatsächlich entlasten würden.
Zum cepInput
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cepInput: Clean Trade and Investment Partnerships
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Die Schaffung stabiler und diversifizierter Lieferketten ist für die europäische Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Dafür braucht es keine neuen Handelsbarrieren, sondern eine kohärente Strategie für grüne Handels- und Investitionspartnerschaften. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Centrums für Europäische Politik.
Zum cepInput
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Trade, Regional Stability and Geopolitics: The Six Western Balkan Countries are in the Crossfire of US Tariffs
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Mitten im geopolitischen Spannungsfeld geraten die sechs Westbalkanstaaten ins Visier hoher US-Zölle – bis zu 37 %. Handel, Arbeitsplätze und Stabilität sind bedroht. Während sich Washington zurückzieht, steht Europa vor einer Entscheidung: Führungsrolle übernehmen oder das Feld Russland und China überlassen? Zum Beitrag
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The Revised Italian ‚Albania Model‘, Still Not Working
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Das viel besprochene italienisch-albanische Migrationsabkommen steht vor dem Scheitern. Trotz offizieller Eröffnungen konnte kein Migrant in den neuen Zentren bleiben – Gerichte stoppen die Überstellungen. Rom versucht nun, ein Zentrum umzuwidmen, doch rechtliche, politische und finanzielle Risiken bleiben. Ist das „Albanien-Modell“ schon gescheitert, bevor es begonnen hat? Zum Beitrag
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„Wähle Europa!“, möchte man auch den Bürgern in Rumänien und Polen zurufen. In Rumänien könnte der Nationalist Simion zum nächsten Präsidenten des Landes gewählt werden. Auch in Polen droht dem Ministerpräsidenten Donald Tusk Gegenwind, sollte sich Karol Nawrocki von der PiS-Partei gegen Rafal Trzaskowski als Nachfolger vom amtierenden Präsidenten Andrzey Duda durchsetzen. Der Kampf um die Zukunft Europas ist noch lange nicht gewonnen.
Herzliche Grüße
Ihr Henning Vöpel
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