im Browser ansehen
Newsletter, Ausgabe 28.08.2020

Corona-Tests | Digitale Vorsorge | Versiegelte Flächen | Fake-Gewinnspiele | Containern

Liebe Leserinnen und Leser,

die Bundesregierung hat es gestern bekräftigt: Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland kommt, muss sich ohne vorliegendes Corona-Testergebnis für bis zu 2 Wochen in häusliche Quarantäne begeben. Zudem müssen sich Rückkehrer sofort bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Erst wenn das Ergebnis des Pflicht-Tests vorliegt, dürfen sie die Quarantäne verlassen. Freiwillige Tests für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten soll es vorerst nur noch bis zum 14. September geben.

Neben weiteren Infos dazu geben wir Tipps, wie Sie den Umgang mit Ihren Online-Accounts festlegen, falls Sie sich nicht mehr darum kümmern können. Warum das Versickern von Regen im Boden wichtig ist, wie Sie Fake-Gewinnspiele bei Facebook und Instagram erkennen können und dass Containern in Deutschland eine Straftat bleibt, sind weitere Themen dieses Newsletters.

Freundliche Grüße
Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW

Ein Angebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

Mintropstraße 27 | 40215 Düsseldorf

Tel.: 0211 3809-0 | Fax: 0211 3809-216 | E-Mail: service@verbraucherzentrale.nrw

Impressum | Datenschutzerklärung | Zur Website

Facebook Twitter Instagram YouTube