Sehr geehrte Damen und Herren, der Lockdown verlangt Schülern und Eltern einiges ab. Homeschooling lautet das Zauberwort - aber technische Voraussetzungen und geeignetes Equipment sind nicht selbstverständlich. Kennen Ihre Mandanten da ihre Rechte? Für was müssen z.B. Jobcenter aufkommen? Jetzt hat ein Landessozialgericht im Eilverfahren ein Jobcenter verpflichtet, u.a. einen internetfähigen Computer zu bezahlen. Aber auf welche Geräte besteht ein Anspruch und wie teuer dürfen sie sein? Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |