Nachrichten für das Handwerk und Know-how für Unternehmer
Newsletter vom 23.07.2021 | |
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Münzgesetz und Vertragsfreiheit | | Bargeld: Kleine Cent-Münzen verweigern ist erlaubt | | Darf eine Bäckerei Kupfermünzen ablehnen? Kann ein Friseur zur Kartenzahlung verpflichten? Und was gilt, wenn der Metzger ausschließlich Bargeld annimmt? Bargeld spielt im täglichen Geschäftsverkehr in Deutschland noch immer eine große Rolle. Betriebe müssen es annehmen, doch sie können die Regeln dafür selbst bestimmen. Von Jana Tashina Wörrle
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Spendenaufruf und Leichenwagen-Mangel | | Nach Hochwasser: Kfz-Betriebe machen alte Autos wieder fit | | Ein Bündnis aus Kfz-Betrieben kündigt an, alte Fahrzeuge kostenlos in Stand setzen und in die Hochwassergebiete überführen zu wollen. Hierzu rufen sie zu Fahrzeugspenden auf. Ein anderes Handwerk beklagt derweil selbst einen Mangel. Den Bestattern in den betroffenen Regionen fehlt es an Transportwagen. Von Max Frehner
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| Motivierte Mitarbeiter gewinnen und halten | | Sommer. Sonne. Wissensdurst? Wo Sie in Zeiten des Fachkräftemangels noch gute Auszubildende und motivierte Fachkräfte finden, zeigt Ihnen Daniel Dirkes im Online-Seminar. Jetzt downloaden und entspannt weiterbilden!
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Kolumne | | Gestik, Mimik, Körperhaltung: Ausbilder sollten Kundenorientierung vermitteln | | Wenn Fachverkäufer und Fachverkäuferinnen im Lebensmittelhandwerk Verkaufsverhandlungen führen, punkten sie beim Kunden auch mit Sprache, Kleidung, Gestik, Mimik und Körperhaltung. Ausbildungsberater Peter Braune erlebte selbst, was geschieht, wenn die Kundenorientierung abhandenkommt. In seiner aktuellen Kolumne berichtet er davon. Von Gastautor Peter Braune
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Ladungssicherung | | Biertransport im Härtetest | | Vom Brauereipferd zum modernen Lkw: Die Versuchs- und Lehranstalt für Brauereien forscht an fachgerechter Ladungssicherung.
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| Urteil des Bundesgerichtshofs | | | Kontogebühren: So fordern Sie Geld von der Bank zurück | | Laut des Bundesgerichtshofs sind höhere Gebühren für das Bankkonto ohne Zustimmung des Kunden nicht rechtens. Aufgrund des Urteils kann Geld von den Banken zurückgefordert werden. Doch gilt das auch für Unternehmen oder nur für Privatkunden? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Von Tobias Kuske
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| HANDWERKERFRAGE DES TAGES | |
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Anschrift: Holzmann Medien GmbH & Co. KG Gewerbestraße 2 86825 Bad Wörishofen Internet: www.holzmann-medien.de/datenschutz Ust-ID.Nr.: DE 129204092 Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRA5059 vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin: Holzmann Verlag GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer: Alexander Holzmann, Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRB5009 Telefon: +49 8247 354-01 E-Mail: info@holzmann-medien.de
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