Rechtsstaatlichkeit – Wunsch oder Wirklichkeit? Rechtsstaatlichkeit ist neben Demokratie und Grundrechten eines der Fundamente der Europäischen Union. So steht es in Artikel 2 des EU-Vertrags. Lange Zeit wurde diesem Bekenntnis wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Es klang wie einer der üblichen Sätze aus politischen Sonntagsreden. Wir dachten, Rechtsstaatlichkeit sei selbstverständlich. Aber das ist sie nicht. Ungarn hat seine Justiz umgebaut und die EU konnte nichts dagegen ausrichten. Polen ist dabei, die Gewaltenteilung auszuhebeln und die EU kann derzeit nichts anders tun, als Polen wegen unzulässiger Altersdiskriminierung vor dem EuGH zu verklagen. Und nun gerät die Justiz auch in Rumänien unter Druck. Die EU muss dringend Handlungsmöglichkeiten entwickeln, damit Rechtsstaatlichkeit nicht nur frommer Wunsch, sondern Wirklichkeit bleibt. |
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Vignetten- und Mautgebühren |
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Die Erhebung von Straßennutzungsgebühren soll weiter EU-weit angeglichen werden. Aus Sicht des cep könnte die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Wegekosten-Richtlinie dabei Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Allerdings verstoßen die vorgesehenen Regelungen zur Erhebung von Straßennutzungsgebühren für Pkw gegen das Subsidiaritätsprinzip. ...weiterlesen |
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Derivatevorschriften (EMIR) |
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Die EU-Kommission will die Vorschriften der EMIR-Verordnung insbesondere für das Clearing außerbörslich gehandelter Derivate verbessern. In der Analyse des Vorschlags der EU-Kommission für eine entsprechende Verordnung werden die Erleichterungen bei der Clearingpflicht für Gegenparteien, die nur begrenzt Derivategeschäfte tätigen, als sachgerecht bewertet, weil von ihnen keine ernsthaften Bedrohungen für die Stabilität der Finanzmärkte ausgehen. ...weiterlesen |
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Stromversorgungssicherheit |
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EU-Mitgliedstaaten sollen zur engeren regionalen Kooperation bei der Vermeidung und Bewältigung von Stromversorgungskrisen verpflichtet werden. Aus Sicht des cep könnten damit im Falle einer Stromversorgungskrise große wirtschaftliche Schäden in den Mitgliedstaaten vermieden werden. Auch ermögliche die Pflicht, für die Bewältigung von Stromversorgungskrisen vorrangig strombinnenmarktkompatible Maßnahmen zu ergreifen, eine effiziente Preisbildung auf den Großhandelsstrommärkten. ...weiterlesen |
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Künftig sollen nationalen Vorschriften zur Berufsregulierung vor der Einführung oder Änderung sorgfältiger geprüft werden. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission setzt aus Sicht des cep dem wettbewerbsbeschränkenden Missbrauch von Berufsregulierung engere Grenzen als bisher. ...weiterlesen |
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Finanzdienstleistungen für Verbraucher |
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Die EU-Kommission will den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen für Verbraucher stärken. In seiner Analyse der Kommissionsmitteilung bewertet das cep die Zurückhaltung der Kommission, bei den territorialen Beschränkungen neue Regelungen einzuführen, als sachgerecht, da solche Begrenzungen nicht per se Einschränkungen des Binnenmarkts sind. ...weiterlesen |
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„Ich möchte betonen, dass ich die von der Regierung Ihrer Majestät erstellten Papiere mit der notwendigen Aufmerksamkeit gelesen habe und keines von ihnen ist wirklich zufriedenstellend.“ Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission zu den Brexit-Papieren |
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„Unser Nachbarland Polen fordert Kommission und Mitgliedstaaten in einer Art und Weise heraus, wie es das in der Geschichte der Union noch nicht gegeben hat.“ Prof. Lüder Gerken, Vorstandsvorsitzender cep |
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„Die in Deutschland beschlossene 'Pkw-Maut' ist spätestens in 10 Jahren obsolet. Nach den Plänen der EU-Kommission darf sie in dieser Form nur bis 2027 beibehalten werden.“ Dr. Götz Reichert, Fachbereichsleiter cep |
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Ohne Kommentar … zur ePrivacy-Verordnung: „Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss bedauert lebhaft, dass es angesichts der Überschneidung, des Umfangs und der Verflechtung der Rechtsvorlagen zum Datenschutz sowie des für ihr Verständnis notwendigen Hin- und Herblätterns unwahrscheinlich ist, dass sie, von Insidern abgesehen, wirklich gelesen und umgesetzt werden, und ihr Mehrwert für Bürger nicht ersichtlich ist, wobei dieser Aspekt in dem Verordnungsvorschlag ohnehin nicht berücksichtigt wird. Er empfiehlt, eine zusammenfassende Broschüre online zu stellen, in der sie für die Allgemeinheit verständlich erläutert und zugänglich gemacht werden.“ |
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