| | Sehr geehrte Damen und Herren, | wir alle müssen offensichtlich länger mit der Pandemie leben als zu Anfang gehofft. Was das für Vermieter bedeutet und welche Regelungen jetzt gelten, erfahren Sie in unserem Newsletter. Außerdem gilt ab Dezember das neue Wohnungseigentümergesetz. Wir informieren Sie, welche neuen Rechte und Pflichten auf Sie zukommen.
| | Ihr Jonas Paul | immowelt Redaktion |
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| Coronakrise: Infos für Vermieter | Steigende Fallzahlen, rote Coronaampeln, Angst vor Ansteckungen – die Pandemie hat wieder Fahrt aufgenommen. Für Vermieter kommen dadurch einige Fragen auf. Was muss ich bei Besichtigungen beachten? Wann bekomme ich gestundete Miete zurück? Wir haben die Antworten.
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| | Neue Rechte und Pflichten: Geändertes Gesetz für Wohnungseigentümer | | Ab 1. Dezember 2020 gilt das geänderte Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Für Sie als Eigentümer bedeutet das neue Pflichten, aber auch einige Erleichterungen. Welche das sind, haben wir für Sie in unserem Artikel zusammengefasst.
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| Kaution einbehalten: Wenn der Mieter etwas schuldig bleibt | Mit einer Mietkaution sichern Sie sich ab. Falls Mieter beim Auszug Schäden in der Wohnung hinterlassen oder Ihnen Miete schuldig bleiben, besitzen Sie damit eine Art Pfand. Ein Rechtsexperte erklärt, wann Sie sie einbehalten dürfen und was Sie beachten müssen.
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| Heizung bei Mietern fällt aus – was tun? | Der Mieter klagt über eine zu kalte Wohnung – die Heizung funktioniert nicht. Vermieter müssen dafür sorgen, dass ausreichend geheizt werden kann. Wann Sie handeln müssen, um eine Mietkürzung zu vermeiden, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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| Dann dürfen Vermieter die Wohnung betreten | Sie wollen Ihre Wohnung besichtigen, doch der Mieter weigert sich. In einigen Fällen können Sie dennoch auf Ihr Besichtigungsrecht bestehen. Doch in welchen Fällen gilt das genau und wie können Sie Ihr Recht durchsetzen? Wir liefern die Antworten.
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