Sehr geehrte Damen und Herren, die Corona-Krise ist ein Ausnahmezustand. Da stellen sich viele Rechtsfragen ganz neu. Was raten Sie z.B. einem Elternteil, dem der Umgang mit seinem Kind verweigert wird? Wann sind Gesundheitsgefahren hierfür ein ausreichender Grund? Welche Pflichten bestehen im Fall einer Infektion? Und welche Rolle spielen die bisherigen Betreuungsmodelle? Wir wollen Sie bei diesen Fragen Ihrer Mandanten unterstützen - auch mit weiteren Angeboten für Ihre anwaltliche Praxis. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion
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