Sehr geehrte Damen und Herren, viele Gewerbemieter sind wegen Schließungen und Umsatzeinbußen in der Corona-Krise in ernsten Schwierigkeiten - während Mietzahlungen meist weiterlaufen. Aber wann können Zahlungen verweigert oder gemindert werden? Kann eine Vertragsanpassung verlangt werden? Kennen Ihre Mandanten die Rechtslage? Das Landgericht Frankfurt hat zuletzt zwar einer Vermieterin Recht gegeben, aber gleichzeitig aufgezeigt, unter welchen Umständen Mietzahlungen nicht durchsetzbar sein können. Mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |