in Restaurants, Cafés, bei Friseuren und anderen Betrieben müssen Kontaktdaten angegeben werden. Dadurch sollen Gesundheitsämter bei einem Corona-Fall möglicherweise Infizierte schneller informieren können. Wir fassen die wichtigsten Regeln dazu zusammen. Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, was mit Ihren Profilen in sozialen Medien nach Ihrem Tod geschehen soll? Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Erben den vollen Zugriff auf die Konten bekommen müssen und eine Kopie der Daten nicht ausreicht. Mit Regelungen zu Ihrem digitalen Nachlass können Sie festlegen, welche Personen Zugriff bekommen sollen. Darüber hinaus bitten wir Sie um Ihre Unterstützung, wenn Sie Erfahrungen mit dem Kauf eines Treppenlifts gemacht haben: Bitte nehmen Sie an unserer Umfrage teil! Sie läuft bis Ende September. Ein angenehmes Wochenende wünscht Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW |