Rechtswidrige Cookie-Banner: das erwartet Websitebetreiber

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

seit der DSGVO-Änderung vom Mai 2018 dürfen Websitebetreiber Cookies nur dann ungefragt setzen, wenn diese technisch notwendig sind. Für die Anwendung anderer Cookies, die nicht für generelle Funktionen der Website verwendet werden, also beispielsweise Werbe-Cookies, benötigen Betreiber immer die Zustimmung der Nutzer.

Immer häufiger prüfen Datenschutzorganisationen Websites auf Rechtskonformität. So reichte die europäische Datenschutzorganisation noyb formale Beschwerde gegen ihrer Ansicht nach rechtswidrige Cookie-Banner ein. Websitebetreiber sollten auf ein professionelles Cookie-Banner setzen. In diesem müssen Nutzer

  • auf die unterschiedlichen Cookies und ihre Zwecke hingewiesen werden,
  • ihre Einwilligung vor dem Setzen geben können und
  • auch die Möglichkeit erhalten, nicht-essenzielle Cookies einfach und schnell abzulehnen.

Verfügt Ihre Website schon über ein datenschutzkonformes Cookie-Banner? Wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Rufen Sie uns an 📞 09303 982-840 oder schreiben Sie uns per E-Mail an sales@iwelt.de. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

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Ihr iWelt-Team



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