| Heute mal ein kleines Immobilien-Special. 1) Beginnen wir mit der landeseigenen Degewo. In der Diskussion über den Mietendeckel haben wir gelernt, dass landeseigene Gesellschaften die „besseren“, weil sozialeren Vermieter sind. Das schauen wir uns mal an: In Köpenick bietet die Degewo Plattenbauwohnungen aus den 50er und 60er Jahren zum Höchstpreis nach Mietendeckel an, plus Nebenkosten (ohne Heizung) von über 35 % – laut Annonce bei Immo-Scout sind außerdem „Renovierungsarbeiten erforderlich“. Nur wenn Sie „bereit sind, diese Arbeiten selbst auszuführen“, gibt’s einen kleinen Zuschuss. Den müssen Sie aber ohne Anhaltspunkt selbst aushandeln, und der nächste Interessent steht dank des Angebotsmangels schon Pinsel bei Fuß (oder ist bereit, viel Geld für einen Handwerker auszugeben). Hier können sie mal sehen, auf was Sie sich da einlassen (wenn Sie können). Einem privaten Vermieter, der so handelt, würde der Senat sicher eine Mietspiegel-Umgehungsstrategie oder eine Schattenmiete vorwerfen, aber das hier ist ja die gute, landeseigene Degewo. 2) Wir machen weiter mit der landeseigenen Berlinovo. Das Geschäftsmodell der Berlinovo bestand bisher u.a. darin, den gesetzlichen Mietspiegel durch das Angebot möblierter Apartments auszuhebeln – so erzielte sie in Plattenbauten Quadratmeterpreise von bis zu 30 Euro. Der Finanzsenator als Aufsichtsratschef nahm die Kohle gerne und überließ es der Stadtentwicklungssenatorin, raffgierige Privatvermieter zu geißeln. Der neue Mietendeckel gilt allerdings auch für möblierte Apartments. Tja, was nun? Die Berlinovo macht‘s wie die Privatvermieter: Sie setzt darauf, dass der Mietendeckel vor Gericht gekippt wird. In einem „Disclaimer“ zu ihren Inseraten weist die Gesellschaft darauf hin, dass dann sofort wieder die alte, viel höhere Miete gilt. Und auch für den Fall, dass per Urteil „die Nichtigkeitserklärung bzw. Außervollzugssetzung für die Vergangenheit erfolgt“, sorgt sie vertraglich vor: Dann nämlich ist „die Differenz zwischen Mietendeckelmiete und Vertragsmiete für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen“. Einem privaten Vermieter, der so handelt, würden der Senat sicher… aber das hier ist ja die gute, landeseigene Berlinovo. 3) Zum Schluss noch ein Privatverkauf. Im Angebot ist eine 123,26 qm Altbauwohnung in Lichterfelde, zwei Balkone, hohe Decken, 599.000 Euro. Wir schauen mal genauer auf die Annonce der „Gies & Schramm Immobilienkoordination“ und lesen: „Sonnige ‚vermietete‘ 4-Zimmer-Eigentumswohnung“. Hm, vermietet, ok. Aber warum „vermietet“ in An- und Abführungszeichen? Die Erklärung für „vermietet“(so wie früher die Springer-Zeitungen die „DDR“, die so genannte, geschrieben haben), folgt direkt darunter: „In der Wohnung lebt eine 84-jährige Mieterin“, heißt es da. Soll wohl heißen: Ist eigentlich nicht mehr richtig vermietet, weil demnächst frei. Herrschaftszeiten. Der Checkpoint wünscht der Mieterin noch ein schönes und langes Leben. |
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